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:'''1. Februar''' - Es ergeht eine ''Verordnung zur Einschränkung des Reiseverkehrs'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 4, 8.2.1945, S. 21), die die Benutzung der öffentlichen Transportmittel ohne Genehmigung unter Strafe stellt.  (eb)
 
:'''1. Februar''' - Es ergeht eine ''Verordnung zur Einschränkung des Reiseverkehrs'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 4, 8.2.1945, S. 21), die die Benutzung der öffentlichen Transportmittel ohne Genehmigung unter Strafe stellt.  (eb)
  
:'''8. Februar''' - Tieffliegerangriff auf den Bahnhof mit einem Toten ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.159)(eb)
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:'''8. Februar''' - Es erfolgt ein Tieffliegerangriff auf den Bahnhof mit einem Toten. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.159)(eb)
  
:'''22. Februar''' - Luftaufklärung von Teilen des Westerwaldes durch amerikanische Flieger. ([[Herrmann 2005]], S.55) (eb)
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:'''22. Februar''' - Es erfolgt die Luftaufklärung von Teilen des Westerwaldes durch amerikanische Flieger. ([[Herrmann 2005]], S.55) (eb)
  
 
:'''März''' - Das von Bomben getroffene Krankenhaus zieht in das Westerwaldheim auf dem Dorn bis November 1946 um.  ([[RZ]] 28.4.1962) (eb)
 
:'''März''' - Das von Bomben getroffene Krankenhaus zieht in das Westerwaldheim auf dem Dorn bis November 1946 um.  ([[RZ]] 28.4.1962) (eb)
  
:'''1. März''' - Bombentreffer im Haus Schmidt in der hinteren Marktstraße. ([[Herrmann 2005]], S.55)(eb)
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:'''1. März''' - Es gibt einen Bombentreffer im Haus Schmidt in der hinteren Marktstraße. ([[Herrmann 2005]], S.55)(eb)
  
 
:'''7. März''' - Die Rheinbrücke bei Remagen fällt den amerikanischen Truppen benutzbar in die Hände. Damit gerät der Westerwald stärker in das Kriegsgeschehen hinein. ([[Herrmann 2005]], S.54); vgl. auch ([[Schneider, Daniel 1999]], S. 109-114) (eb)
 
:'''7. März''' - Die Rheinbrücke bei Remagen fällt den amerikanischen Truppen benutzbar in die Hände. Damit gerät der Westerwald stärker in das Kriegsgeschehen hinein. ([[Herrmann 2005]], S.54); vgl. auch ([[Schneider, Daniel 1999]], S. 109-114) (eb)
  
:'''8. März''' - Erster schwerer Luftangriff, der vor allem die Kölner Straße, die Friedrich-Emmerich Straße und die Bahnhofstraße trifft. ([[Herrmann 2005]], S.55-60) 23 Einwohner sterben. [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
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:'''8. März''' - Es erfolgt ein erster schwerer Luftangriff, der vor allem die Kölner Straße, die Friedrich-Emmerich Straße und die Bahnhofstraße trifft. ([[Herrmann 2005]], S.55-60) 23 Einwohner sterben. [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
  
:'''9. März''' - Amerikanische Luftaufklärung stellt starken Verkehr Richtung Brückenkopf bei Remagen fest ([[Herrmann 2005]], S.63) (eb)
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:'''9. März''' - Amerikanische Luftaufklärung stellt starken Verkehr Richtung Brückenkopf bei Remagen fest. ([[Herrmann 2005]], S.63) (eb)
  
:'''10. März''' - Zweiter schwerer Luftangriff, der die Wilhelmstraße, das Amtsgericht, den Blücherplatz und die Frankfurter Straße trifft. ([[Herrmann 2005]], S.64-71) 70 Einwohner sterben.  [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
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:'''10. März''' - Der zweite schwere Luftangriff trifft die Wilhelmstraße, das Amtsgericht, den Blücherplatz und die Frankfurter Straße. ([[Herrmann 2005]], S.64-71) 70 Einwohner sterben.  [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
  
 
:'''11. März''' - Brückensprengungen machen den Betrieb der Bahnlinie Altenkirchen - Linz/Rhein unmöglich. ([[Merzhäuser/Wenzel 1996]], S.192) (eb)  
 
:'''11. März''' - Brückensprengungen machen den Betrieb der Bahnlinie Altenkirchen - Linz/Rhein unmöglich. ([[Merzhäuser/Wenzel 1996]], S.192) (eb)  
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:'''17. März'''  
 
:'''17. März'''  
:* Dritter schwerer Luftangriff, der die Kreisverwaltung, die katholische Kirche, das Gaswerk, erneut die Bahnanlagen und die Koblenzer Straße trifft. ([[Herrmann 2005]], S.86-91) 8 Einwohner sterben. [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
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:* Der dritte schwere Luftangriff trifft die Kreisverwaltung, die katholische Kirche, das Gaswerk, erneut die Bahnanlagen und die Koblenzer Straße. ([[Herrmann 2005]], S.86-91) 8 Einwohner sterben. [[Luftkrieg - Opfer]] (eb)
  
 
:* Die Hauptverwaltung des Kreises wird nach Niederingelbach, andere Abteilungen werden nach Mammelzen, Michelbach und Widderstein verlegt. (vgl. [[Neu 1956]], S.137)  (eb)
 
:* Die Hauptverwaltung des Kreises wird nach Niederingelbach, andere Abteilungen werden nach Mammelzen, Michelbach und Widderstein verlegt. (vgl. [[Neu 1956]], S.137)  (eb)
  
 
:'''19. März'''
 
:'''19. März'''
:*  Luftaufklärung der US-Luftwaffe, die die Stadt als stark zerstört ausweist. ([[Herrmann 2005]], S.92-93) (eb)
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:*  Es erfolgt die Luftaufklärung der US-Luftwaffe, die die Stadt als stark zerstört ausweist. ([[Herrmann 2005]], S.92-93) (eb)
  
 
:*  Es ergeht der Befehl Hitlers (''Nero''-Befehl), ''alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten, Industrie- und Versorgungsanlagen..., die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie... nutzbar machen kann,'' zu zerstören. ([[Moll 1997]] S.486-87) Vgl. Meldung zum 24.3.1945.  (eb)   
 
:*  Es ergeht der Befehl Hitlers (''Nero''-Befehl), ''alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten, Industrie- und Versorgungsanlagen..., die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie... nutzbar machen kann,'' zu zerstören. ([[Moll 1997]] S.486-87) Vgl. Meldung zum 24.3.1945.  (eb)   
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:'''24. März'''
 
:'''24. März'''
:* Das Handbuch des SHAEF nennt Grundsätze für die geplante Entnazifizierung. Danach sollen Mitglieder der NSDAP mit Eintrittsdatum vor 1933, Parteibeamte vom Kreisleiter bis zum Kreishauptstellenleiter, SA-Mitglieder mit Beitrittsdatum vor 1933 und Ränge bis zum Scharführer sowie höhere Beamte auf der Kreisverwaltungsebene sofort entlassen werden. (vgl. [[Möhler 1992]], S.56) (eb)
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:* Das Handbuch des SHAEF nennt Grundsätze für die geplante Entnazifizierung. Danach sollen Mitglieder der NSDAP mit Eintrittsdatum vor 1933, Parteibeamte vom Kreisleiter bis zum Kreishauptstellenleiter, SA-Mitglieder mit Beitrittsdatum vor 1933 und Ränge bis zum Scharführer sowie höhere Beamte auf der Kreisverwaltungsebene sofort entlassen werden. ([[Möhler 1992]], S.56) (eb)
  
 
:* Der Verkehr auf der Bahnstrecke der Unterwesterwaldbahn wird nach der Sprengung von 14 Brücken eingestellt.  ([[Merzhäuser/Wenzel 1996]], S.141)  (eb)
 
:* Der Verkehr auf der Bahnstrecke der Unterwesterwaldbahn wird nach der Sprengung von 14 Brücken eingestellt.  ([[Merzhäuser/Wenzel 1996]], S.141)  (eb)
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:'''26. März'''  
 
:'''26. März'''  
  
:* ''14 deutsche Panzer in der Panzerwerkstatt Altenkirchen gehen wegen Treibstoffmangels verloren.'' ([[RZ]] 25.3.1980) (eb)
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:* ''14 deutsche Panzer in der Panzerwerkstatt Altenkirchen gehen wegen Treibstoffmangels verloren''. ([[RZ]] 25.3.1980) (eb)
  
:*  Die NS-Kreisleitung in Betzdorf erläßt am Nachmittag eine [[Räumungsbefehl]] an die Bevölkerung des Heimatkreises, der allerdings in Altenkirchen wegen der Kriegsereignisse nicht mehr beachtet werden kann. ([[RZ]] 23.3.1985)  (eb)
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:*  Die NS-Kreisleitung in Betzdorf erläßt am Nachmittag einen [[Räumungsbefehl]] an die Bevölkerung des Heimatkreises, der allerdings in Altenkirchen wegen der Kriegsereignisse nicht mehr beachtet werden kann. ([[RZ]] 23.3.1985)  (eb)
  
 
:*  Am Nachmittag dringen die amerikanischen Einheiten TF Kane und TF Richardson gegen nur leichte Gegenwehr in Altenkirchen ein. Der Vormarsch durch die Stadt erweist sich wegen der starken Zerstörungen (Bomben) so schwer, dass die Wege erst einmal mit Bulldozern freigemacht werden müssen. Da diese Arbeit nicht schnell genug voran kommt, werden die Bahnschienen aus der nach Hachenburg führenden Bahnlinie herausgerissen und der Damm als Fahrbahn genutzt. Die in Altenkirchen einmarschierten Truppen gehören der 3. US-Panzer-Division und dem VII. US-Korps an.([[Greifendorf 2005]], S. 128) (sts)
 
