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:*  Im Jahr 1934 fielen in der Stadt 737,9 mm [[Jahresniederschlag]].  ([[AZ]] 3.1.1935)  (eb)
 
:*  Im Jahr 1934 fielen in der Stadt 737,9 mm [[Jahresniederschlag]].  ([[AZ]] 3.1.1935)  (eb)
  
:* Die Stadt hatte im Jahr 1934 2295 registrierte Fremdenbesuche und lag hinter Rengsdorf, Unnau und Marienberg an 4. Stelle im Westerwald.  ([[AZ]] 25.1.1935)  (eb)
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:* Die Stadt hatte im Jahr 1934 2295 registrierte Fremdenbesuche und lag hinter Rengsdorf, Unnau und Marienberg an 4. Stelle im Westerwald.  ([[AZ]] 25.1.1935)  (eb)
  
 
:'''8. Januar''' - Lt. Satzung wird der Verein der Altenkirchneer Viehzüchter Teil des Rheinischen Verbands für Tieflandrinderzucht in Bonn.  ([[AZ]] 8.1.1935)  (eb)
 
:'''8. Januar''' - Lt. Satzung wird der Verein der Altenkirchneer Viehzüchter Teil des Rheinischen Verbands für Tieflandrinderzucht in Bonn.  ([[AZ]] 8.1.1935)  (eb)
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:* Der Landrat ernennt zu Gemeinderäten Ortsgruppenleiter Hermann Marenbach, Standartenführer Otto Pagel, Hauptlehrer Wilhelm Krämer, Malermeister Eugen Gründler, Kaufmann Heinrixch Bachmann und Eisenbahner Wilhelm Schneider.  ([[AZ]] 5.2.1935)  (eb)  Landrat Dr. Gorges beruft "den 27-jährigen Hermann Marenbach und den SA-Standartenführer Pagel zu unbesoldeten Beigeordneten im Amt Altenkirchen. Außerdem werden 12 "Amtsälteste" berufen: Augst, Becker, Burbach, Cramer, Fuchs, Heinemann, Pick, Ramseger, Schäfer, Schumann, Stelz und Sturm sen. Ihnen rief Bürgermeister Ludwig Blank zu: `Sie sind kein Kollegium wie früher die Amtsvertretung. Sie sind nicht Inhaber eines Mandats irgendeiner Partei, sondern in ein Ehrenamt berufene Einzelpersönlichkeiten.´ Jedem überreichte Blank eine Anstellungsurkunde. Er schloß die Sitzung mit einem dreifachen Sieg Heil auf den Führer Adolf Hitler." ([[Helzer 1997]]). (sts) - '''''Ergänzung''''': Die genannten Ereignisse stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Deutschen Gemeindeordnung" vom 30.1.1935 (am 1.4.1935 in Kraft tretend). Die demokratisch legitimierten Gemeindevertretungen wurden hierdurch endgültig auch de jure beseitigt. (ak)
 
:* Der Landrat ernennt zu Gemeinderäten Ortsgruppenleiter Hermann Marenbach, Standartenführer Otto Pagel, Hauptlehrer Wilhelm Krämer, Malermeister Eugen Gründler, Kaufmann Heinrixch Bachmann und Eisenbahner Wilhelm Schneider.  ([[AZ]] 5.2.1935)  (eb)  Landrat Dr. Gorges beruft "den 27-jährigen Hermann Marenbach und den SA-Standartenführer Pagel zu unbesoldeten Beigeordneten im Amt Altenkirchen. Außerdem werden 12 "Amtsälteste" berufen: Augst, Becker, Burbach, Cramer, Fuchs, Heinemann, Pick, Ramseger, Schäfer, Schumann, Stelz und Sturm sen. Ihnen rief Bürgermeister Ludwig Blank zu: `Sie sind kein Kollegium wie früher die Amtsvertretung. Sie sind nicht Inhaber eines Mandats irgendeiner Partei, sondern in ein Ehrenamt berufene Einzelpersönlichkeiten.´ Jedem überreichte Blank eine Anstellungsurkunde. Er schloß die Sitzung mit einem dreifachen Sieg Heil auf den Führer Adolf Hitler." ([[Helzer 1997]]). (sts) - '''''Ergänzung''''': Die genannten Ereignisse stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Deutschen Gemeindeordnung" vom 30.1.1935 (am 1.4.1935 in Kraft tretend). Die demokratisch legitimierten Gemeindevertretungen wurden hierdurch endgültig auch de jure beseitigt. (ak)
  
:'''18. Februar''' - Betriebseröffnung der Molkereigenossenschaft in Altenkirchen, die am 6.2. offiziell eingeweiht wurde. ([[AZ]] 6.2.1935) (eb)
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:'''18. Februar''' - Es findet die Betriebseröffnung der Molkereigenossenschaft in Altenkirchen statt, die am 6.2. offiziell eingeweiht wurde. ([[AZ]] 6.2.1935) (eb)
  
 
:'''19. Februar''' - Am Bahnhof, auf dem Marktplatz und an der Ecke Hochstraße / Hindenburgstraße werden Plakatsäulen aufgestellt.  ([[AZ]] 20.2.1935)  (eb)
 
