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:* Unter der Bevölkerung der Stadt leben 120 Personen, von denen in der Sprache der Zeit 107 als "Volljuden" bezeichnet werden, 10 als "Mischlinge" (vgl. [[Kuss 1998]]) gelten und drei nichtjüdische Ehefrauen sind. ([[Blohm 2008]], S.18) - Ihnen gehören 31 [[jüdische Gewerbebetriebe]], darunter 12 Viehhandel, 5 Textilhandel und 4 Metzgereien. ([[Blohm 2008]], S.166) (eb) | :* Unter der Bevölkerung der Stadt leben 120 Personen, von denen in der Sprache der Zeit 107 als "Volljuden" bezeichnet werden, 10 als "Mischlinge" (vgl. [[Kuss 1998]]) gelten und drei nichtjüdische Ehefrauen sind. ([[Blohm 2008]], S.18) - Ihnen gehören 31 [[jüdische Gewerbebetriebe]], darunter 12 Viehhandel, 5 Textilhandel und 4 Metzgereien. ([[Blohm 2008]], S.166) (eb) | ||
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+ | :* Von Altenkirchen aus wird eine kleine Schrift aus der Feder von Gertrud Zillich vertrieben mit dem Titel ''Leidgeprüft'' - Lebenserfahrungen unserer Kaiserin Auguste Viktoria. | ||
:'''ab 1. Januar''' - Der Ortslohn für gewöhnliche Tagarbeiter beträgt pro Tag für männliche Personen unter 16 Jahren 1,20 RM, für weibliche 0,90 RM, zwischen 16 und 21 Jahren für männliche 2,00 RM, für weibliche Arbeitskräfte 1,50 RM, über 21 Jahren für männliche 3,00 RM, für weibliche Arbeitskräfte 2,00 RM. ([[AZ]], 16.12.1932) (eb) | :'''ab 1. Januar''' - Der Ortslohn für gewöhnliche Tagarbeiter beträgt pro Tag für männliche Personen unter 16 Jahren 1,20 RM, für weibliche 0,90 RM, zwischen 16 und 21 Jahren für männliche 2,00 RM, für weibliche Arbeitskräfte 1,50 RM, über 21 Jahren für männliche 3,00 RM, für weibliche Arbeitskräfte 2,00 RM. ([[AZ]], 16.12.1932) (eb) | ||
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:* Es wird der Beschluss zur Einrichtung eines Stammlagers des freiwilligen Arbeitsdienstes in der Stadt gefasst. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.149-51) (eb) | :* Es wird der Beschluss zur Einrichtung eines Stammlagers des freiwilligen Arbeitsdienstes in der Stadt gefasst. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.149-51) (eb) | ||
− | :'''9. Mai''' - Aus allen Dienstgebäuden sind Bilder und Büsten von Persönlichkeiten zu | + | :'''9. Mai''' - Aus allen Dienstgebäuden sind Bilder und Büsten von Persönlichkeiten zu entfernen, die am ''Novembersturz'' beteiligt waren. ([[Ministerial-Blatt]], Nr. 28, 17.5.1933, S.561) (eb) |
:'''12. Mai''' - Mit dem ''Gesetz zum Schutz des Einzelhandels'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 50, 13.5.1933, S. 262-264) wird die Expansion und Konzentration im Einzelhandel gestoppt. Es richtet sich gerade auch gegen jüdische Unternehmer. (eb) | :'''12. Mai''' - Mit dem ''Gesetz zum Schutz des Einzelhandels'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 50, 13.5.1933, S. 262-264) wird die Expansion und Konzentration im Einzelhandel gestoppt. Es richtet sich gerade auch gegen jüdische Unternehmer. (eb) | ||
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:'''Juni''' - Es kommt zur ''ersten jüdischen Emigration aus Altenkirchen''; es folgen bis Kriegsbeginn 39 weitere. ([[Blohm 2008]], S.182/183)(eb) | :'''Juni''' - Es kommt zur ''ersten jüdischen Emigration aus Altenkirchen''; es folgen bis Kriegsbeginn 39 weitere. ([[Blohm 2008]], S.182/183)(eb) | ||