:*  Am Nachmittag dringen die amerikanischen Einheiten TF Kane und TF Richardson gegen nur leichte Gegenwehr in Altenkirchen ein. Der Vormarsch durch die Stadt erweist sich wegen der starken Zerstörungen (Bomben) so schwer, dass die Wege erst einmal mit Bulldozern freigemacht werden müssen. Da diese Arbeit nicht schnell genug voran kommt, werden die Bahnschienen aus der nach Hachenburg führenden Bahnlinie herausgerissen und der Damm als Fahrbahn genutzt. Die in Altenkirchen einmarschierten Truppen gehören der 3. US-Panzer-Division und dem VII. US-Korps an.([[Greifendorf 2005]], S. 128) (sts)
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:'''20. April''' - Dr. Boden trifft in Altenkirchen ein und übernimmt die Geschäfte. Er wird am 1. Mai (bis 13. Juni) ernannt.([[Kreisblatt 1945]], Nr.1 S.1) (eb)
 
:'''20. April''' - Dr. Boden trifft in Altenkirchen ein und übernimmt die Geschäfte. Er wird am 1. Mai (bis 13. Juni) ernannt.([[Kreisblatt 1945]], Nr.1 S.1) (eb)
  
:'''1. Mai''': Die amerikanische Besatzungsmacht erlässt an alle deutschen Polizeibehörden ihres Besatzungsgebietes sowie an Amts- bzw. Ortsbürgermeister und Landräte eine Weisung zur Neuorganisation der Polizei. Die Polizei wird vollständig dezentralisiert und weitgehend kommunalisiert. Polizeiangehörige haben sofort wieder Uniform zu tragen (ohne Hoheitsabzeichen), Waffentragen ist ihnen nicht erlaubt. ([[Okunlola 2009]], S. 19) (ak)
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:'''1. Mai''': Die amerikanische Besatzungsmacht erlässt an alle deutschen Polizeibehörden ihres Besatzungsgebietes sowie an Amts- bzw. Ortsbürgermeister und Landräte eine Weisung zur Neuorganisation der Polizei. Die Polizei wird vollständig dezentralisiert und weitgehend kommunalisiert. Polizeiangehörige haben sofort wieder Uniform zu tragen (ohne Hoheitsabzeichen); Waffentragen ist ihnen nicht erlaubt. ([[Okunlola 2009]], S. 19) (ak)
  
:'''ab Mai''' - Ausgabe von Kursmünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit der Inschrift  "Deutsches Reich" mit dem Adler, aber ohne Hakenkreuz ([[Schön 2004]], S.127-128)(eb)
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:'''ab Mai''' - Es erfolgt die Ausgabe von Kursmünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit der Inschrift  "Deutsches Reich" mit dem Adler, aber ohne Hakenkreuz. ([[Schön 2004]], S.127-128)(eb)
  
:'''25. Mai''' - Bekanntgabe der Möglichkeit, Zeitungen unter deutscher Leitung unter amerikanischer Aufsicht nach dem Gesetz des SHAEF "Nr. 191 Abgeändert" vom 12. Mai zu lizensieren. (vgl. [[Schölzel 1986]], S.18-19)  (eb)
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:'''25. Mai''' - Die Möglichkeit wird bekanngegeben, Zeitungen unter deutscher Leitung unter amerikanischer Aufsicht nach dem Gesetz des SHAEF "Nr. 191 Abgeändert" vom 12. Mai zu lizensieren. ([[Schölzel 1986]], S.18-19)  (eb)
  
:'''1. Juni''' - Die Amerikaner bilden aus den Gebieten des heutigen Rheinland-Pfalz ohne den Reg. Bez. Montabaur, aber mit dem Saarland das Oberregierungspräsidum Mittelrhein-Saar. ([[Landesherrschaft]])(vgl. [[Bartolosch 1986]], S.17) (eb)
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:'''1. Juni''' - Die Amerikaner bilden aus den Gebieten des heutigen Rheinland-Pfalz ohne den Reg. Bez. Montabaur, aber mit dem Saarland das Oberregierungspräsidum Mittelrhein-Saar. ([[Landesherrschaft]])([[Bartolosch 1986]], S.17) (eb)
  
:'''6. Juni''' - Es ergeht eine Anordnung, von der Kanzel der evangelischen Kirchen der bisherigen Rheinprovinz eine ''Ansprache der Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz an die Gemeinden'' abzukündigen.([[Norden/Faulenbach 1998]] S.162] (eb)
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:'''6. Juni''' - Es ergeht eine Anordnung, von der Kanzel der evangelischen Kirchen der bisherigen Rheinprovinz eine ''Ansprache der Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz an die Gemeinden'' abzukündigen. ([[Norden/Faulenbach 1998]] S.162) (eb)
  
:'''9. Juni''' - Verordnung über Gemeinschaftsarbeit für öffentliche Arbeiten ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1)'' (eb)
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:'''9. Juni''' - Es wird Verordnung über Gemeinschaftsarbeit für öffentliche Arbeiten erlassen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1) (eb)
  
:'''13. Juni''' - Der Landrat von Altenkirchen Dr. Wilhelm Boden wird Regierungspräsident in Koblenz ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1-2)(vgl. seine Rede zur Amtseinführung,  abgedruckt bei [[Wünschel 1985]], S.207-210)  (eb)
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:'''13. Juni''' - Der Landrat von Altenkirchen Dr. Wilhelm Boden wird Regierungspräsident in Koblenz. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1-2) Vgl. seine Rede zur Amtseinführung,  abgedruckt bei [[Wünschel 1985]], S.207-210)  (eb)
  
:'''14. Juni''' - Strafandrohung der amerikanischen Militärregierung gegen Eltern, die ihre Kinder nicht von Handlungen gegen die Militärregierung abhalten. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1)  (eb)
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:'''14. Juni''' - Er ergeht eine Strafandrohung der amerikanischen Militärregierung gegen Eltern, die ihre Kinder nicht von Handlungen gegen die Militärregierung abhalten. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1)  (eb)
  
 
:'''20. Juni''' - [[Landrat]] Richard Bornheim wird ins Amt eingeführt (bis 1948). ([[Bartolosch 1986]], S.15) (eb)
 
:'''20. Juni''' - [[Landrat]] Richard Bornheim wird ins Amt eingeführt (bis 1948). ([[Bartolosch 1986]], S.15) (eb)
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:* Mit Genehmigung der amerikanischen Besatzungsmacht erscheint (bis 30. Oktober) das "Kreisblatt für den Landkreis Altenkirchen" aus dem Hause Dieckmann.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1) ([[Zeitungsgeschichte]])(eb)
 
:* Mit Genehmigung der amerikanischen Besatzungsmacht erscheint (bis 30. Oktober) das "Kreisblatt für den Landkreis Altenkirchen" aus dem Hause Dieckmann.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1) ([[Zeitungsgeschichte]])(eb)
  
:* Ausgangssperre (bis 24. August) von 21.30 Uhr bis 5 Uhr morgens (erste Bekanntgabe in der Zeitung). Ab 6. Juli bis 2. August von 4.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Während der Ausgehzeit sind Registrierscheine mitzuführen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1 bis Nr.10, S.1 und Nr. 2, S.1 ) (eb)
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:* Es herrscht Ausgangssperre (bis 24. August) von 21.30 Uhr bis 5 Uhr morgens (erste Bekanntgabe in der Zeitung). Ab 6. Juli bis 2. August von 4.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Während der Ausgehzeit sind Registrierscheine mitzuführen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1 bis Nr.10, S.1 und Nr. 2, S.1 ) (eb)
  
:* Bekanntgabe der Registrierung aller zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1) (eb)
+
:* Die Registrierung aller zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen wird bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.1) (eb)
  
:* Bekanntgabe des Verbots des Hamsterns von Lebensmitteln (lt. Befehl des Militärregierungsamts) ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) (eb)
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:* Das Verbot des Hamsterns von Lebensmitteln (lt. Befehl des Militärregierungsamts) wird bekannt gemacht. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) (eb)
  
:* Bekanntgabe, dass alle Vorschriften zur öffentlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kraft bleiben ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) Die Zuteilungsperioden im Rationierungssystem werden weitergeführt. (vgl. [[Rothenberger 1980]], S.246) (eb)
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:* Es wird bekannt gegeben, dass alle Vorschriften zur öffentlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kraft bleiben ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) Die Zuteilungsperioden im Rationierungssystem werden weitergeführt. ([[Rothenberger 1980]], S.246) (eb)
  
:* Anordnung, dass nur abgekochtes Wasser getrunken werden darf ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) (eb)
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:* Es ergeht die Anordnung, dass nur abgekochtes Wasser getrunken werden darf. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.1, S.2) (eb)
  
 
:'''25. Juni'''  
 
:'''25. Juni'''  
:* Aufnahme des Zugverkehrs nach Westerburg ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2 S.2)  (eb)
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:* Der Zugverkehr nach Westerburg wird wieder aufgenommen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2 S.2)  (eb)
  
:* Meldepflicht für alle männlichen Personen zwischen 16 und 60 Jahren beim Arbeitsamt zur Übernahme von angeordneten Arbeiten, soweit kein Beschäftigungsverhältnis besteht. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.1)'' (eb)
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:* Es gilt Meldepflicht für alle männlichen Personen zwischen 16 und 60 Jahren beim Arbeitsamt zur Übernahme von angeordneten Arbeiten, soweit kein Beschäftigungsverhältnis besteht. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.1) (eb)
  
:'''28. Juni''' - Wohnungsvermietung darf nur noch über das Bürgermeisteramt erfolgen ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.2)'' (eb)
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:'''28. Juni''' - Eine Wohnungsvermietung darf nur noch über das Bürgermeisteramt erfolgen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.2) (eb)
  
:'''29. Juni''' -  Bekanngabe der Lebensmittelrationen der 77. Zuteilungsperiode  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.2)'' (eb)
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:'''29. Juni''' -  Es erfolgt die Bekanngabe der Lebensmittelrationen der 77. Zuteilungsperiode. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.2, S.2) (eb)
  
:'''29. Juni''' - Das Amtsgericht Altenkirchen wird im Haus "Felsenkeller" wiedereröffnet, erst 1949 erfolgt der Umzug in das Haus Siegener Straße 20 ([[Lindemanns 1996]]). (ak)
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:'''29. Juni''' - Das Amtsgericht Altenkirchen wird im Haus "Felsenkeller" wiedereröffnet; erst 1949 erfolgt der Umzug in das Haus Siegener Straße 20. ([[Lindemanns 1996]]) (ak)
  
