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- Wegen Hausanschluss: Rüdesheimer Straße stadtauswärts ab Holzmarkt gesperrt
- Offene Kanalerneuerungen in mehreren Straßenabschnitten im Stadtgebiet
- Kanalerneuerung: Vollsperrung Kreuzung Berliner Straße / Rheingrafenstraße
- Deckensanierung: Halbseitige Straßensperrung ab 15. Mai im Ledderhoser Weg
- Neue Ampelreglung auf der B 48 im Salinental - Arbeiten der Stadtwerke
- Die neuen Blumenbeete in der Mühlenstraße sind bereits bepflanzt
- Neuer Kanal für die Berliner Straße: Baubeginn am 27. Februar
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
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- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Stadtteile und Städtepartnerschaften
Bad Kreuznachs Stadtteile und Partnerstädte
Bei der umfassenden Gebietsreform in Rheinland-Pfalz im Jahre 1969 wurden zwischen der Stadt Bad Kreuznach und den früher selbstständigen Gemeinden Bosenheim, Ippesheim, Planig und Winzenheim Eingemeindungsverträge geschlossen.
Im Rahmen der Verwaltungs- und Kommunalreform der Landesregierung haben die Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg nach mehrjährigen Verhandlungen im September 2013 einen Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Danach wurde die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg zum 1. Juli 2014 in die Stadt Bad Kreuznach eingemeindet und somit fünfter Stadtteil in der großen kreisangehörigen Stadt.
Ortsbeiräte bestehen in den fünf Ortsteilen Bad Münster am Stein-Ebernburg, Bosenheim, Ippesheim, Planig und Winzenheim aufgrund §§ 74, 75 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Kreuznach. Die Ortsbeiräte haben die Belange der Ortsbezirke zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Sie sind in allen wichtigen Fragen, die die Ortsbezirke berühren, vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat zu hören.
Nach der Gemeindeordnung ist für jeden sogenannten Ortsbezirk ein/e Ortsvorsteher/‑in sowie ein Ortsbeirat zu wählen.
Die Größe der Ortsbeiräte ist entsprechend der Größe der Ortsteile durch die Hauptsatzung der Stadt Bad Kreuznach wie folgt bestimmt:
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