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+ | :'''Juni''' - Pfarrer Heinrich Wilhelm Jakobi, Flammersfeld, wird ''Kreisleiter der Glaubensbewegung Deutsche Christen'', einer Gliederung der NSDAP (Mitgliedsnummer 2284094). ([[Evangelische Kirche 1990]], S.69); vgl. auch ([[Becker 2016]])(eb) | ||
:'''1. Juni''' | :'''1. Juni''' | ||
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:* Das ''Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit'' führt Maßnahmen zur Beschränkung der Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte ein. ([[Reichsgesetzblatt]], Nr.60, 2.6.1933, S.323-329) (eb) | :* Das ''Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit'' führt Maßnahmen zur Beschränkung der Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte ein. ([[Reichsgesetzblatt]], Nr.60, 2.6.1933, S.323-329) (eb) | ||
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+ | :'''8. Juni''' - Pfarrer Ludwig Heckenroth begrüßt als Synodalassessor im Jahresbericht des Superintendenten auf der Tagung der Kreissynode Altenkirchen der evangelischen Kirche in Wissen die politischen Veränderungen mit den Worten: "Dazu weht ein neuen Wind unter Gottes gnädiger Leitung im politischen und hoffentlich auch bald im wirtschaftlichen Leben, daß wir wieder einer frohen Zukunft entgegen sehen dürfen." ([[Verhandlungen der Kreis-Synode Altenkirchen 1933]], S. 5) Es war die letzte Tagung bis zum 14.11.1945. (eb) | ||
:'''14. Juni''' - Die Schulleiter der Volksschulen und Höheren Schulen werden gedrängt, nach der 3. Durchführungsverordnung vom 6.5.1933 zur Gesetz vom 7.4.1933 von allen Beamten ihrer Schule die Abgabe der Erklärung zu verlangen: ''Ich versichere hiermit dienstlich: Mit sind trotz sorgfältiger Prüfung keine Umstände bekannt, welche die Annahme rechtfertigen könnten, daß ich von nichtarischen Eltern oder Großeltern abstamme; insbesondere hat keiner meiner Eltern- odder Großelternteile zu irgendeiner Zeit der jüdischen Religion angehört.'' ([[Schulblatt]], Nr.7, 1.7.1933, S.78) (eb) | :'''14. Juni''' - Die Schulleiter der Volksschulen und Höheren Schulen werden gedrängt, nach der 3. Durchführungsverordnung vom 6.5.1933 zur Gesetz vom 7.4.1933 von allen Beamten ihrer Schule die Abgabe der Erklärung zu verlangen: ''Ich versichere hiermit dienstlich: Mit sind trotz sorgfältiger Prüfung keine Umstände bekannt, welche die Annahme rechtfertigen könnten, daß ich von nichtarischen Eltern oder Großeltern abstamme; insbesondere hat keiner meiner Eltern- odder Großelternteile zu irgendeiner Zeit der jüdischen Religion angehört.'' ([[Schulblatt]], Nr.7, 1.7.1933, S.78) (eb) | ||
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:'''27. Juni''' | :'''27. Juni''' | ||
− | :* In der Gemeinderatssitzung wird Pg. Schneider als 10. | + | :* In der Gemeinderatssitzung wird Pg. Schneider als 10. Fraktionsmitglied der NSDAP eingeführt. ([[VW]], 3.7.1933) (eb) |
:* Mit einem ''Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens "Reichsautobahnen"'' ([[Reichsgesetzblatt]], II, Nr. 28, 30.6.1933, S.509-510) wird die Rechtsgrundlage für den Bau der Autobahnen geschaffen. (eb) | :* Mit einem ''Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens "Reichsautobahnen"'' ([[Reichsgesetzblatt]], II, Nr. 28, 30.6.1933, S.509-510) wird die Rechtsgrundlage für den Bau der Autobahnen geschaffen. (eb) | ||