 
:'''6. Juli'''  
 
:'''6. Juli'''  
:* Bekanntgabe des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung zur Ausgabe von Banknoten über 50 Pfennig, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Militär-Mark  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1)'' (eb)
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:* Nach der Bekanntgabe des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung erfolgt die Ausgabe von Banknoten über 50 Pfennig, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Militär-Mark. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1) (eb)
  
:* Die Meldepflicht der entlassenen deutschen Kriegsgefangenen wird von "täglich" auf "wöchentlich" geändert. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1)'' (eb)
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:* Die Meldepflicht der entlassenen deutschen Kriegsgefangenen wird von "täglich" auf "wöchentlich" geändert. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.3, S.1) (eb)
  
 
:'''9. Juli''' - Bürgermeister Blank erinnert an die Anordnung, den Wiederaufbau nur nach Baugenehmigung durchzuführen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr. 4 S.1) (eb)  
 
:'''9. Juli''' - Bürgermeister Blank erinnert an die Anordnung, den Wiederaufbau nur nach Baugenehmigung durchzuführen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr. 4 S.1) (eb)  
  
:'''10. Juli''' - Französische Truppen übernehmen die von den USA geschaffene Besatzungszone "Mittelrhein-Saar, lösen diese auf und machen den Regierungsbezirk Koblenz zum Teil des französischen Besatzungsgebiets "Rheinland-Hessen-Nassau". Sie richten in Kirchen, später in Altenkirchen eine "Delegation du Cercle" für den Kreis Altenkirchen ein. ([[Landesherrschaft]])(vgl. [[Blohm 1986]], S.12) (eb)
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:'''10. Juli''' - Französische Truppen übernehmen die von den USA geschaffene Besatzungszone "Mittelrhein-Saar, lösen diese auf und machen den Regierungsbezirk Koblenz zum Teil des französischen Besatzungsgebiets "Rheinland-Hessen-Nassau". Sie richten in Kirchen, später in Altenkirchen eine "Delegation du Cercle" für den Kreis Altenkirchen ein. ([[Landesherrschaft]])([[Blohm 1986]], S.12) (eb)
  
 
:'''13. Juli'''  
 
:'''13. Juli'''  
:* Warnung vor Gerüchten, die einrückenden französischen Truppen würden Wohnungen plündern mit Strafandrohung gegen die Verbreiter solcher Gerüchte ([[Kreisblatt 1945]], Nr.4, S.1)'' (eb)
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:* Er erfolgt die Warnung vor Gerüchten, die einrückenden französischen Truppen würden Wohnungen plündern mit einer Strafandrohung gegen die Verbreiter solcher Gerüchte. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.4, S.1) (eb)
  
:*  Amerikaner räumen den Kreis Altenkirchen für die Franzosen, die am 21. Juli nachrücken.(vgl. [[Bartolosch 1986]], S.15) (eb)
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:*  Die Amerikaner räumen den Kreis Altenkirchen für die Franzosen, die am 21. Juli nachrücken.([[Bartolosch 1986]], S.15) (eb)
  
:'''14. Juli''' - Gründung unterer Militärgerichte, für den Kreis Altenkirchen in Kirchen/Sieg. (Rhein-Zeitung Ausgabe F 4.5.1946)  (eb)
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:'''14. Juli''' - Es werden untere Militärgerichte eingerichtet, für den Kreis Altenkirchen in Kirchen/Sieg. (Rhein-Zeitung Ausgabe F 4.5.1946)  (eb)
  
 
:'''20. Juli'''
 
:'''20. Juli'''
:* Bekanntmachung, dass ab 1. August für alle Kraftfahrzeuge Fahrtenbücher zu führen sind  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1)'' (eb)
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:* Es wird bekannt gemacht, dass ab 1. August für alle Kraftfahrzeuge Fahrtenbücher zu führen sind. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1) (eb)
  
:* Ab 22.7. werden Lebensmittelkarten nur noch bei Vorlage von Arbeitskarten abgegeben, außer an Kinder unter 14 Jahren, Frauen über 45 Jahren, Männer über 60 Jahren , Frauen in eigenem Haushalt und Mütter mit Kindern unter 14 Jahren, die keine Arbeitskarten brauchen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1)'' (eb)
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:'''ab 22. Juli''' werden Lebensmittelkarten nur noch bei Vorlage von Arbeitskarten abgegeben, außer an Kinder unter 14 Jahren, Frauen über 45 Jahren, Männer über 60 Jahren , Frauen in eigenem Haushalt und Mütter mit Kindern unter 14 Jahren, die keine Arbeitskarten brauchen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1) (eb)
  
:* Bekanntgabe zur Meldung von Waffen, Munition und Kraftfahrzeugen bis zum 23. Juli  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1)'' (eb)
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:* Es erfolgt die Bekanntgabe, dass Waffen, Munition und Kraftfahrzeuge bis zum 23. Juli anzumelden sind. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1) (eb)
  
:* Hinweis, dass die Preisüberwachungsverordnung vom 26. November 1936 nach wie vor in Kraft ist  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1)'' (eb)
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:* Es ergeht der Hinweis, dass die Preisüberwachungsverordnung vom 26. November 1936 nach wie vor in Kraft ist. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.1) (eb)
  
:* Hinweis auf die Einführung einer Kreiskurierpost für Behörden, Banken, Sparkassen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zwischen den Amtsorten des Kreises  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.2)'' (eb)
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:* Es gibt den Hinweis auf die Einführung einer Kreiskurierpost für Behörden, Banken, Sparkassen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zwischen den Amtsorten des Kreises. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.5, S.2) (eb)
  
:'''24. Juli''' - Anordnung zur Kartoffelbewirtschaftung ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.1) (eb)
+
:'''24. Juli''' - Die Kartoffelbewirtschaftung wird angeordnet. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.1) (eb)
  
:'''27. Juli''' - Bekanntmachung der Lebensmittelrationen der 78. Zuteilungsperiode ([[Kreisblatt 1945]], Nr.6, S.2)'' (eb)
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:'''27. Juli''' - Bekanntmachung Die Lebensmittelrationen der 78. Zuteilungsperiode werden bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.6, S.2) (eb)
  
:'''28. Juli''' - Das "Gouvernement Militaire pour la Zone Francaise d'Occupation" wird gebildet und erklärt die bisher vom amerikanischen SHAEF getroffenen Entscheidungen als weiterhin gültig. (vgl. [[Schölzel 1986]], S.35)  (eb)
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:'''28. Juli''' - Das "Gouvernement Militaire pour la Zone Francaise d'Occupation" wird gebildet und erklärt die bisher vom amerikanischen SHAEF getroffenen Entscheidungen als weiterhin gültig. ([[Schölzel 1986]], S.35)  (eb)
  
:'''31. Juli''' - Die Aufgaben der Versorgungsämter für Kriegsopfer gehen auf die Kreiswohlfahrtsämter über  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.1) (eb)
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:'''31. Juli''' - Die Aufgaben der Versorgungsämter für Kriegsopfer gehen auf die Kreiswohlfahrtsämter über. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.1) (eb)
  
:'''31. Juli''': Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier werden aus dem erst am 1.6.1945 von den Amerikanern gebildeten Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar ausgegliedert ([[Okunlola 2009]], S. 20).
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:'''31. Juli''' - Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier werden aus dem erst am 1.6.1945 von den Amerikanern gebildeten Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar ausgegliedert. ([[Okunlola 2009]], S. 20).
  
:'''1. August''' -  Hinweis auf die Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs; die Verordnung vom 20. Juni 1935 bleibt in Kraft.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
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:'''1. August''' -  Es gibt den Hinweis auf die Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs; die Verordnung vom 20. Juni 1935 bleibt in Kraft.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
  
 
:'''3. August'''  
 
:'''3. August'''  
:* Ausfuhrverbot von Nahrungs- und Genussmiteln aus dem Regierungsbezirk Koblenz ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7, S.1)'' (eb)
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:* Es wird ein Ausfuhrverbot von Nahrungs- und Genussmiteln aus dem Regierungsbezirk Koblenz verkündet. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7, S.1) (eb)
  
 
:* Die französische Lizenz für eine Zeitung geht an den Mittelrhein-Kurier, Bad Ems, der ab Oktober einen Lokalteil für den Westerwald hat (bis April 1946) ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.425) (eb)
 
:* Die französische Lizenz für eine Zeitung geht an den Mittelrhein-Kurier, Bad Ems, der ab Oktober einen Lokalteil für den Westerwald hat (bis April 1946) ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.425) (eb)
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:* Nach Reparaturen ist die Bahnstrecke von Breitscheidt über Altenkirchen nach Neitersen ab 6. August wieder befahrbar ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7 S.1) (eb)
 
:* Nach Reparaturen ist die Bahnstrecke von Breitscheidt über Altenkirchen nach Neitersen ab 6. August wieder befahrbar ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7 S.1) (eb)
  
:* Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Rentenzahlung (zunächst für Juni) ab 6. August ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7 S.2) (eb)
+
:* Es erfolgt die Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Rentenzahlung (zunächst für Juni) ab 6. August. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.7 S.2) (eb)
  
 
:'''10. August'''  
 
:'''10. August'''  
:* Aufnahme des Busverkehrs nach Weyerbusch, Wissen und Kirchen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
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:* Der Busverkehr nach Weyerbusch, Wissen und Kirchen wird aufgenommen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
  
:* Bei Hermann U. aus Altenkirchen wurden im Garten vergrabene Waffen gefunden. Er wurde in Haft genommen.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
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:* Bei Hermann U. aus Altenkirchen werden im Garten vergrabene Waffen gefunden. Er wird in Haft genommen.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.8 S.2) (eb)
  
:'''13. August''' - Die französische Besatzung übernimmt die amerikanischen Kriterien der Entnazifizierung vom 24. März 1945. (vgl. [[Möhler 1992]], S.65) (eb)
+
:'''13. August''' - Die französische Besatzung übernimmt die amerikanischen Kriterien der Entnazifizierung vom 24. März 1945. ([[Möhler 1992]], S.65) (eb)
  
