Jahresfischereischein
Allgemeiner Hinweistext – die Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unterhalb:
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Jahresfischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Ablegung der Staatlichen Fischereiprüfung (zuständig: Kreisverwaltung). Die Jahresfischereischeine werden entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt (jeweils bis zum 31. Dezember).
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Lichtbild
- Prüfungszeugnis über die Staatliche Fischereiprüfung
- Personalausweis
Gebühren:
Gültigkeit 1 Jahr € 12,00
Gültigkeit 5 Jahre € 41,00