:'''19. Februar''' - Am Bahnhof, auf dem Marktplatz und an der Ecke Hochstraße / Hindenburgstraße werden Plakatsäulen aufgestellt.  ([[AZ]] 20.2.1935)  (eb)
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:'''16. März''' - Das ''Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 28,16.3.1935, S.375) bildet die Grundlage für die Einführung der Wehrpflicht.  (eb)  
 
:'''16. März''' - Das ''Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 28,16.3.1935, S.375) bildet die Grundlage für die Einführung der Wehrpflicht.  (eb)  
  
:'''18. März''' - Erlass des Reichsforstministers (gültig auch für die Oberförsterei Altenkirchen): Sämtliche Forstbeamten müssen den Deutschen Gruß erweisen. Gruß durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung ist unstatthaft. Beamte, die dagegen verstoßen, werden zur Rechenschaft gezogen. ([[Habbel 1995]], S. 244) (sts)
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:'''18. März''' - Nachdem Erlass des Reichsforstministers (gültig auch für die Oberförsterei Altenkirchen) müssen sämtliche Forstbeamten den Deutschen Gruß erweisen. Ein Gruß durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung ist unstatthaft. Beamte, die dagegen verstoßen, werden zur Rechenschaft gezogen. ([[Habbel 1995]], S. 244) (sts)
  
 
:'''1. April'''
 
:'''1. April'''
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:* Polizeiverordnung betreffend das Verbot gemeinschaftlichen Wanderns von Jugendlichen beiderlei Geschlechts ([[Amtsblatt]] Nr. 16 13.4.1935)  (eb)
 
:* Polizeiverordnung betreffend das Verbot gemeinschaftlichen Wanderns von Jugendlichen beiderlei Geschlechts ([[Amtsblatt]] Nr. 16 13.4.1935)  (eb)
  
:*  Gründung des Bullenhaltungsverbandes Altenkirchen.  ([[VW]] 28.5.1935)  (eb)
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:*  Es kommt zur Gründung des Bullenhaltungsverbandes Altenkirchen.  ([[VW]] 28.5.1935)  (eb)
  
 
:'''6. April''' - Weil die Bezeichnung ''Verein'' ein Relikt aus parlamentarischen Zeiten sei, sollen sich alle Kriegervereine in ''Kameradschaften'' umbenennen.  ([[AZ]] 6.4.1935)  (eb) Der Kriegerverein Altenkirchen benennt sich nach Genehmigung durch den Namensgeber selbst in ''Kriegerkameradschaft Mackensen'' um.  ([[AZ]] 23.4.1935)  (eb)
 
:'''6. April''' - Weil die Bezeichnung ''Verein'' ein Relikt aus parlamentarischen Zeiten sei, sollen sich alle Kriegervereine in ''Kameradschaften'' umbenennen.  ([[AZ]] 6.4.1935)  (eb) Der Kriegerverein Altenkirchen benennt sich nach Genehmigung durch den Namensgeber selbst in ''Kriegerkameradschaft Mackensen'' um.  ([[AZ]] 23.4.1935)  (eb)
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:'''9. April''' - Es ergeht die Anordnung zur Beflaggung der öffentlichen Gebäude zu Ehren des 70. Geburtstags des Generalfeldmarschalls Ludendorff.  ([[AZ]] 8.4.1935)  (eb)
 
:'''9. April''' - Es ergeht die Anordnung zur Beflaggung der öffentlichen Gebäude zu Ehren des 70. Geburtstags des Generalfeldmarschalls Ludendorff.  ([[AZ]] 8.4.1935)  (eb)
  
:'''18. April''' - Gründung einer Viehverwertungsgenossenschaft ([[VW]] 13.4.1935) (eb)
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:'''18. April''' - Es wird  eine Viehverwertungsgenossenschaft gegründet.([[VW]] 13.4.1935) (eb)
  
:'''20. April''' - Militärkonzert der Regimentsmusik des Infanterie-Regiments Gießen ([[VW]] 18.4.1935)  (eb)
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:'''20. April''' - Die Regimentsmusik des Infanterie-Regiments Gießen gibt ein Militärkonzert. ([[VW]] 18.4.1935)  (eb)
  
 
:'''26. April''' - Die Schülerzahl der Höheren Stadtschule beträgt im neuen Schuljahr 116, darin 48 auswärtige Schülerinnen und Schüler.  ([[AZ]] 26.4.1935)  (eb)
 
:'''26. April''' - Die Schülerzahl der Höheren Stadtschule beträgt im neuen Schuljahr 116, darin 48 auswärtige Schülerinnen und Schüler.  ([[AZ]] 26.4.1935)  (eb)
  
:'''7. Mai''' - Großfeuer bei der Papierfabrik Jagenberg  ([[VW]] 8.5.1935)  (eb)
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:'''7. Mai''' - Es kommt zu einem Großfeuer bei der Papierfabrik Jagenberg. ([[VW]] 8.5.1935)  (eb)
  
:'''11. Mai''' - Der Getreidehandel wird durch die Einführung des Reichsmehlschlussscheins umfassens von der Mühle bis zum Verbraucher geregelt.  ([[VW]] 13.5.1935)  (eb)
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:'''11. Mai''' - Der Getreidehandel wird durch die Einführung des Reichsmehlschlussscheins umfassend von der Mühle bis zum Verbraucher geregelt.  ([[VW]] 13.5.1935)  (eb)
  