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:* Der Kreis Altenkirchen wird aus dem Wirtschaftsgebiet Rheinland ausgegliedert und dem Wirtschaftsgebiet Westfalen zugeordnet. ([[Ministerial-Blatt]], Nr. 37, 12.7.1933, S.794) (eb) | :* Der Kreis Altenkirchen wird aus dem Wirtschaftsgebiet Rheinland ausgegliedert und dem Wirtschaftsgebiet Westfalen zugeordnet. ([[Ministerial-Blatt]], Nr. 37, 12.7.1933, S.794) (eb) | ||
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+ | :'''Juli''' - Als Gegenbewegung zur staatlichen Unterstützung der Deutschen Christen entsteht die ''Rheinische Pfarrbruderschaft'', kurz darauf in Berlin der ''Pfarrer-Notbund''. ([[Beckmann 1975]], S.3) Diese Entwicklung zwingt die Ortspfarrer, Stellung zu beziehen. Zu Pfarrer Ludwig Heckenroth vgl. den Eintrag zum 8. Juni 1933, zu Pfarrer Theodor Maas die Notiz bei [[Fritzsche 1990]], S.74. (eb) | ||
:'''1. Juli''' - Als einziges amtliches Kreisblatt erscheint die "Volkswacht" der NSDAP, die 1937 vom Nationalblatt abgelöst wird.([[VW]], 1.7.1933) (eb) | :'''1. Juli''' - Als einziges amtliches Kreisblatt erscheint die "Volkswacht" der NSDAP, die 1937 vom Nationalblatt abgelöst wird.([[VW]], 1.7.1933) (eb) | ||
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:'''7. Juli''' - Es ergeht die ''Verordnung zur Sicherung der Staatsführung'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 78, 11.7.1933, S. 462) (eb) - die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der SPD und der KPD wird unwirksam. Betroffen davon sind im Amt Altenkirchen sechs Sozialdemokraten und ein Kommunist. Davon u.a.: Der Maurerpolier Ernst Nöllgen, der dem Gemeinderat der Kreisstadt und der Amtsvertretung angehörte. Ferner Amtsvertreter Wilhelm Juhn, Oberwambach, und Otto Eichelhardt, Almersbach. ([[Helzer 1997]]) (sts) | :'''7. Juli''' - Es ergeht die ''Verordnung zur Sicherung der Staatsführung'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 78, 11.7.1933, S. 462) (eb) - die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der SPD und der KPD wird unwirksam. Betroffen davon sind im Amt Altenkirchen sechs Sozialdemokraten und ein Kommunist. Davon u.a.: Der Maurerpolier Ernst Nöllgen, der dem Gemeinderat der Kreisstadt und der Amtsvertretung angehörte. Ferner Amtsvertreter Wilhelm Juhn, Oberwambach, und Otto Eichelhardt, Almersbach. ([[Helzer 1997]]) (sts) | ||
− | :'''8. Juli''' - Der Gardeverein veranstaltet einen ''Deutschen Abend'' in der Stadthalle. ([[VW]], 7.7.1933) (eb) | + | :'''8. Juli''' |
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+ | :* - Der Gardeverein veranstaltet einen ''Deutschen Abend'' in der Stadthalle. ([[VW]], 7.7.1933) (eb) | ||
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+ | :* - Der Staatskommissar für die Neugliederung dse evangelischen Kirchenwesens ernennt für die Kreissynode Altenkichen Pfarrer Heinrich Wilhelm Jakobi aus Flammersfeld zum Beauftragten. ([[VW]], 8.7.1933) (eb) | ||
:'''10. Juli''' - Im evangelischen Gemeindehaus findet die erste Kundgebung für die Glaubensbewegung ''Deutsche Christen'' statt. ([[VW]], 12.7.1933) (eb) | :'''10. Juli''' - Im evangelischen Gemeindehaus findet die erste Kundgebung für die Glaubensbewegung ''Deutsche Christen'' statt. ([[VW]], 12.7.1933) (eb) | ||
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+ | :'''11. Juli''' | ||
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+ | :* - Die bisher selbständigen evangelischen Landeskirchen geben sich eine ''Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche'', mit der sie ihre Eigenständigkeit verlieren. ([[Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche]] 1933, Nr.1, S.2-9) Vgl. die Einträge zum 14.7.1933 und 23.7.1933. (eb) | ||
