Schiedsamt der Stadt Andernach
Für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie in bestimmten strafrechtlichen Verfahren ist nach den einschlägigen Gesetzen zur Entlastung der Gerichte ein vorheriger Sühneversuch durch Schiedspersonen vorgeschrieben.
Die Stadt Andernach ist entsprechend der Schiedsmannsordnung in zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Der Bezirk I umfasst das Gebiet nördlich der Bahnlinie (Richtung Rhein) und den Stadtteil Namedy. Das Gebiet südlich der Bahnlinie (Richtung Südstadt) sowie die Stadtteile Miesenheim, Eich und Kell gehören zum Bezirk II.
Schiedsmann | Schiedsamtsbezirk | Bereich |
N.N. | I | - Gebiet nördlich der Bahnlinie - Stadteil Namedy |
Schiedsmann | ||
Winfried Steffens Hinterm Dorf 2 56626 Andernach | II | - Gebiet südlich der Bahnlilnie - Stadtteil Miesenheim - Stadtreil Eich - Stadtteil Kell |
Schiedsamt | Telefon | Sprechstunden |
Stadtverwaltung Andernach, Läufstraße 11 | Terminvereinbarung Rechtsamt Stadt Andernach, Zimmer 128 Nicole Roch Tel.: 02632/922-123 E-Mail: rechtsamt@andernach.de | nur nach telefonischer Terminabsprache |