:'''21. Mai''' - Das Wehrgesetz wird erlassen ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 52, 22.5.1935, S. 609-614). Es schließt jüdische Männer vom aktiven Wehrdienst aus, schließt aber zukünftige Ausnahmen nicht aus. (eb)
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:'''21. Mai''' - Das Wehrgesetz wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 52, 22.5.1935, S. 609-614) Es schließt jüdische Männer vom aktiven Wehrdienst aus, schließt aber zukünftige Ausnahmen nicht aus. (eb)
  
 
:'''22. Mai''' - Die Revisionsverhandlung gegen den früheren Baurat Metzler und Kreisobersekretär Schneider endet mit der Einstellung des Verfahrens wegen Anwendung des Amnestiegesetzes.  ([[VW]] 23.5.1935)  (eb)
 
:'''22. Mai''' - Die Revisionsverhandlung gegen den früheren Baurat Metzler und Kreisobersekretär Schneider endet mit der Einstellung des Verfahrens wegen Anwendung des Amnestiegesetzes.  ([[VW]] 23.5.1935)  (eb)
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:'''13. Juni''' - Ab der Sitzung vom 13. Juni zeichnet der Amtsbürgermeister für die Stadt als ''Gemeindebürgermeister''.([[Protokollbuch 1930-1935]] S. 319)  (eb)
 
:'''13. Juni''' - Ab der Sitzung vom 13. Juni zeichnet der Amtsbürgermeister für die Stadt als ''Gemeindebürgermeister''.([[Protokollbuch 1930-1935]] S. 319)  (eb)
  
:'''13.-16. Juni''' -  Präsentation des Films vom Reichsparteitag ''Triumph des Willens'' von Leni Riefenstahl.  ([[VW]] 12.6.1935)  (eb)
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:'''13.-16. Juni''' -  Es findet die Präsentation des Films vom Reichsparteitag ''Triumph des Willens'' von Leni Riefenstahl statt.  ([[VW]] 12.6.1935)  (eb)
  
:'''15.-16.Juni''' - Westerwaldfest  ([[VW]] 9.5.1935)  (eb)
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:'''15.-16.Juni''' - Das Westerwaldfest findet statt. ([[VW]] 9.5.1935)  (eb)
  
:'''17. Juni''' - Musterung der Jahrgänge 1914 und 1915 nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht.  ([[VW]] 17.6.1935)  (eb)
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:'''17. Juni''' - Die Jahrgänge 1914 und 1915 werden nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gemustert.  ([[VW]] 17.6.1935)  (eb)
  
 
:'''26. Juni''' - Das ''Reichsarbeitsdienstgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 64, 27.6.1935, S. 769-771) sieht für Männer ab 18 Jahre für 6 Monate einen Arbeitsdienst vor Antritt zum Wehrdienst vor. ([[VW]] 27.6.1935) (eb)  
 
:'''26. Juni''' - Das ''Reichsarbeitsdienstgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 64, 27.6.1935, S. 769-771) sieht für Männer ab 18 Jahre für 6 Monate einen Arbeitsdienst vor Antritt zum Wehrdienst vor. ([[VW]] 27.6.1935) (eb)  
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:'''23. Juli''' - Allen konfessionellen Jugendverbänden wird jede Betätigung nicht-konfessioneller Art, vor allem politischer und sportlicher Art verboten. Dazu gehören Uniform- und Abzeichenverbot, Aufmarschverbot, Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 18, 30.7.1935, S. 105-106)  (eb)  
 
:'''23. Juli''' - Allen konfessionellen Jugendverbänden wird jede Betätigung nicht-konfessioneller Art, vor allem politischer und sportlicher Art verboten. Dazu gehören Uniform- und Abzeichenverbot, Aufmarschverbot, Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 18, 30.7.1935, S. 105-106)  (eb)  
  
:'''26. Juli''' - Ab Molkerei gelten die Abgabepreise: für Kleinhandel je L Sahne 1,60 RM, für Verbraucher 1,90 RM, 500 g Butter für den Kleinhandel 1,40 RM, für den verbraucher 1,55 RM.  ([[VW]] 26.7.1935)  (eb)
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:'''26. Juli''' - Ab Molkerei gelten die Abgabepreise: für Kleinhandel je Liter Sahne 1,60 RM, für Verbraucher 1,90 RM, 500 g Butter für den Kleinhandel 1,40 RM, für den Verbraucher 1,55 RM.  ([[VW]] 26.7.1935)  (eb)
  
 
:'''27. Juli''' - Zu den Amtspflichten eines Lehrers gehört auch die Werbung der Jugend für den Eintritt in die Hitler-Jugend.    ([[Schulblatt]] Nr., 1.9.1935, S.121)  (eb)
 
:'''27. Juli''' - Zu den Amtspflichten eines Lehrers gehört auch die Werbung der Jugend für den Eintritt in die Hitler-Jugend.    ([[Schulblatt]] Nr., 1.9.1935, S.121)  (eb)
  