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+ | :* In der Stadthalle findet eine feierliche Werbeveranstaltung der Deutschen Christen statt. Auf ihr spricht auch Pfarrer Heckenroth, der erklärt, dass "in höchster Notzeit Gott der Kirche diese Bewegung gegeben" habe. ([[VW]], 11. Juli 1933) (eb) | ||
:'''12. Juli''' - Unter Aufhebung des Runderlasses vom 24.12.1919 über die Entfernung von Kaiserbildern oder monarchischen Hoheitszeichen in staatlichen Gebäuden wird deren Anbringung wieder gestattet, wenn keine Kosten entstehen. ([[Ministerial-Blatt]], Nr. 38, 19.7.1933, S.815-16) (eb) | :'''12. Juli''' - Unter Aufhebung des Runderlasses vom 24.12.1919 über die Entfernung von Kaiserbildern oder monarchischen Hoheitszeichen in staatlichen Gebäuden wird deren Anbringung wieder gestattet, wenn keine Kosten entstehen. ([[Ministerial-Blatt]], Nr. 38, 19.7.1933, S.815-16) (eb) | ||
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:'''28. Juli''' - Alle Jugendgruppen der Wandervereine werden aufgelöst. (Westerwälder Schauinsland, Nr. Nr. 8, 15.8.1933, S.65) (eb) | :'''28. Juli''' - Alle Jugendgruppen der Wandervereine werden aufgelöst. (Westerwälder Schauinsland, Nr. Nr. 8, 15.8.1933, S.65) (eb) | ||
− | :'''29. Juli''' - Es ergeht eine Verordnung zur Auflösung der kirchlichen Jugendverbände. (eb) | + | :'''29. Juli''' - Es ergeht eine Verordnung zur Auflösung der kirchlichen Jugendverbände. Der Kreisleiter der Deutschen Christen, der Flammersfelder Pfarrer Heinrich Wilhelm Jakobi, setzt diesen Beschluss im Kreis durch. (eb) |
:'''1. August''' - Der Ortsgruppenleiter der NSDAP, Hermann Marenbach, wird zunächst als Angestellter in die Kreisverwaltung übernommen. (Schreiben von Hermann Marenbach an den Landeskommissar für die politische Säuberung in Rheinland-Pfalz vom 15.2.1950) (eb) | :'''1. August''' - Der Ortsgruppenleiter der NSDAP, Hermann Marenbach, wird zunächst als Angestellter in die Kreisverwaltung übernommen. (Schreiben von Hermann Marenbach an den Landeskommissar für die politische Säuberung in Rheinland-Pfalz vom 15.2.1950) (eb) | ||
:* Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird als kreisweite Lösung geschaffen. Schulrat Trippen, bisher Betzdorf, wird mit seiner Verwaltung beauftragt. Er wird zum 1.5.1934 nach Altenkirchen versetzt. ([[Schulblatt]], Nr.9, 1.9.1933, S.89 und Nr.6, 1.6.1934, S.61) (eb) | :* Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird als kreisweite Lösung geschaffen. Schulrat Trippen, bisher Betzdorf, wird mit seiner Verwaltung beauftragt. Er wird zum 1.5.1934 nach Altenkirchen versetzt. ([[Schulblatt]], Nr.9, 1.9.1933, S.89 und Nr.6, 1.6.1934, S.61) (eb) | ||
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+ | :'''4. August''' - Ludwig Müller wird als Vertrauter Hitlers in Kirchenfragen Landesbischof der Kirche der Altpreußischen Union. ([[Schneider 1993a]], S.147) (eb) | ||
:'''7. August''' - Alle aktiven oder ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die bisher Mitglieder der SPD waren , haben eine Erklärung abzugeben, dass sie alle Beziehungen gelöst haben. ([[Schulblatt]], Nr.10, 1.10.1933, S.97) (eb) | :'''7. August''' - Alle aktiven oder ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die bisher Mitglieder der SPD waren , haben eine Erklärung abzugeben, dass sie alle Beziehungen gelöst haben. ([[Schulblatt]], Nr.10, 1.10.1933, S.97) (eb) | ||