 
:'''17. August'''  
 
:'''17. August'''  
:* Bekanntgabe der Pflicht zur Anmeldung von zugewiesenem oder angeeignetem Eigentum der Wehrmacht, NSDAP, RAD usw. bis 31.August  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.1) (eb)
+
:* Es erfolgt die Bekanntgabe der Pflicht zur Anmeldung von zugewiesenem oder angeeignetem Eigentum der Wehrmacht, NSDAP, RAD usw. bis 31.August. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.1) (eb)
  
:* Bekanntgabe einer Höchstpreisverordnung für Obst und Gemüse ab 11. August  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
+
:* Es wird eine Höchstpreisverordnung für Obst und Gemüse ab 11. August bekannt gemacht. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
  
:* Hinweis auf die strenge Bestrafung von Felddiebstählen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
+
:* Es gibt einen Hinweis auf die strenge Bestrafung von Felddiebstählen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
  
:* Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 2. März bis 14. März beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
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:* Es erfolgt die Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 2. März bis 14. März beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung.   ([[Kreisblatt 1945]], Nr.9 S.2) (eb)
  
:'''22. August''' - In einer Besprechung von General Billotte mit Regierungspräsident Dr. Boden zur Entnazifizierung schlägt Dr. Boden als (gebilligte) Reihenfolge zur Aufarbeitung des politisch belasteten Personals vor, nach dem Regierungspräsidium zuerst die Landratsämter, dann die Stadtverwaltungen, dann das Unterrichtswesen, danach Finanz-, Forst-, Post- und Bahnverwaltungen zu bearbeiten. (vgl. [[Möhler 1992]], S.65) (eb)
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:'''22. August''' - In einer Besprechung von General Billotte mit Regierungspräsident Dr. Boden zur Entnazifizierung schlägt Dr. Boden als (gebilligte) Reihenfolge zur Aufarbeitung des politisch belasteten Personals vor, nach dem Regierungspräsidium zuerst die Landratsämter, dann die Stadtverwaltungen, dann das Unterrichtswesen, danach Finanz-, Forst-, Post- und Bahnverwaltungen zu bearbeiten. ([[Möhler 1992]], S.65) (eb)
  
 
:'''24. August'''  
 
:'''24. August'''  
:* Bekanntgabe der Lebensmittelrationen für die 79. Zuteilungsperiode ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.1) (eb)
+
:* Die Lebensmittelrationen für die 79. Zuteilungsperiode werden bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.1) (eb)
  
:* Ankündigung der Wiederaufnahme des Fernsprechdienstes ''in Kürze''  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.1) (eb)
+
:* Er erfolgt die Ankündigung der Wiederaufnahme des Fernsprechdienstes ''in Kürze''. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.1) (eb)
  
 
:* Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 9. April beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.2) (eb)
 
:* Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 9. April beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.10 S.2) (eb)
  
:* Wegen der vorgesehenen Wiederaufnahme des Unterrichts am 1. Oktober in den Schulen wird eine spezielle Direktive zur Entnazifizierung im Erziehungswesen erlassen. Ehemalige NSDAP-Mitglieder sollen sofort entlassen werden. Auf Antrag kann ihre vorläufige Wiedereinstellung erfolgen. Damit besteht ein Druckmittel auf Wohlverhalten. (vgl. [[Möhler 1992]], S.81) (eb)  
+
:* Wegen der vorgesehenen Wiederaufnahme des Unterrichts am 1. Oktober in den Schulen wird eine spezielle Direktive zur Entnazifizierung im Erziehungswesen erlassen. Ehemalige NSDAP-Mitglieder sollen sofort entlassen werden. Auf Antrag kann ihre vorläufige Wiedereinstellung erfolgen. Damit besteht ein Druckmittel auf Wohlverhalten. ([[Möhler 1992]], S.81) (eb)  
  
:'''27. August''' - Aufnahme des Busverkehrs nach Horhausen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.11 S.3) (eb)
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:'''27. August''' - Es erfolgt die Aufnahme des Busverkehrs nach Horhausen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.11 S.3) (eb)
  
:'''31. August''' -  Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 23. August beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.11 S.4) (eb)
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:'''31. August''' -  Es erfolgt die Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 23. August beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung.   ([[Kreisblatt 1945]], Nr.11 S.4) (eb)
  
:'''1. September''' - Wiederzulassung des zivilen Postverkehrs. Mangels Briefmarken werden "Gebühr bezahlt"-Vermerke auf den Sendungen angebracht. ([[Michel-Katalog 2001]], S.718) (eb)
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:'''1. September''' - Es erfolgt die Wiederzulassung des zivilen Postverkehrs. Mangels Briefmarken werden "Gebühr bezahlt"-Vermerke auf den Sendungen angebracht. ([[Michel-Katalog 2001]], S.718) (eb)
  
 
:'''4. September'''  
 
:'''4. September'''  
:*  Bekanntmachung des Verbots der Holzentnahme aus dem Wald ([[Kreisblatt 1945]], Nr.12 S.3) (eb)
+
:*  Das Verbot der Holzentnahme aus dem Wald wird bekannt gemacht. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.12 S.3) (eb)
  
:* Bestätigung der Kartoffelpreise für die Ernte 1945 in der Höhe der Preise für 1944 ([[Kreisblatt 1945]], Nr.12 S.3) (eb)
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:* Es erfolgt die Bestätigung der Kartoffelpreise für die Ernte 1945 in der Höhe der Preise für 1944. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.12 S.3) (eb)
  
 
:'''6. September'''  
 
:'''6. September'''  
:* Einsetzung des Militärgerichts Kirchen (vgl. [[Neu 1956]], S.137)  (eb)
+
:* Das Militärgericht in Kirchen wird eingesetzt. ([[Neu 1956]], S.137)  (eb)
  
 
:* Dr. Boden erlässt Richtlinien über die Säuberung der Verwaltung von nationalsozialistischen Einflüssen.  (vgl. [[Möhler 1992]], S.66) (eb)
 
:* Dr. Boden erlässt Richtlinien über die Säuberung der Verwaltung von nationalsozialistischen Einflüssen.  (vgl. [[Möhler 1992]], S.66) (eb)
  
:'''7. September''' -  Bekanntgabe der Aufhebung des Notbahnhofs Altenkirchen-Ost ab 10. September ([[Kreisblatt 1945]], Nr.13 S.3) (eb)
+
:'''7. September''' -  Es wird die Aufhebung des Notbahnhofs Altenkirchen-Ost ab 10. September bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.13 S.3) (eb)
  
:'''10. September''' - Durch Verordnung Nr. 6 erlaubt die französische Besatzungsmacht die Gründung von Gewerkschaften ([[Neuser / Schwarz 1985]], S. 62)  (eb)
+
:'''10. September''' - Durch Verordnung Nr. 6 erlaubt die französische Besatzungsmacht die Gründung von Gewerkschaften. ([[Neuser / Schwarz 1985]], S. 62)  (eb)
  
 
:'''11. September'''
 
:'''11. September'''
 
:* Privatpost kann einstweilen nur in Orte der Regierungsbezirke Koblenz und Trier befördert werden. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.3) (eb)
 
:* Privatpost kann einstweilen nur in Orte der Regierungsbezirke Koblenz und Trier befördert werden. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.3) (eb)
  
:* Das RAD-Lager an der Straße nach Mammelzen wird als Wohnlager für 14 Familien genutzt  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.3) (eb)
+
:* Das RAD-Lager an der Straße nach Mammelzen wird als Wohnlager für 14 Familien genutzt. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.3) (eb)
  
:* Weitergeltung der Preisauszeichnungsverordnung für Friseure und Schuhmacher vom 6.April 1944 ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.4) (eb)  
+
:* Die Preisauszeichnungsverordnung für Friseure und Schuhmacher vom 6.April 1944 gilt weiter. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.14 S.4) (eb)  
  
 
:'''12. September'''
 
:'''12. September'''
:* Bekanntmachung der Lebensmittelrationen vom 17. September bis 14. Oktober  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
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:* Die Lebensmittelrationen vom 17. September bis 14. Oktober werden bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
  
:* Bekanntmachung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Städtischen Oberschule  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.4) (eb)
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:* Die Möglichkeit zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Städtischen Oberschule wird bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.4) (eb)
  
 
:'''14. September'''  
 
:'''14. September'''  
:* Bekanntgabe des Verfalls der Reisemarken zum 30. September und Ankündigung, dass neue ausgegeben werden.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
+
:* Der Verfall der Reisemarken zum 30. September erfolgt mit der Ankündigung, dass neue ausgegeben werden.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
  
:* Bekanntgabe, dass die Mackensenstraße wieder in Frankfurter Straße, die Adolf-Hitler-Straße wieder im Kumpstraße umbenannt wurden  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
+
:* Es wird bekannt gegeben, dass die Mackensenstraße wieder in Frankfurter Straße, die Adolf-Hitler-Straße wieder im Kumpstraße umbenannt wurden. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
  
 
:* Ausländische Arbeiter und Evakuierte müssen sich bis 1. Oktober auf ihrem Bürgermeisteramt melden, um Probleme bei der Rückführung in ihre Heimatländer und bei der Zuteilung von Lebensmittelkarten zu vermeiden.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
 
:* Ausländische Arbeiter und Evakuierte müssen sich bis 1. Oktober auf ihrem Bürgermeisteramt melden, um Probleme bei der Rückführung in ihre Heimatländer und bei der Zuteilung von Lebensmittelkarten zu vermeiden.  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
  
:* Selbstversorger in Brotgetreide erhalten neue Mahlkarten  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
+
:* Selbstversorger in Brotgetreide erhalten neue Mahlkarten. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.15 S.3) (eb)
  
 
:'''17. September''' - Die Abgabe von Wein, Schaumweine und Spirituosen ist nur mit Freigabeschein erlaubt. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.18 S.4) (eb)
 
:'''17. September''' - Die Abgabe von Wein, Schaumweine und Spirituosen ist nur mit Freigabeschein erlaubt. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.18 S.4) (eb)
  
 
:'''18. September'''
 