:'''2. August''' - Artikel der Volkswacht über ''Judenknechte'', gemeint sind Käufer in jüdischen Geschäften, die sich trotz Boykottaufforderungen nicht vom Kauf abhalten lassen.  ([[VW]] 6.8.1935)  (eb)
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:'''2. August''' - Ein Artikel der Volkswacht über ''Judenknechte'' erscheint, gemeint sind Käufer in jüdischen Geschäften, die sich trotz Boykottaufforderungen nicht vom Kauf abhalten lassen.  ([[VW]] 6.8.1935)  (eb)
  
 
:'''11. August'''
 
:'''11. August'''
:*  Planfeststellungsbeschluss für den Straßen- und Baufluchtlinienplan des Driescheider Weges ([[Neuhaus 2007]], S.97) (eb)
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:*  Es ergeht der Planfeststellungsbeschluss für den Straßen- und Baufluchtlinienplan des Driescheider Weges. ([[Neuhaus 2007]], S.97) (eb)
  
:*  Die vom Arbeitsdienst hergestellte  Naturschutzanlage ''Jägerdank'' im Johannistal wird mit Gedenkstein für Hermann Löns und Eiche für den Reichsjägermeister Hermann Göring feierlich eingeweiht.  ([[VW]] 12.8.1935)  (eb)
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:*  Die vom Arbeitsdienst hergestellte  Naturschutzanlage ''Jägerdank'' im Johannistal wird mit einem Gedenkstein für Hermann Löns und der Pflanzung einer Eiche für den Reichsjägermeister Hermann Göring feierlich eingeweiht.  ([[VW]] 12.8.1935)  (eb)
  
:'''22. August''' - Hetzartikel der Volkswacht gegen den jüdischen Einzelhandel.  ([[VW]] 22.8.1935)  (eb)
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:'''22. August''' - Ein Hetzartikel der Volkswacht gegen den jüdischen Einzelhandel erscheint.  ([[VW]] 22.8.1935)  (eb)
  
:'''26. August''' - Hetzartikel gegen die Behandlung durch jüdische Kassenärzte  ([[VW]] 26.8.1935)  (eb)
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:'''26. August''' - Ein Hetzartikel gegen die Behandlung durch jüdische Kassenärzte erscheint. ([[VW]] 26.8.1935)  (eb)
  
:'''28. August''' - Bericht über ein Transparent in der Wilhelmstraße gegen das jüdische Kaufhaus Grünebaum ([[VW]] 28.8.1935)  (eb)
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:'''28. August''' - Es wird  über ein Transparent in der Wilhelmstraße gegen das jüdische Kaufhaus Grünebaum berichtet. ([[VW]] 28.8.1935)  (eb)
  
:'''31. August''' - Aufstellung eines vergrößerten ''Stürmer''-Aushangkastens an der Quengelbrücke ([[VW]] 30.8.1935)  (eb)
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:'''31. August''' - Ein vergrößerter ''Stürmer''-Aushangkastens wird an der Quengelbrücke aufgestellt. ([[VW]] 30.8.1935)  (eb)
  
:'''Nacht vom 5. zum 6. September''' - Schmierereien am jüdischen Textilgeschäft Adolf Aron. ([[VW]] 7.9.1935)  Die gefassten Täter aus Altenkirchen werden in Siegen zu Geldstrafen verurteilt. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.137) (eb)
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:'''Nacht vom 5. zum 6. September''' - Es kommt zu Schmierereien am jüdischen Textilgeschäft Adolf Aron. ([[VW]] 7.9.1935)  Die gefassten Täter aus Altenkirchen werden in Siegen zu Geldstrafen verurteilt. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.137) (eb)
  
 
:'''15. September'''
 
:'''15. September'''
:*  Das ''Reichsbürgergesetz'' wird erlassen ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 100, 16.9.1935, S.1146). Es schließt jüdische Bürger aus. (eb)
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:*  Das ''Reichsbürgergesetz'' wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 100, 16.9.1935, S.1146). Es schließt jüdische Bürger aus. (eb)
  
 
:*  Das ''Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 100, 16.9.1935, S.1146-1147)  verbietet Eheschließungen zwischen Juden und Deutschen und erklärt trotzdem geschlossene Ehen für nichtig. ([[Macke 1980]], S.109)  (eb)
 
:*  Das ''Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 100, 16.9.1935, S.1146-1147)  verbietet Eheschließungen zwischen Juden und Deutschen und erklärt trotzdem geschlossene Ehen für nichtig. ([[Macke 1980]], S.109)  (eb)
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:'''16. September''' - Der Viehmarkt in der Stadt wird als ''judenfrei'' bezeichnet.  ([[AZ]] 17.9.1935)  (eb)
 
:'''16. September''' - Der Viehmarkt in der Stadt wird als ''judenfrei'' bezeichnet.  ([[AZ]] 17.9.1935)  (eb)
  
:'''17. September''' - Pfarrer Heckenroth nimmt an einer Arbeitstagung der rheinischen Superintendenten in Köln teil, die mit ihrem Präses Horn die Linie der Unterstützer der Nationalsozialisten in der Rheinischen Provizialkirche verfolgten. ([[Norden 2003]] S.84)  (eb)
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:'''17. September''' - Pfarrer Heckenroth nimmt an einer Arbeitstagung der rheinischen Superintendenten in Köln teil, die mit ihrem Präses Horn die Linie der Unterstützer der Nationalsozialisten in der Rheinischen Provizialkirche verfolgen. ([[Norden 2003]] S.84)  (eb)
  