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:'''Anfang September''' - Das in der Hindenburgstraße gelegene Anwesen des Fuhrunternehmers und Bierverlegers Schäfer brennt ab; das Feuer greift von der Scheune auf die Wohngebäude über. Wegen Wassermangels kann die Feuerwehr nichts ausrichten. ([[WZ]], Nr. 209, 7.9.1933) (ak) | :'''Anfang September''' - Das in der Hindenburgstraße gelegene Anwesen des Fuhrunternehmers und Bierverlegers Schäfer brennt ab; das Feuer greift von der Scheune auf die Wohngebäude über. Wegen Wassermangels kann die Feuerwehr nichts ausrichten. ([[WZ]], Nr. 209, 7.9.1933) (ak) | ||
− | :'''6. September''' - Es wird ein Kirchengesetz ''betreffend die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten'' in der rheinischen evangelischen Kirche erlassen. Nach § 1(1) müssen sie ''rückhaltlos für den nationalen Staat'' eintreten. Nach § 3(4) werden Geistliche nicht arischer Abstammung nicht in den Ruhestand versetzt, wenn sie bereits vor dem 1.8.1914 im Dienst waren. Pfarrer Theodor Maas war einer von drei Betroffenen. ([[Rauthe 2003]], S.413 und S.281) (eb) | + | :'''6. September''' |
+ | :* Die Evangelische Kirche der altpreußischen Union bestellt auf ihrer Generalsynode Ludwig Müller zum Landesbischof von Altpreußen. Die bisherigen Kirchenprovinzen werden in Bistümer umgewandelt. Das ''Evangelische Bistum Köln-Aachen'' wird mit dem bisherigen Ortspfarrer von Asbach-Kircheib Heinrich Josef Oberheid als Bischof errichtet. Dieses Amt versieht er aber nur bis November 1933 und wechselt dann nach Berlin als ''Chef des Stabes'' von Ludwig Müller. ([[Beckmann 1975]], S.4)(eb) | ||
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+ | :* Es wird ein Kirchengesetz ''betreffend die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten'' in der rheinischen evangelischen Kirche erlassen. Nach § 1(1) müssen sie ''rückhaltlos für den nationalen Staat'' eintreten. Nach § 3(4) werden Geistliche nicht arischer Abstammung nicht in den Ruhestand versetzt, wenn sie bereits vor dem 1.8.1914 im Dienst waren. Pfarrer Theodor Maas war einer von drei Betroffenen. ([[Rauthe 2003]], S.413 und S.281) (eb) | ||
:'''12. September''' - Anzeigenwerbung in Zeitschriften und die Gründung von Werbezeitschriften werden genehmigungspflichtig. ([[AZ]], 25.6.1934) (eb) | :'''12. September''' - Anzeigenwerbung in Zeitschriften und die Gründung von Werbezeitschriften werden genehmigungspflichtig. ([[AZ]], 25.6.1934) (eb) | ||
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:'''14. September''' - Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird wieder eingeführt. ([[VW]], 14.9.1933) (eb) | :'''14. September''' - Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird wieder eingeführt. ([[VW]], 14.9.1933) (eb) | ||
− | :'''21. September''' | + | :'''21. September''' |
+ | :* Die Bildung des Milchversorgungsverbandes Altenkirchen wird bekannt gegeben. ([[VW]], 21.9.1933) (eb) | ||
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+ | :* Der ''Pfarrernotbund'' wird gegründet. Unmittelbarer Anlass ist die Einführung des ''Arierparagraphen'' in das Recht der Altpreußischen Kirche. ([[Schneider 1993a]], S.150/51) Vgl. den Eintrag zum 6. September 1933. (eb) | ||