:'''18. September'''
:* Bestätigung der bestehenden Brotpreise ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
+
:* Es erfolgt die Bestätigung der bestehenden Brotpreise. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
  
:* Ankündigung einer Sicherung des Bahnübergangs an der Frankfurter Straße mit einer Schranke  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
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:* Eine Sicherung des Bahnübergangs an der Frankfurter Straße mit einer Schranke wird angekündigt. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
  
:* Erhöhung der Anbauprämie für Ölsaaten zum 1. November  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
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:* Es erfolgt die Erhöhung der Anbauprämie für Ölsaaten zum 1. November. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
  
:* In der ersten Verhandlung des Militärgerichts für den Kreis Altenkirchen in Kirchen wird Heinrich Bachmann aus Altenkirchen wegen falscher  Angaben über seinen Eintritt in die NSDAP und Gewalttätigkeit mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
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:* In der ersten Verhandlung des Militärgerichts für den Kreis Altenkirchen in Kirchen wird Heinrich Bachmann aus Altenkirchen wegen falscher  Angaben über seinen Eintritt in die NSDAP und Gewalttätigkeit mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.16 S.3) (eb)
  
:'''19. September''' - Eine französische Direktive (den deutschen Stellen erst am 25.9. offiziell mitgeteilt) zum Entnazifizierungsverfahren verfügt, dass stark belastete Aktivisten der NSDAP interniert werden und erst 1948 ihr Spruchkammerverfahren haben. Es sollen deutsche Untersuchungsausschüsse gebildet werden; französischer Einfluss darauf soll nicht öffentlich werden. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den deutschen Verwaltungsspitzen vorgeschlagen und von den Besatzungsoffizieren bestätigt.Ihre Mitglieder sollen als Opfer oder Gegner der Nationalsozialisten bekannt sein. Die untere Ebene wird im Kreis installiert (Direction d'Instruction). Sie überprüft, ob eine automatische Entlassung lt. Liste erfolgen soll, und recherchiert selbst. Die zweite Instanz ist die Säuberungskommission (Commission d'Epuration), die über Beibehaltung im Dienst, Versetzung, Rückstufung, Pensionierung oder Entlassung ohne Pension entscheidet. (vgl. [[Möhler 1992]], S.69) (eb)  
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:'''19. September''' - Eine französische Direktive (den deutschen Stellen erst am 25.9. offiziell mitgeteilt) zum Entnazifizierungsverfahren verfügt, dass stark belastete Aktivisten der NSDAP interniert werden und erst 1948 ihr Spruchkammerverfahren haben. Es sollen deutsche Untersuchungsausschüsse gebildet werden; französischer Einfluss darauf soll nicht öffentlich werden. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den deutschen Verwaltungsspitzen vorgeschlagen und von den Besatzungsoffizieren bestätigt.Ihre Mitglieder sollen als Opfer oder Gegner der Nationalsozialisten bekannt sein. Die untere Ebene wird im Kreis installiert (Direction d'Instruction). Sie überprüft, ob eine automatische Entlassung lt. Liste erfolgen soll, und recherchiert selbst. Die zweite Instanz ist die Säuberungskommission (Commission d'Epuration), die über Beibehaltung im Dienst, Versetzung, Rückstufung, Pensionierung oder Entlassung ohne Pension entscheidet. ([[Möhler 1992]], S.69) (eb)  
  
 
:'''20. September'''  
 
:'''20. September'''  
:* Erweiterung des privaten Briefverkehrs auf Briefe, Drucksachen und Geschäftspapiere bis 20 g innerhalb der französischen Besatzungszonen ([[Kreisblatt 1945]], Nr.18 S.3) (eb)
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:* Es kommt zur Erweiterung des privaten Briefverkehrs auf Briefe, Drucksachen und Geschäftspapiere bis 20 g innerhalb der französischen Besatzungszonen . ([[Kreisblatt 1945]], Nr.18 S.3) (eb)
  
 
:* Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 führt zur Aufhebung vieler NS-Gesetze. ([[Macke 1980]], S.110) (eb)
 
:* Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 führt zur Aufhebung vieler NS-Gesetze. ([[Macke 1980]], S.110) (eb)
  
 
:'''21. September'''
 
:'''21. September'''
:* Mitteilung, dass seit dem 15. September der Reiseverkehr in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier unter Mitführung der Identitätskarte frei ist  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.2) (eb)
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:* Es erfolgt die Mitteilung, dass seit dem 15. September der Reiseverkehr in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier unter Mitführung der Identitätskarte frei ist. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.2) (eb)
  
:* Mitteilung das der Fernsprechverkehr im Ortsdienst und auf Kreisebene, für Behörden auch im Regierungsbezirk wieder möglich ist  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.) (eb)   
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:* Es gibt die Mitteilung, dass der Fernsprechverkehr im Ortsdienst und auf Kreisebene, für Behörden auch im Regierungsbezirk wieder möglich ist. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.) (eb)   
  
:* Wiederzulassung der Rechtsanwälte und Notare Reifenrath und Sayn  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.3) (eb)
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:* Die Rechtsanwälte und Notare Reifenrath und Sayn werden wieder zugelassen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.17 S.3) (eb)
  
 
:'''28. September'''  
 
:'''28. September'''  
:* Vom 28. bis 30. September wird ein Bezugsausweis für Speisekartoffeln ausgegeben, mit dem vom 12.11.1945 bis 24.7.1946 150 kg je Erwachsener, 75 kg je Kind unter 3 Jahren abgegeben werden  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.19 S.2) (eb)
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:* Vom 28. bis 30. September wird ein Bezugsausweis für Speisekartoffeln ausgegeben, mit dem vom 12.11.1945 bis 24.7.1946 150 kg je Erwachsener, 75 kg je Kind unter 3 Jahren abgegeben werden. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.19 S.2) (eb)
  
:* Bekanntgabe des Schulbeginns in den Volksschulen ab 1. Oktober ([[Kreisblatt 1945]], Nr.19 S.3) (eb)
+
:* Der Schulbeginn in den Volksschulen ab 1. Oktober wird bekannt gegeben. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.19 S.3) (eb)
  
:'''1. Oktober''' - Trennung von Gendarmerie und Schutzpolizei ''([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.429)''. In der Dienstabteilung Altenkirchen arbeiten 7 Gendarmen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.21 S.3) (eb) (eb)
+
:'''1. Oktober''' - Es erfolgt die Trennung von Gendarmerie und Schutzpolizei. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.429) In der Dienstabteilung Altenkirchen arbeiten 7 Gendarmen. ([[Kreisblatt 1945]], Nr.21 S.3) (eb)  
  
:'''2. Oktober''' - Ab 7. Oktober wird der Sender Radio Koblenz seine Sendungen aufnehmen  ([[Kreisblatt 1945], Nr.20 S.3) (eb)
+
:'''2. Oktober''' - Ab 7. Oktober wird der Sender Radio Koblenz seine Sendungen aufnehmen. ([[Kreisblatt 1945], Nr.20 S.3) (eb)
  
:'''5. Oktober''' - Einrichtung einer Omnibuslinie Kirchen-Betzdorf-Wissen-Altenkirchen-Siegburg-Porz-Köln-Deutz ([[Kreisblatt 1945]], Nr.21 S.2) (eb)
+
:'''5. Oktober''' - Es folgt die Einrichtung einer Omnibuslinie Kirchen-Betzdorf-Wissen-Altenkirchen-Siegburg-Porz-Köln-Deutz . ([[Kreisblatt 1945]], Nr.21 S.2) (eb)
  
 
:'''9. Oktober''' - Spendenaufruf für den Wiederaufbau der Kirchen beider Konfessionen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.22 S.3) (eb)
 
:'''9. Oktober''' - Spendenaufruf für den Wiederaufbau der Kirchen beider Konfessionen  ([[Kreisblatt 1945]], Nr.22 S.3) (eb)