 
:'''3. Oktober''' - Im Tal des Driescheider Baches wird eine Drainage-Genossenschaft gegründet.  ([[AZ]] 4.10.1935)  (eb)
 
:'''3. Oktober''' - Im Tal des Driescheider Baches wird eine Drainage-Genossenschaft gegründet.  ([[AZ]] 4.10.1935)  (eb)
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:'''10. Oktober''' - Altenkirchen hat mit Dieperzen und Leuzbach 3695 [[Einwohner]], 2016 weibliche und 1679 männliche, darin 1011 katholischer und 2541 evangelischer Religion; 66 Bewohner jüdischer Religion werden nicht mehr in der Gesamtzahl erfasst.  ([[VW]] 21.1.1936)  (eb)
 
:'''10. Oktober''' - Altenkirchen hat mit Dieperzen und Leuzbach 3695 [[Einwohner]], 2016 weibliche und 1679 männliche, darin 1011 katholischer und 2541 evangelischer Religion; 66 Bewohner jüdischer Religion werden nicht mehr in der Gesamtzahl erfasst.  ([[VW]] 21.1.1936)  (eb)
  
:'''12. Oktober''' - Als Fleischpreise sind je 500 Gramm festgesetzt: für Rinderbraten 0,85-0,90 RM, für Rindergulasch 0,75-00,80 RM, für Rindersuppenfleisch 0,80 RM, für Rindfleisch-Gehacktes 1,00-1,10 RM; für Schweinebraten 1,00 RM, für Suppenfleisch vom Schwein 0,90 RM, für Gehacktes vom Schwein 1,20 RM; für Blut- und Leberwurst 0,60 RM.  ([[AZ]] 1.11.1935)  (eb)
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:'''12. Oktober''' - Als Fleischpreise sind je 500 Gramm festgesetzt: für Rinderbraten 0,85-0,90 RM, für Rindergulasch 0,75-0,80 RM, für Rindersuppenfleisch 0,80 RM, für Rindfleisch-Gehacktes 1,00-1,10 RM; für Schweinebraten 1,00 RM, für Suppenfleisch vom Schwein 0,90 RM, für Gehacktes vom Schwein 1,20 RM; für Blut- und Leberwurst 0,60 RM.  ([[AZ]] 1.11.1935)  (eb)
  
 
:'''18. Oktober''' - Das ''Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des Deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz)'' wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 114, 19.10.1935, S. 1246) Es verlangt von beiden zukünftigen Partnern eine Untersuchung auf Erbkrankheiten  oder geistige Störungen, die als Ehehindernisse gelten und bei Strafe verboten sind.  (eb)
 
:'''18. Oktober''' - Das ''Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des Deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz)'' wird erlassen. ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 114, 19.10.1935, S. 1246) Es verlangt von beiden zukünftigen Partnern eine Untersuchung auf Erbkrankheiten  oder geistige Störungen, die als Ehehindernisse gelten und bei Strafe verboten sind.  (eb)
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:'''25. Oktober'''
 
:'''25. Oktober'''
  
:* Schulfrei zum Simon-Juda-Markt  ([[Schultagebuch Michelbach]], S.53) (eb)
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:* Es gibt Schulfrei zum Simon-Juda-Markt. ([[Schultagebuch Michelbach]], S.53) (eb)
  
 
:* Als Automobilhandlung wird die Fa. Heinrich Sturm in die ehemalige Zündholzfabrik in der Wilhelmstraße verlegt.  ([[RZ]]25.10.1985) (eb)
 
:* Als Automobilhandlung wird die Fa. Heinrich Sturm in die ehemalige Zündholzfabrik in der Wilhelmstraße verlegt.  ([[RZ]]25.10.1985) (eb)
  
:'''29. Oktober''' - Die Speiseölpreise werden je Liter auf 1,21 RM für Soyaöl bis 1,35 RM für Erdnussöl festgesetzt.  ([[AZ]] 29.10.1935)  (eb)
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:'''29. Oktober''' - Die Speiseölpreise werden je Liter auf 1,21 RM für Sojaöl bis 1,35 RM für Erdnussöl festgesetzt.  ([[AZ]] 29.10.1935)  (eb)
  
 
:'''1. Dezember''' - Die Militärkapelle der SA-Gruppe Westmark Koblenz gibt in der Stadthalle ein Konzert.  ([[AZ]] 2.12.1935)  (eb)
 
:'''1. Dezember''' - Die Militärkapelle der SA-Gruppe Westmark Koblenz gibt in der Stadthalle ein Konzert.  ([[AZ]] 2.12.1935)  (eb)