:'''22. September''' - In der beflaggten Stadt findet eine ''Weihestunde der Arbeit'' statt, die von der NSBO und allen NS-Formationen getragen wird. ([[VW]], 23.9.1933) (eb) | :'''22. September''' - In der beflaggten Stadt findet eine ''Weihestunde der Arbeit'' statt, die von der NSBO und allen NS-Formationen getragen wird. ([[VW]], 23.9.1933) (eb) | ||
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+ | :'''27. September''' - Ludwig Müller wird von der Nationalsynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Wittenberg zum Reichsbischof gewählt. ([[Schneider 1993a]], S.151/52) (eb) | ||
:'''29. September''' - Das ''Reichserbhofgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 108, 30.9.1933, S.685-692) untersagt die Erbteilung bäuerlicher Betriebe zwischen 7,5 und 125 Hektar Größe und ihre Kapitalbeschaffung in Form von Hypotheken. Es bestimmt die ungeteilte Erbfolge nur im Mannesstamm. Mit diesem Bruch der Erbgewohnheiten greift es in die Testierfreiheit der Erblasser ein. ([[Küppers 1984]], S.255,263,263) (eb) | :'''29. September''' - Das ''Reichserbhofgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]], Nr. 108, 30.9.1933, S.685-692) untersagt die Erbteilung bäuerlicher Betriebe zwischen 7,5 und 125 Hektar Größe und ihre Kapitalbeschaffung in Form von Hypotheken. Es bestimmt die ungeteilte Erbfolge nur im Mannesstamm. Mit diesem Bruch der Erbgewohnheiten greift es in die Testierfreiheit der Erblasser ein. ([[Küppers 1984]], S.255,263,263) (eb) | ||
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:'''12. November''' - Es findet die 9.[[Reichstagswahl]] zur Bestätigung einer NSDAP-Einheitsliste und Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund statt. ([[Amtsblatt]] Nr. 49 21.10.1933) In der Volksabstimmung stimmen in der Stadt von 2536 abgegebenen Stimmen 2520 mit Ja und 6 mit Nein, 10 sind ungültige Stimmen. ([[VW]], 13.11.1933) (eb) | :'''12. November''' - Es findet die 9.[[Reichstagswahl]] zur Bestätigung einer NSDAP-Einheitsliste und Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund statt. ([[Amtsblatt]] Nr. 49 21.10.1933) In der Volksabstimmung stimmen in der Stadt von 2536 abgegebenen Stimmen 2520 mit Ja und 6 mit Nein, 10 sind ungültige Stimmen. ([[VW]], 13.11.1933) (eb) | ||
− | :'''13. November''' - Die Deutsche Evangelische Kirche (DC) gibt sich ein Grundsatzprogramm, das eine "Vollendung der Reformation", "Entfernung des Undeutschen" aus dem Gottedienst, "Entjudung" des Evangeliums und ein "artgemäßes Christentum" vorsieht, das einen "heldischen Jesus" anbetet. ( | + | :'''13. November''' - Die Deutsche Evangelische Kirche (DC) gibt sich ein Grundsatzprogramm, das eine "Vollendung der Reformation", "Entfernung des Undeutschen" aus dem Gottedienst, "Entjudung" des Evangeliums und ein "artgemäßes Christentum" vorsieht, das einen "heldischen Jesus" anbetet. (www.wikipedia.de: Artikel Kirchenkampf) (eb) |
:'''18. November''' - Am Amtsgericht wird nach dem Reichserbhofgesetz auf Anordnung des Justizministers ein Anerbengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Altenkirchen, Daaden, Kirchen und Wissen eingerichtet. ([[Gesetzsammlung]], Nr. 74, 1.12.1933, S.414-415) (eb) | :'''18. November''' - Am Amtsgericht wird nach dem Reichserbhofgesetz auf Anordnung des Justizministers ein Anerbengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Altenkirchen, Daaden, Kirchen und Wissen eingerichtet. ([[Gesetzsammlung]], Nr. 74, 1.12.1933, S.414-415) (eb) |
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