Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033. Dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum bestimmt sich die Gültigkeit der „alten“ Führerscheine.
Welche Fristen sind zu beachten?
Es ist eine stufenweise Umtauschpflicht bis 2033 geregelt.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
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1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 |
19. Januar 2033 |
Wegen der Vielzahl der umzutauschenden Führerscheine kann es zu Wartezeiten kommen, daher bitten wir um frühzeitige Terminvereinbarung. Spätestens 2 - 3 Monate vor Ablauf Ihrer Frist sollten Sie einen Termin vereinbart haben, damit ein fristgerechter Umtausch möglich ist.
An wen muss man sich wenden?
Sie können sich an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm wenden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben.
Für den Führerscheinumtausch müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle erscheinen.
Einen Termin bei der Führerscheinstelle können Sie ganz bequem auf der Internetseite der Kreisverwaltung buchen: https://www.terminland.de/kv-bitburg/. So können Sie schauen, welche Termine frei sind und wann Sie Zeit haben. Hier können Sie auch auswählen, ob Sie aufgrund der Entfernung einen Termin bei der Außenstelle in Prüm bevorzugen. (Die Möglichkeit des Direktversands, siehe unten, besteht bei der Außenstelle in Prüm nicht).
Sollte eine Terminvereinbarung im Internet nicht möglich sein, können Sie sich telefonisch an die Zentrale der Kreisverwaltung unter 06561-15-0 wenden.
Bei sonstigen Rückfragen erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Führerscheinstelle per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06561-15-1212.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung)
- jetziger Führerschein
- Biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
Bestellung des EU-Führerscheins - Direktversand
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr neuer EU-Führerschein durch die Führerscheinstelle bestellt. Nachdem Ihr neuer Führerschein durch die Bundesdruckerei der Verwaltung zugesendet wurde, informieren wir Sie und Sie können diesen mittels Terminvereinbarung abholen kommen.
Wenn Sie bei der Antragsstellung den Direktversand auswählen, bekommen Sie den Führerschein auf direktem Wege von der Bundesdruckerei nach Fertigstellung an die Wohnadresse zugeschickt. Dies dauert ca. 10 Tage nach Bestellung durch die Führerscheinstelle. Dadurch sparen Sie sich einen weiteren Weg auf die Verwaltung, bei der wir Ihren alten Führerschein einbehalten und Ihnen den neuen Führerschein aushändigen. (Die Möglichkeit des Direktversands besteht bei Antragsstellung bei der Außenstelle in Prüm nicht.)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren belaufen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auf 25,30 € sowie zusätzlich für die Option des Direktversands 5,00 €.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 25.10.2022