Version vom 18. November 2013, 19:53 Uhr

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1935

  • Im Staatswald des Forstamts Altenkirchen sind bis 1940 jährlich im Durchschnitt 205 Waldarbeiter beschäftigt. (Habbel 1996, S.95) (eb)
1. Januar
  • Die Stadt hatte im Jahr 1934 2295 registrierte Fremdenbesuche und lag hinter Rengsdorf, Unnau und Marienberg an 4. Stelle im Westerwald. (AZ 25.1.1935) (eb)
8. Januar - Lt. Satzung wird der Verein der Altenkirchneer Viehzüchter Teil des Rheinischen Verbands für Tieflandrinderzucht in Bonn. (AZ 8.1.1935) (eb)
12. Januar - Am Vorabend der Saarabstimmung wird von 18 bis 19 Uhr Glockenläuten angeordnet. (AZ 11.1.1935) (eb)
15. Januar - In der Stadthalle findet mit Aufzug aller NS-Formationen eine Siegesfeier statt. (AZ 15.1.1935) (eb)
16. Januar - In der Evangelischen Kirche findet ein Dankgottesdienst von Pfarrer Heckenroth unter Beteiligung von SA,SS, HJ, BdM, Stahlhelm, Arbeitsdienst, Kriegerverein, Marineverein und Gardeverein statt. (AZ 16.1.1935) (eb)
17. Januar - Kreisarzt Dr. Pfalsdorf stellt bei 40 % der Schulkinder des Kreises Unterernährung fest. (AZ 17.1.1935) (eb)
30. Januar
  • Auf Anordnung des Reichsbischofs führt Pfarrer Heckenroth einen Dankgottesdienst zur Machtergreifung durch. (AZ 29.1.1935) (eb)
  • Mit der Deutschen Gemeindeordnung (Reichsgesetzblatt Nr. 6, 30.1.1935, S. 49-64) werden die bisher föderalistischen Gemeindeordnungen des Deutschen Reiches zentralisiert. (eb)
2. Februar - Die AZ berichtet, dass der Revision gegen das Urteil vom April 1934 gegen Baurat Peter Metzler stattgegeben wurde und es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen wird. (AZ 2.2.1935) (eb)
5. Februar
  • Im Reich erhalten die Fernstraßen einheitliche Markierungen. Zwischen Kircheib und Gieleroth ist die Straße von Köln nach Frankfurt nun Teil der B 8. (AZ 5.2.1935) (eb)
  • Der Landrat ernennt zu Gemeinderäten Ortsgruppenleiter Hermann Marenbach, Standartenführer Otto Pagel, Hauptlehrer Wilhelm Krämer, Malermeister Eugen Gründler, Kaufmann Heinrixch Bachmann und Eisenbahner Wilhelm Schneider. (AZ 5.2.1935) (eb) Landrat Dr. Gorges beruft "den 27-jährigen Hermann Marenbach und den SA-Standartenführer Pagel zu unbesoldeten Beigeordneten im Amt Altenkirchen. Außerdem werden 12 "Amtsälteste" berufen: Augst, Becker, Burbach, Cramer, Fuchs, Heinemann, Pick, Ramseger, Schäfer, Schumann, Stelz und Sturm sen. Ihnen rief Bürgermeister Ludwig Blank zu: `Sie sind kein Kollegium wie früher die Amtsvertretung. Sie sind nicht Inhaber eines Mandats irgendeiner Partei, sondern in ein Ehrenamt berufene Einzelpersönlichkeiten.´ Jedem überreichte Blank eine Anstellungsurkunde. Er schloß die Sitzung mit einem dreifachen Sieg Heil auf den Führer Adolf Hitler." (Helzer 1997). (sts) - Ergänzung: Die genannten Ereignisse stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Deutschen Gemeindeordnung" vom 30.1.1935 (am 1.4.1935 in Kraft tretend). Die demokratisch legitimierten Gemeindevertretungen wurden hierdurch endgültig auch de jure beseitigt. (ak)
18. Februar - Es findet die Betriebseröffnung der Molkereigenossenschaft in Altenkirchen statt, die am 6.2. offiziell eingeweiht wurde. (AZ 6.2.1935) (eb)
19. Februar - Am Bahnhof, auf dem Marktplatz und an der Ecke Hochstraße / Hindenburgstraße werden Plakatsäulen aufgestellt. (AZ 20.2.1935) (eb)
26. Februar - Das Arbeitsbuch wird eingeführt. (Reichsgesetzblatt Nr.23, 1.3.1935, S.311) (eb)
28. Februar - Mit einem Aufmarsch auf dem Marktplatz beginnt eine Feier anläßlich der Befreiung der Saar. (AZ 28.2.1935) (eb)
9. März - Für den Gründer und Leiter des NS-Lehrerbundes Hans Schemm, auch bayerischer Kultusminister und Gauleiter, wird nach seinem tödlichen Flugunfall in Bayreuth Trauer geflaggt. (AZ 9.3.1935) (eb)
11. März - Als weiterer Gemeindeältester wird Baumeister Karl Becker vereidigt. (Protokollbuch 1930-1935 S. 301) (eb)
16. März - Das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht (Reichsgesetzblatt Nr. 28,16.3.1935, S.375) bildet die Grundlage für die Einführung der Wehrpflicht. (eb)