Version vom 23. November 2013, 14:58 Uhr

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1945

1. Januar - Das in Altenkirchen geplante Unternehmen der Luftwaffe wird ein Fehlschlag mit hohen Verlusten. (Fuchs 1999, S.127) (eb)
1. Februar - Es ergeht eine Verordnung zur Einschränkung des Reiseverkehrs (Reichsgesetzblatt Nr. 4, 8.2.1945, S. 21), die die Benutzung der öffentlichen Transportmittel ohne Genehmigung unter Strafe stellt. (eb)
8. Februar - Es erfolgt ein Tieffliegerangriff auf den Bahnhof mit einem Toten. (Landkreis Altenkirchen 1992, S.159)(eb)
22. Februar - Es erfolgt die Luftaufklärung von Teilen des Westerwaldes durch amerikanische Flieger. (Herrmann 2005, S.55) (eb)
März - Das von Bomben getroffene Krankenhaus zieht in das Westerwaldheim auf dem Dorn bis November 1946 um. (RZ 28.4.1962) (eb)
1. März - Es gibt einen Bombentreffer im Haus Schmidt in der hinteren Marktstraße. (Herrmann 2005, S.55)(eb)
7. März - Die Rheinbrücke bei Remagen fällt den amerikanischen Truppen benutzbar in die Hände. Damit gerät der Westerwald stärker in das Kriegsgeschehen hinein. (Herrmann 2005, S.54); vgl. auch (Schneider, Daniel 1999, S. 109-114) (eb)
8. März - Es erfolgt ein erster schwerer Luftangriff, der vor allem die Kölner Straße, die Friedrich-Emmerich Straße und die Bahnhofstraße trifft. (Herrmann 2005, S.55-60) 23 Einwohner sterben. Luftkrieg - Opfer (eb)
9. März - Amerikanische Luftaufklärung stellt starken Verkehr Richtung Brückenkopf bei Remagen fest. (Herrmann 2005, S.63) (eb)
10. März - Der zweite schwere Luftangriff trifft die Wilhelmstraße, das Amtsgericht, den Blücherplatz und die Frankfurter Straße. (Herrmann 2005, S.64-71) 70 Einwohner sterben. Luftkrieg - Opfer (eb)
11. März - Brückensprengungen machen den Betrieb der Bahnlinie Altenkirchen - Linz/Rhein unmöglich. (Merzhäuser/Wenzel 1996, S.192) (eb)
15. März - Amerikanische Luftaufklärung stellt fest, dass das Stadtgebiet zur Durchschleusung von Panzern und anderem Gerät benutzt wird. (Herrmann 2005, S.86) (eb)
17. März
  • Der dritte schwere Luftangriff trifft die Kreisverwaltung, die katholische Kirche, das Gaswerk, erneut die Bahnanlagen und die Koblenzer Straße. (Herrmann 2005, S.86-91) 8 Einwohner sterben. Luftkrieg - Opfer (eb)
  • Die Hauptverwaltung des Kreises wird nach Niederingelbach, andere Abteilungen werden nach Mammelzen, Michelbach und Widderstein verlegt. (vgl. Neu 1956, S.137) (eb)
19. März
  • Es erfolgt die Luftaufklärung der US-Luftwaffe, die die Stadt als stark zerstört ausweist. (Herrmann 2005, S.92-93) (eb)
  • Es ergeht der Befehl Hitlers (Nero-Befehl), alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten, Industrie- und Versorgungsanlagen..., die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie... nutzbar machen kann, zu zerstören. (Moll 1997 S.486-87) Vgl. Meldung zum 24.3.1945. (eb)
21. März - Die in der Nähe Gehlert stationierten Batterien der V2 werden mit allen Fahrzeugen über den Altenkirchener Bahnhof abtransportiert. (Gückelhorn/Paul 2007, S. 101) (sts) Widerspruch: Manfred Herrmann, Heupelzen, am 7.1.2009: Die Zerstörung der Bahnanlagen am 8.März und 17. März machte diesen Transportweg unmöglich. (eb)
24. März
  • Das Handbuch des SHAEF nennt Grundsätze für die geplante Entnazifizierung. Danach sollen Mitglieder der NSDAP mit Eintrittsdatum vor 1933, Parteibeamte vom Kreisleiter bis zum Kreishauptstellenleiter, SA-Mitglieder mit Beitrittsdatum vor 1933 und Ränge bis zum Scharführer sowie höhere Beamte auf der Kreisverwaltungsebene sofort entlassen werden. (Möhler 1992, S.56) (eb)
  • Der Verkehr auf der Bahnstrecke der Unterwesterwaldbahn wird nach der Sprengung von 14 Brücken eingestellt. (Merzhäuser/Wenzel 1996, S.141) (eb)
25. März - Zur Unterstützung der Truppen, die aus dem Remagener Brückenkopf ausbrechen, erfolgt der vierte schwere Luftangriff, der die Unterstadt, die Evangelische Kirche und Randbereiche der Oberstadt trifft. (Herrmann 2005, S.98-101) 10 Einwohner sterben. Luftkrieg - Opfer (eb)
26. März
  • 14 deutsche Panzer in der Panzerwerkstatt Altenkirchen gehen wegen Treibstoffmangels verloren. (RZ 25.3.1980) (eb)
  • Die NS-Kreisleitung in Betzdorf erläßt am Nachmittag einen Räumungsbefehl an die Bevölkerung des Heimatkreises, der allerdings in Altenkirchen wegen der Kriegsereignisse nicht mehr beachtet werden kann. (RZ 23.3.1985) (eb)
  • Am Nachmittag dringen die amerikanischen Einheiten TF Kane und TF Richardson gegen nur leichte Gegenwehr in Altenkirchen ein. Der Vormarsch durch die Stadt erweist sich wegen der starken Zerstörungen (Bomben) so schwer, dass die Wege erst einmal mit Bulldozern freigemacht werden müssen. Da diese Arbeit nicht schnell genug voran kommt, werden die Bahnschienen aus der nach Hachenburg führenden Bahnlinie herausgerissen und der Damm als Fahrbahn genutzt. Die in Altenkirchen einmarschierten Truppen gehören der 3. US-Panzer-Division und dem VII. US-Korps an.(Greifendorf 2005, S. 128) (sts)
  • Alle von Deutschen verantworteten Massenmedien werden nach dem Gesetz Nr. 191 des Alliierten Obersten Hauptquartiers (SHAEF) vom 24. November 1944 verboten. (vgl.Schölzel 1986, S.12)(eb)
16. April - Regierungsrat Hansen teilt dem in Friesenhagen untergekommenen Rest der Bezirksregierung Koblenz mit, dass er als bisheriger Stellvertreten des Landrats Dr. Dr. Kunckel von den Amerikanern beauftragt worden sei, die Geschäfte des Landratsamts, das ein Ausweichquartier in Ingelbach bezogen hat, weiterzuführen, bis der gesuchte, von den Amerikanern gewünschte ehemalige Landrat Dr. Boden seine Arbeit aufnehmen könne. (Brommer 1995, S.552) (eb)
17. April - Der bisherige Landrat Dr. Dr. Kunckel stellt sich in Friesenhagen den Amerikanern. (Brommer 1995, S.552) (eb)
20. April - Dr. Boden trifft in Altenkirchen ein und übernimmt die Geschäfte. Er wird am 1. Mai (bis 13. Juni) ernannt.(Kreisblatt 1945, Nr.1 S.1) (eb)
1. Mai: Die amerikanische Besatzungsmacht erlässt an alle deutschen Polizeibehörden ihres Besatzungsgebietes sowie an Amts- bzw. Ortsbürgermeister und Landräte eine Weisung zur Neuorganisation der Polizei. Die Polizei wird vollständig dezentralisiert und weitgehend kommunalisiert. Polizeiangehörige haben sofort wieder Uniform zu tragen (ohne Hoheitsabzeichen); Waffentragen ist ihnen nicht erlaubt. (Okunlola 2009, S. 19) (ak)
ab Mai - Es erfolgt die Ausgabe von Kursmünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit der Inschrift "Deutsches Reich" mit dem Adler, aber ohne Hakenkreuz. (Schön 2004, S.127-128)(eb)
25. Mai - Die Möglichkeit wird bekanngegeben, Zeitungen unter deutscher Leitung unter amerikanischer Aufsicht nach dem Gesetz des SHAEF "Nr. 191 Abgeändert" vom 12. Mai zu lizensieren. (Schölzel 1986, S.18-19) (eb)
1. Juni - Die Amerikaner bilden aus den Gebieten des heutigen Rheinland-Pfalz ohne den Reg. Bez. Montabaur, aber mit dem Saarland das Oberregierungspräsidum Mittelrhein-Saar. (Landesherrschaft)(Bartolosch 1986, S.17) (eb)
6. Juni - Es ergeht eine Anordnung, von der Kanzel der evangelischen Kirchen der bisherigen Rheinprovinz eine Ansprache der Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz an die Gemeinden abzukündigen. (Norden/Faulenbach 1998 S.162) (eb)
9. Juni - Es wird Verordnung über Gemeinschaftsarbeit für öffentliche Arbeiten erlassen. (Kreisblatt 1945, Nr.3, S.1) (eb)
13. Juni - Der Landrat von Altenkirchen Dr. Wilhelm Boden wird Regierungspräsident in Koblenz. (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.1-2) Vgl. seine Rede zur Amtseinführung, abgedruckt bei Wünschel 1985, S.207-210) (eb)
14. Juni - Er ergeht eine Strafandrohung der amerikanischen Militärregierung gegen Eltern, die ihre Kinder nicht von Handlungen gegen die Militärregierung abhalten. (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.1) (eb)
20. Juni - Landrat Richard Bornheim wird ins Amt eingeführt (bis 1948). (Bartolosch 1986, S.15) (eb)
22. Juni
  • Mit Genehmigung der amerikanischen Besatzungsmacht erscheint (bis 30. Oktober) das "Kreisblatt für den Landkreis Altenkirchen" aus dem Hause Dieckmann. (Kreisblatt 1945, Nr.1) (Zeitungsgeschichte)(eb)
  • Es herrscht Ausgangssperre (bis 24. August) von 21.30 Uhr bis 5 Uhr morgens (erste Bekanntgabe in der Zeitung). Ab 6. Juli bis 2. August von 4.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Während der Ausgehzeit sind Registrierscheine mitzuführen. (Kreisblatt 1945, Nr.1 bis Nr.10, S.1 und Nr. 2, S.1 ) (eb)
  • Die Registrierung aller zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen wird bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.1) (eb)
  • Das Verbot des Hamsterns von Lebensmitteln (lt. Befehl des Militärregierungsamts) wird bekannt gemacht. (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.2) (eb)
  • Es wird bekannt gegeben, dass alle Vorschriften zur öffentlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kraft bleiben (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.2) Die Zuteilungsperioden im Rationierungssystem werden weitergeführt. (Rothenberger 1980, S.246) (eb)
