Versicherung
Sammel-Unfall- und Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm hat das Land erhebliche Lücken im Versicherungsschutz im Ehrenamt schließen können. Nachfolgend finden Sie den Flyer mit den genauen Versicherungsbedingungen sowie entsprechende Formulare zur Schadensmeldung.
Wenn Sie selbst unsicher sind, ob Sie oder Ihre Engagierten über die Landesversicherung abgesichert sind, scheuen Sie sich nicht nachzufragen. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz steht Ihnen für Auskünfte und Beratung gern zur Verfügung.
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder hat die Landesregierung eine eigene Versicherung abgeschlossen. Nachfolgend finden Sie die besonderen Bedingungen und Regelungen dieser Versicherung.
Wie sind ehrenamtlich Engagierte unfallversichert?
Auf diese Frage gibt es nicht die eine richtige Antwort. Je nach Bereich und Funktion gelten unterschiedliche Versicherungen. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Broschüre bietet eine gute Orientierung und gibt Auskunft über die geltenden Regelungen.
Die Broschüre informiert darüber, welche Ehrenämter gesetzlich unfallversichert sind und welche sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung absichern können. Daneben werden die Versicherungen von Verbänden sowie die Sammelversicherungen der Ländern beleuchtet.