18. März - Nachdem Erlass des Reichsforstministers (gültig auch für die Oberförsterei Altenkirchen) müssen sämtliche Forstbeamten den Deutschen Gruß erweisen. Ein Gruß durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung ist unstatthaft. Beamte, die dagegen verstoßen, werden zur Rechenschaft gezogen. (Habbel 1995, S. 244) (sts)
1. April
  • Polizeiverordnung: "Wer mit der Behauptung, kirchliche und dogmatische Grundsätze zu verteidigen, in der Öffentlichkeit gegen die Grundsätze der nationalsozialistischen Bewegung in irgendeiner Weise verstößt oder sie herabsetzt, erhält ein Zwangsgeld von 150 RM oder ersatzweise Zwangshaft bis zu 3 Wochen." (Amtsblatt Nr. 15 6.4.1935) (eb)
  • Polizeiverordnung betreffend das Verbot gemeinschaftlichen Wanderns von Jugendlichen beiderlei Geschlechts (Amtsblatt Nr. 16 13.4.1935) (eb)
  • Es kommt zur Gründung des Bullenhaltungsverbandes Altenkirchen. (VW 28.5.1935) (eb)
6. April - Weil die Bezeichnung Verein ein Relikt aus parlamentarischen Zeiten sei, sollen sich alle Kriegervereine in Kameradschaften umbenennen. (AZ 6.4.1935) (eb) Der Kriegerverein Altenkirchen benennt sich nach Genehmigung durch den Namensgeber selbst in Kriegerkameradschaft Mackensen um. (AZ 23.4.1935) (eb)
9. April - Es ergeht die Anordnung zur Beflaggung der öffentlichen Gebäude zu Ehren des 70. Geburtstags des Generalfeldmarschalls Ludendorff. (AZ 8.4.1935) (eb)
18. April - Es wird eine Viehverwertungsgenossenschaft gegründet.(VW 13.4.1935) (eb)
20. April - Die Regimentsmusik des Infanterie-Regiments Gießen gibt ein Militärkonzert. (VW 18.4.1935) (eb)
26. April - Die Schülerzahl der Höheren Stadtschule beträgt im neuen Schuljahr 116, darin 48 auswärtige Schülerinnen und Schüler. (AZ 26.4.1935) (eb)
7. Mai - Es kommt zu einem Großfeuer bei der Papierfabrik Jagenberg. (VW 8.5.1935) (eb)
11. Mai - Der Getreidehandel wird durch die Einführung des Reichsmehlschlussscheins umfassend von der Mühle bis zum Verbraucher geregelt. (VW 13.5.1935) (eb)
21. Mai - Das Wehrgesetz wird erlassen. (Reichsgesetzblatt Nr. 52, 22.5.1935, S. 609-614) Es schließt jüdische Männer vom aktiven Wehrdienst aus, schließt aber zukünftige Ausnahmen nicht aus. (eb)
22. Mai - Die Revisionsverhandlung gegen den früheren Baurat Metzler und Kreisobersekretär Schneider endet mit der Einstellung des Verfahrens wegen Anwendung des Amnestiegesetzes. (VW 23.5.1935) (eb)
13. Juni - Ab der Sitzung vom 13. Juni zeichnet der Amtsbürgermeister für die Stadt als Gemeindebürgermeister.(Protokollbuch 1930-1935 S. 319) (eb)
13.-16. Juni - Es findet die Präsentation des Films vom Reichsparteitag Triumph des Willens von Leni Riefenstahl statt. (VW 12.6.1935) (eb)
15.-16.Juni - Das Westerwaldfest findet statt. (VW 9.5.1935) (eb)
17. Juni - Die Jahrgänge 1914 und 1915 werden nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gemustert. (VW 17.6.1935) (eb)
26. Juni - Das Reichsarbeitsdienstgesetz (Reichsgesetzblatt Nr. 64, 27.6.1935, S. 769-771) sieht für Männer ab 18 Jahre für 6 Monate einen Arbeitsdienst vor Antritt zum Wehrdienst vor. (VW 27.6.1935) (eb)
16. Juli - Der Mißbrauch von Kampfliedern der NS-Bewegung durch Umdichtung oder Benutzen der Melodie mit anderem Text wird verboten. (Gesetzsammlung Nr. 18, 30.7.1935, S.107) (eb)
17. Juli - Altenkirchen darf sich "Kreisstadt" nennen (VW 17.7.1935) (eb)
22. Juli - Der Viehmarkt findet erstmals unter Beteiligung der im April gegründeten Viehverwertungsgenossnschaft statt. Der Kreisbauernführer Heinrich Krämer: Wir wollen den Juden nicht mehr auf dem Markt sehen. Der Bauer ist ein Lump und Verräter an seinem Volk, der noch weiterhin sich mit dem Juden in einen Handel einläßt. (VW 23.7.1935) (eb)
23. Juli - Allen konfessionellen Jugendverbänden wird jede Betätigung nicht-konfessioneller Art, vor allem politischer und sportlicher Art verboten. Dazu gehören Uniform- und Abzeichenverbot, Aufmarschverbot, Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln. (Gesetzsammlung Nr. 18, 30.7.1935, S. 105-106) (eb)
26. Juli - Ab Molkerei gelten die Abgabepreise: für Kleinhandel je Liter Sahne 1,60 RM, für Verbraucher 1,90 RM, 500 g Butter für den Kleinhandel 1,40 RM, für den Verbraucher 1,55 RM. (VW 26.7.1935) (eb)