  • Es ergeht die Anordnung, dass nur abgekochtes Wasser getrunken werden darf. (Kreisblatt 1945, Nr.1, S.2) (eb)
25. Juni
  • Der Zugverkehr nach Westerburg wird wieder aufgenommen. (Kreisblatt 1945, Nr.2 S.2) (eb)
  • Es gilt Meldepflicht für alle männlichen Personen zwischen 16 und 60 Jahren beim Arbeitsamt zur Übernahme von angeordneten Arbeiten, soweit kein Beschäftigungsverhältnis besteht. (Kreisblatt 1945, Nr.2, S.1) (eb)
28. Juni - Eine Wohnungsvermietung darf nur noch über das Bürgermeisteramt erfolgen. (Kreisblatt 1945, Nr.2, S.2) (eb)
29. Juni - Es erfolgt die Bekanngabe der Lebensmittelrationen der 77. Zuteilungsperiode. (Kreisblatt 1945, Nr.2, S.2) (eb)
29. Juni - Das Amtsgericht Altenkirchen wird im Haus "Felsenkeller" wiedereröffnet; erst 1949 erfolgt der Umzug in das Haus Siegener Straße 20. (Lindemanns 1996) (ak)
6. Juli
  • Nach der Bekanntgabe des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung erfolgt die Ausgabe von Banknoten über 50 Pfennig, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Militär-Mark. (Kreisblatt 1945, Nr.3, S.1) (eb)
  • Die Meldepflicht der entlassenen deutschen Kriegsgefangenen wird von "täglich" auf "wöchentlich" geändert. (Kreisblatt 1945, Nr.3, S.1) (eb)
9. Juli - Bürgermeister Blank erinnert an die Anordnung, den Wiederaufbau nur nach Baugenehmigung durchzuführen. (Kreisblatt 1945, Nr. 4 S.1) (eb)
10. Juli - Französische Truppen übernehmen die von den USA geschaffene Besatzungszone "Mittelrhein-Saar, lösen diese auf und machen den Regierungsbezirk Koblenz zum Teil des französischen Besatzungsgebiets "Rheinland-Hessen-Nassau". Sie richten in Kirchen, später in Altenkirchen eine "Delegation du Cercle" für den Kreis Altenkirchen ein. (Landesherrschaft)(Blohm 1986, S.12) (eb)
13. Juli
  • Er erfolgt die Warnung vor Gerüchten, die einrückenden französischen Truppen würden Wohnungen plündern mit einer Strafandrohung gegen die Verbreiter solcher Gerüchte. (Kreisblatt 1945, Nr.4, S.1) (eb)
  • Die Amerikaner räumen den Kreis Altenkirchen für die Franzosen, die am 21. Juli nachrücken.(Bartolosch 1986, S.15) (eb)
14. Juli - Es werden untere Militärgerichte eingerichtet, für den Kreis Altenkirchen in Kirchen/Sieg. (Rhein-Zeitung Ausgabe F 4.5.1946) (eb)
20. Juli
  • Es wird bekannt gemacht, dass ab 1. August für alle Kraftfahrzeuge Fahrtenbücher zu führen sind. (Kreisblatt 1945, Nr.5, S.1) (eb)
ab 22. Juli werden Lebensmittelkarten nur noch bei Vorlage von Arbeitskarten abgegeben, außer an Kinder unter 14 Jahren, Frauen über 45 Jahren, Männer über 60 Jahren , Frauen in eigenem Haushalt und Mütter mit Kindern unter 14 Jahren, die keine Arbeitskarten brauchen. (Kreisblatt 1945, Nr.5, S.1) (eb)
  • Es erfolgt die Bekanntgabe, dass Waffen, Munition und Kraftfahrzeuge bis zum 23. Juli anzumelden sind. (Kreisblatt 1945, Nr.5, S.1) (eb)
  • Es ergeht der Hinweis, dass die Preisüberwachungsverordnung vom 26. November 1936 nach wie vor in Kraft ist. (Kreisblatt 1945, Nr.5, S.1) (eb)
  • Es gibt den Hinweis auf die Einführung einer Kreiskurierpost für Behörden, Banken, Sparkassen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zwischen den Amtsorten des Kreises. (Kreisblatt 1945, Nr.5, S.2) (eb)
24. Juli - Die Kartoffelbewirtschaftung wird angeordnet. (Kreisblatt 1945, Nr.8 S.1) (eb)
27. Juli - Bekanntmachung Die Lebensmittelrationen der 78. Zuteilungsperiode werden bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.6, S.2) (eb)
28. Juli - Das "Gouvernement Militaire pour la Zone Francaise d'Occupation" wird gebildet und erklärt die bisher vom amerikanischen SHAEF getroffenen Entscheidungen als weiterhin gültig. (Schölzel 1986, S.35) (eb)
31. Juli - Die Aufgaben der Versorgungsämter für Kriegsopfer gehen auf die Kreiswohlfahrtsämter über. (Kreisblatt 1945, Nr.9 S.1) (eb)
31. Juli - Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier werden aus dem erst am 1.6.1945 von den Amerikanern gebildeten Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar ausgegliedert. (Okunlola 2009, S. 20).
1. August - Es gibt den Hinweis auf die Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs; die Verordnung vom 20. Juni 1935 bleibt in Kraft. (Kreisblatt 1945, Nr.8 S.2) (eb)
3. August
  • Es wird ein Ausfuhrverbot von Nahrungs- und Genussmiteln aus dem Regierungsbezirk Koblenz verkündet. (Kreisblatt 1945, Nr.7, S.1) (eb)
  • Die französische Lizenz für eine Zeitung geht an den Mittelrhein-Kurier, Bad Ems, der ab Oktober einen Lokalteil für den Westerwald hat (bis April 1946) (Landkreis Altenkirchen 1992, S.425) (eb)
  • Nach Reparaturen ist die Bahnstrecke von Breitscheidt über Altenkirchen nach Neitersen ab 6. August wieder befahrbar (Kreisblatt 1945, Nr.7 S.1) (eb)
  • Es erfolgt die Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Rentenzahlung (zunächst für Juni) ab 6. August. (Kreisblatt 1945, Nr.7 S.2) (eb)
10. August
  • Der Busverkehr nach Weyerbusch, Wissen und Kirchen wird aufgenommen. (Kreisblatt 1945, Nr.8 S.2) (eb)
  • Bei Hermann U. aus Altenkirchen werden im Garten vergrabene Waffen gefunden. Er wird in Haft genommen. (Kreisblatt 1945, Nr.8 S.2) (eb)
13. August - Die französische Besatzung übernimmt die amerikanischen Kriterien der Entnazifizierung vom 24. März 1945. (Möhler 1992, S.65) (eb)
17. August
  • Es erfolgt die Bekanntgabe der Pflicht zur Anmeldung von zugewiesenem oder angeeignetem Eigentum der Wehrmacht, NSDAP, RAD usw. bis 31.August. (Kreisblatt 1945, Nr.9 S.1) (eb)
  • Es wird eine Höchstpreisverordnung für Obst und Gemüse ab 11. August bekannt gemacht. (Kreisblatt 1945, Nr.9 S.2) (eb)
  • Es gibt einen Hinweis auf die strenge Bestrafung von Felddiebstählen. (Kreisblatt 1945, Nr.9 S.2) (eb)
  • Es erfolgt die Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 2. März bis 14. März beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung. (Kreisblatt 1945, Nr.9 S.2) (eb)
22. August - In einer Besprechung von General Billotte mit Regierungspräsident Dr. Boden zur Entnazifizierung schlägt Dr. Boden als (gebilligte) Reihenfolge zur Aufarbeitung des politisch belasteten Personals vor, nach dem Regierungspräsidium zuerst die Landratsämter, dann die Stadtverwaltungen, dann das Unterrichtswesen, danach Finanz-, Forst-, Post- und Bahnverwaltungen zu bearbeiten. (Möhler 1992, S.65) (eb)
24. August
  • Die Lebensmittelrationen für die 79. Zuteilungsperiode werden bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.10 S.1) (eb)
  • Er erfolgt die Ankündigung der Wiederaufnahme des Fernsprechdienstes in Kürze. (Kreisblatt 1945, Nr.10 S.1) (eb)
  • Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 9. April beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung (Kreisblatt 1945, Nr.10 S.2) (eb)
  • Wegen der vorgesehenen Wiederaufnahme des Unterrichts am 1. Oktober in den Schulen wird eine spezielle Direktive zur Entnazifizierung im Erziehungswesen erlassen. Ehemalige NSDAP-Mitglieder sollen sofort entlassen werden. Auf Antrag kann ihre vorläufige Wiedereinstellung erfolgen. Damit besteht ein Druckmittel auf Wohlverhalten. (Möhler 1992, S.81) (eb)
27. August - Es erfolgt die Aufnahme des Busverkehrs nach Horhausen. (Kreisblatt 1945, Nr.11 S.3) (eb)
31. August - Es erfolgt die Veröffentlichung der registrierten Sterbefälle vom 8. März bis 23. August beim Standesamt Altenkirchen mit dem Hinweis auf Tod durch Kriegseinwirkung. (Kreisblatt 1945, Nr.11 S.4) (eb)
1. September - Es erfolgt die Wiederzulassung des zivilen Postverkehrs. Mangels Briefmarken werden "Gebühr bezahlt"-Vermerke auf den Sendungen angebracht. (Michel-Katalog 2001, S.718) (eb)
4. September
  • Das Verbot der Holzentnahme aus dem Wald wird bekannt gemacht. (Kreisblatt 1945, Nr.12 S.3) (eb)
  • Es erfolgt die Bestätigung der Kartoffelpreise für die Ernte 1945 in der Höhe der Preise für 1944. (Kreisblatt 1945, Nr.12 S.3) (eb)
6. September
  • Das Militärgericht in Kirchen wird eingesetzt. (Neu 1956, S.137) (eb)
  • Dr. Boden erlässt Richtlinien über die Säuberung der Verwaltung von nationalsozialistischen Einflüssen. (vgl. Möhler 1992, S.66) (eb)
7. September - Es wird die Aufhebung des Notbahnhofs Altenkirchen-Ost ab 10. September bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.13 S.3) (eb)
10. September - Durch Verordnung Nr. 6 erlaubt die französische Besatzungsmacht die Gründung von Gewerkschaften. (Neuser / Schwarz 1985, S. 62) (eb)
11. September
  • Privatpost kann einstweilen nur in Orte der Regierungsbezirke Koblenz und Trier befördert werden. (Kreisblatt 1945, Nr.14 S.3) (eb)
  • Das RAD-Lager an der Straße nach Mammelzen wird als Wohnlager für 14 Familien genutzt. (Kreisblatt 1945, Nr.14 S.3) (eb)
  • Die Preisauszeichnungsverordnung für Friseure und Schuhmacher vom 6.April 1944 gilt weiter. (Kreisblatt 1945, Nr.14 S.4) (eb)
12. September
