Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen durch Bund und Land
Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den angrenzenden Kommunen steigt täglich. Dadurch kommt es immer stärker zu Einschränkungen in den wirtschaftlichen Abläufen. Der Bund sowie das Land Rheinland-Pfalz haben daher Unterstützung für Unternehmen bei der Bewältigung der Coronakrise zugesagt.
Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz:
Das Wirtschaftsministerium hat eine Stabstelle im Wirtschaftsministerium eingerichtet, die der Koordinierung von relevanten Maßnahmen und Programmen dient. Zudem wurde der Mittelstandsloste Prof. Dr. Manfred Becker als direkten Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen benannt. Die Kontaktdaten von Prof. Becker sind auf der Homepage des MWVLW gelistet.
Die landeseigenen Förderbank ISB kann die Finanzierung der Unternehmen sichern, indem Betriebsmittelbedarfe durch folgende Programme gedeckt werden:
- Unternehmerkredit RLP
- ERP-Gründerkredit RLP
- Aus- und Weiterbildungskredit RLP
- Betriebsmittelkredit RLP
Weitere Informationen können Sie der Homepage entnehmen.
Für Risikoübernahmen können sich Firmen neben der ISB auch an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH wenden. So wurde die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro angehoben. Bei Bürgschaften bis 250.000 Euro kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH die Bürgschaftsentscheidung eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen. Ausführliche Informationen finden sie auf der Homepage.
Unterstützung durch den Bund:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert über Sofortmaßnahmen der Bundesregierung. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen werden Unternehmen mit ausreichen Liquidität ausgestattet, damit Arbeitsplätze geschützt werden. Folgende Maßnahmen sind zu nennen:
- Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds: Beantragung bereits ab einem Arbeitsausfall von 10% der Beschäftigten
- Steuerliche Maßnahmen: Stundung von Steuerzahlungen werden erleichtert und Vorauszahlung können leichter abgesenkt werden
- Ausweitung der Programme für Liquiditätshilfen: KfW- und ERP-Kredite
Informationen zu den ausgeweiteten Liquiditätshilfen stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf ihrer Homepage bereit. Hier handelt es sich um die Erhöhung der Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen von bis zu 80%) sowie die Ausweitung der Antragsberechtigten (Umsatzgrenze für Unternehmen liegt nun bei 5 Mrd. Euro). Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Programme:
- KfW-Unternehmerkredit
- KfW-Kredit für Wachstum
- ERP-Gründerkredit – Universell
Ansprechpartner für weitere Fragen sind ebenfalls die IHK und HWK.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 17.03.2020