27. Juli - Zu den Amtspflichten eines Lehrers gehört auch die Werbung der Jugend für den Eintritt in die Hitler-Jugend. (Schulblatt Nr., 1.9.1935, S.121) (eb)
2. August - Ein Artikel der Volkswacht über Judenknechte erscheint, gemeint sind Käufer in jüdischen Geschäften, die sich trotz Boykottaufforderungen nicht vom Kauf abhalten lassen. (VW 6.8.1935) (eb)
11. August
  • Es ergeht der Planfeststellungsbeschluss für den Straßen- und Baufluchtlinienplan des Driescheider Weges. (Neuhaus 2007, S.97) (eb)
  • Die vom Arbeitsdienst hergestellte Naturschutzanlage Jägerdank im Johannistal wird mit einem Gedenkstein für Hermann Löns und der Pflanzung einer Eiche für den Reichsjägermeister Hermann Göring feierlich eingeweiht. (VW 12.8.1935) (eb)
22. August - Ein Hetzartikel der Volkswacht gegen den jüdischen Einzelhandel erscheint. (VW 22.8.1935) (eb)
26. August - Ein Hetzartikel gegen die Behandlung durch jüdische Kassenärzte erscheint. (VW 26.8.1935) (eb)
28. August - Es wird über ein Transparent in der Wilhelmstraße gegen das jüdische Kaufhaus Grünebaum berichtet. (VW 28.8.1935) (eb)
31. August - Ein vergrößerter Stürmer-Aushangkastens wird an der Quengelbrücke aufgestellt. (VW 30.8.1935) (eb)
Nacht vom 5. zum 6. September - Es kommt zu Schmierereien am jüdischen Textilgeschäft Adolf Aron. (VW 7.9.1935) Die gefassten Täter aus Altenkirchen werden in Siegen zu Geldstrafen verurteilt. (Landkreis Altenkirchen 1992, S.137) (eb)
15. September
  • Das Reichsbürgergesetz wird erlassen. (Reichsgesetzblatt Nr. 100, 16.9.1935, S.1146). Es schließt jüdische Bürger aus. (eb)
  • Das Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre (Reichsgesetzblatt Nr. 100, 16.9.1935, S.1146-1147) verbietet Eheschließungen zwischen Juden und Deutschen und erklärt trotzdem geschlossene Ehen für nichtig. (Macke 1980, S.109) (eb)
16. September - Der Viehmarkt in der Stadt wird als judenfrei bezeichnet. (AZ 17.9.1935) (eb)
17. September - Pfarrer Heckenroth nimmt an einer Arbeitstagung der rheinischen Superintendenten in Köln teil, die mit ihrem Präses Horn die Linie der Unterstützer der Nationalsozialisten in der Rheinischen Provizialkirche verfolgen. (Norden 2003 S.84) (eb)
3. Oktober - Im Tal des Driescheider Baches wird eine Drainage-Genossenschaft gegründet. (AZ 4.10.1935) (eb)
10. Oktober - Altenkirchen hat mit Dieperzen und Leuzbach 3695 Einwohner, 2016 weibliche und 1679 männliche, darin 1011 katholischer und 2541 evangelischer Religion; 66 Bewohner jüdischer Religion werden nicht mehr in der Gesamtzahl erfasst. (VW 21.1.1936) (eb)
12. Oktober - Als Fleischpreise sind je 500 Gramm festgesetzt: für Rinderbraten 0,85-0,90 RM, für Rindergulasch 0,75-0,80 RM, für Rindersuppenfleisch 0,80 RM, für Rindfleisch-Gehacktes 1,00-1,10 RM; für Schweinebraten 1,00 RM, für Suppenfleisch vom Schwein 0,90 RM, für Gehacktes vom Schwein 1,20 RM; für Blut- und Leberwurst 0,60 RM. (AZ 1.11.1935) (eb)
18. Oktober - Das Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des Deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) wird erlassen. (Reichsgesetzblatt Nr. 114, 19.10.1935, S. 1246) Es verlangt von beiden zukünftigen Partnern eine Untersuchung auf Erbkrankheiten oder geistige Störungen, die als Ehehindernisse gelten und bei Strafe verboten sind. (eb)
25. Oktober
  • Als Automobilhandlung wird die Fa. Heinrich Sturm in die ehemalige Zündholzfabrik in der Wilhelmstraße verlegt. (RZ25.10.1985) (eb)
29. Oktober - Die Speiseölpreise werden je Liter auf 1,21 RM für Sojaöl bis 1,35 RM für Erdnussöl festgesetzt. (AZ 29.10.1935) (eb)
1. Dezember - Die Militärkapelle der SA-Gruppe Westmark Koblenz gibt in der Stadthalle ein Konzert. (AZ 2.12.1935) (eb)
3. Dezember - In einem Runderlass werden alle Beamten aufgefordert, ein Exemplar der nationalsozialistischen Tageszeitung Der Völkische Beobachter zu abonnieren. (Ministerial-Blatt Nr. 27, 5.7.1939, S.1352-53) (eb)
9. Dezember - In der Stadthalle findet ein Olympia-Werbeabend statt. (AZ 10.12.1935) (eb)



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