  • Die Lebensmittelrationen vom 17. September bis 14. Oktober werden bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.3) (eb)
  • Die Möglichkeit zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Städtischen Oberschule wird bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.4) (eb)
14. September
  • Der Verfall der Reisemarken zum 30. September erfolgt mit der Ankündigung, dass neue ausgegeben werden. (Kreisblatt 1945, Nr.15 S.3) (eb)
  • Es wird bekannt gegeben, dass die Mackensenstraße wieder in Frankfurter Straße, die Adolf-Hitler-Straße wieder im Kumpstraße umbenannt wurden. (Kreisblatt 1945, Nr.15 S.3) (eb)
  • Ausländische Arbeiter und Evakuierte müssen sich bis 1. Oktober auf ihrem Bürgermeisteramt melden, um Probleme bei der Rückführung in ihre Heimatländer und bei der Zuteilung von Lebensmittelkarten zu vermeiden. (Kreisblatt 1945, Nr.15 S.3) (eb)
  • Selbstversorger in Brotgetreide erhalten neue Mahlkarten. (Kreisblatt 1945, Nr.15 S.3) (eb)
17. September - Die Abgabe von Wein, Schaumweine und Spirituosen ist nur mit Freigabeschein erlaubt. (Kreisblatt 1945, Nr.18 S.4) (eb)
18. September
  • Es erfolgt die Bestätigung der bestehenden Brotpreise. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.3) (eb)
  • Eine Sicherung des Bahnübergangs an der Frankfurter Straße mit einer Schranke wird angekündigt. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.3) (eb)
  • Es erfolgt die Erhöhung der Anbauprämie für Ölsaaten zum 1. November. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.3) (eb)
  • In der ersten Verhandlung des Militärgerichts für den Kreis Altenkirchen in Kirchen wird Heinrich Bachmann aus Altenkirchen wegen falscher Angaben über seinen Eintritt in die NSDAP und Gewalttätigkeit mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. (Kreisblatt 1945, Nr.16 S.3) (eb)
19. September - Eine französische Direktive (den deutschen Stellen erst am 25.9. offiziell mitgeteilt) zum Entnazifizierungsverfahren verfügt, dass stark belastete Aktivisten der NSDAP interniert werden und erst 1948 ihr Spruchkammerverfahren haben. Es sollen deutsche Untersuchungsausschüsse gebildet werden; französischer Einfluss darauf soll nicht öffentlich werden. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den deutschen Verwaltungsspitzen vorgeschlagen und von den Besatzungsoffizieren bestätigt.Ihre Mitglieder sollen als Opfer oder Gegner der Nationalsozialisten bekannt sein. Die untere Ebene wird im Kreis installiert (Direction d'Instruction). Sie überprüft, ob eine automatische Entlassung lt. Liste erfolgen soll, und recherchiert selbst. Die zweite Instanz ist die Säuberungskommission (Commission d'Epuration), die über Beibehaltung im Dienst, Versetzung, Rückstufung, Pensionierung oder Entlassung ohne Pension entscheidet. (Möhler 1992, S.69) (eb)
20. September
  • Es kommt zur Erweiterung des privaten Briefverkehrs auf Briefe, Drucksachen und Geschäftspapiere bis 20 g innerhalb der französischen Besatzungszonen . (Kreisblatt 1945, Nr.18 S.3) (eb)
  • Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 führt zur Aufhebung vieler NS-Gesetze. (Macke 1980, S.110) (eb)
21. September
  • Es erfolgt die Mitteilung, dass seit dem 15. September der Reiseverkehr in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier unter Mitführung der Identitätskarte frei ist. (Kreisblatt 1945, Nr.17 S.2) (eb)
  • Es gibt die Mitteilung, dass der Fernsprechverkehr im Ortsdienst und auf Kreisebene, für Behörden auch im Regierungsbezirk wieder möglich ist. (Kreisblatt 1945, Nr.17 S.) (eb)
  • Die Rechtsanwälte und Notare Reifenrath und Sayn werden wieder zugelassen. (Kreisblatt 1945, Nr.17 S.3) (eb)
28. September
  • Vom 28. bis 30. September wird ein Bezugsausweis für Speisekartoffeln ausgegeben, mit dem vom 12.11.1945 bis 24.7.1946 150 kg je Erwachsener, 75 kg je Kind unter 3 Jahren abgegeben werden. (Kreisblatt 1945, Nr.19 S.2) (eb)
  • Der Schulbeginn in den Volksschulen ab 1. Oktober wird bekannt gegeben. (Kreisblatt 1945, Nr.19 S.3) (eb)
1. Oktober - Es erfolgt die Trennung von Gendarmerie und Schutzpolizei. (Landkreis Altenkirchen 1992, S.429) In der Dienstabteilung Altenkirchen arbeiten 7 Gendarmen. (Kreisblatt 1945, Nr.21 S.3) (eb)
2. Oktober - Ab 7. Oktober wird der Sender Radio Koblenz seine Sendungen aufnehmen. ([[Kreisblatt 1945], Nr.20 S.3) (eb)
5. Oktober - Es folgt die Einrichtung einer Omnibuslinie Kirchen-Betzdorf-Wissen-Altenkirchen-Siegburg-Porz-Köln-Deutz . (Kreisblatt 1945, Nr.21 S.2) (eb)
9. Oktober - Spendenaufruf für den Wiederaufbau der Kirchen beider Konfessionen (Kreisblatt 1945, Nr.22 S.3) (eb)
10. Oktober - Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 löst alle NS-Organisationen auf. (eb)
12. Oktober
  • Bekanntgabe der Genehmigungspflicht von Wohnsitzwechseln (Kreisblatt 1945, Nr.23 S.3) (eb)
  • Erinnerung des Verbots des Schwarzschlachtens (Kreisblatt 1945, Nr.23 S.3) (eb)
  • Kunden eines Schuhmachers müssen sich unter Vorlage eines Haushaltspasses bis zum 20. Oktober in die Kundenliste eintragen lassen (Kreisblatt 1945, Nr.24 S.3) (eb)
14. Oktober - Unter französischer Vorzensur nimmt Radio Koblenz seinen Sendebetrieb auf. (RZ 21.4.1984) (eb)
15. Oktober - In Bad Ems erscheint das "Amtsblatt der Militärregierung für die Provinz Rheinland-Hessen-Nassau" (Landkreis Altenkirchen 1992, S.424) (eb)
16. Oktober - Aufruf zur Kleiderhilfe für Kriegsgefangene (Kreisblatt 1945, Nr.25 S.1) (eb)
19. Oktober
  • Bekanntgabe der Lebensmittelrationen für die Zeit vom 15.10 bis 31.10. (Kreisblatt 1945, Nr.25 S.4) (eb)
  • Die Stadthalle wird "seit einigen Wochen" als Kriegsgefangenenheim genutzt (Kreisblatt 1945, Nr.25 S.4) (eb)
  • Bekanntgabe der weiteren Preisüberwachung auf der Grundlage der Verordnung vom 26.11.1936 (Kreisblatt 1945, Nr.27 S.2) (eb)
23. Oktober
  • Der Simon-Juda-Markt, der in den letzten Jahren in "Herbstmarkt" umbenannt war, fällt aus. (Kreisblatt 1945, Nr.26 S.3) (eb)
  • Die wöchentliche Pflicht zur Meldung der entlassenen Kriegsgefangenen entfällt. (Kreisblatt 1945, Nr.26 S.3) (eb)
26. Oktober
  • Einführung eines Grenzpassierscheins für Berufstätige in Nachbarkreisen der britischen oder amerikanischen Zone (Kreisblatt 1945, Nr.27 S.3) (eb)
  • Bekanntgabe der Verordnung zur Ausübung des Jagdrechts vom 11.10.1945, das französischem Besatzungspersonal vorbehalten wird. (Kreisblatt 1945, Nr.27 S.3) (eb)
30. Oktober
  • Ausweitung der zivilen Postverkehrs auf nahezu früheres Niveau innerhalb der Besatzungszone (Kreisblatt 1945, Nr.28 S.3) (eb)
  • Verordnung zur Rationierung des Stromverbrauchs (Kreisblatt 1945, Nr.28 S.3) (eb)
  • Aufforderung an die Eltern, Hakenkreuzschmierereien durch Kinder zu unterbinden (Kreisblatt 1945, Nr.28 S.3) (eb)
  • Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 bildet die Grundlage zur Wiederherstellung des Gerichtswesens, nimmt aber die Zuständigkeit für die Aburteilung von NS-Verbrechen zunächst aus. (Rückerl 1979, S.33/34) (eb)
  • Nach dem Herstellungsverbot für das Kreisblatt gehört der Kreis Altenkirchen zum Vertriebsgebiet des "Mittelrhein-Kuriers" aus Bad Ems, der auf Initiative von General Billotte gegründet wurde. (Schölzel 1986, S.56) (eb)
15. November - Die "Oberschule für Jungen" wird mit 221 Schülern, davon 66 Mädchen, in sechs Jahrgangsklassen wiedereröffnet. (Blohm 1986, S.19) (eb)
20. November - Der 1. Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß wird eröffnet. In ihm wird französisches Beweismaterial vorgelegt, das auch Altenkirchen als Ort eines Lagers benennt. (Neitzke / Weinmann 2010) (eb)
24. November - Gewerkschafter aus dem Kreis gründen den Siegerländer Gewerkschaftsbund für den Kreis Altenkirchen in Betzdorf. Unter ihnen befinden sich auch Gewerkschafter aus Altenkirchen, so Peter Marx für die Gewerkschaft Fabrik, Transport, Chemie, der als Gewerkschaftssekretär dem erweiterten Vorstand angehört. (Neuser / Schwarz 1985, S.75) (eb)
3. Dezember - Der Regierungspräsident und vormalige Landrat Dr. Boden spricht sich gegen die Ansiedlung evangelischer Flüchtlinge in katholischen Gebieten des Rheinlands aus. Das Schreiben belastet seine politische Zukunft. Dr. Boden zur Ansiedlung evangelischer Flüchtlinge im katholischen Rheinland (eb)
13. Dezember - Die französische Militärregierung erlaubt die Bildung von antifaschistischen politischen Parteien. (Gerhardus 2007, S. 50). (sts) (eb)
ab 17. Dezember - Auf dem Postamt in Altenkirchen werden Briefmarken mit der Bezeichnung "Zone francaise - Briefpost" abgegeben (Michel-Katalog 2001, S.719) (eb)
20. Dezember - Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 sieht eine Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. (Rückerl 1979, S.27) (eb)
22. Dezember - Da die Bearbeitung der Entnazifizierungsfälle der Militärregierung zu lange dauerte, ordnete sie an, in jedem Kreis einen Untersuchungsausschuss zu bilden. (Möhler 1992, S.184) (eb)



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