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Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033. Dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum bestimmt sich die Gültigkeit der „alten“ Führerscheine.

Welche Fristen sind zu beachten?

Es ist eine stufenweise Umtauschpflicht bis 2033 geregelt.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

   

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 
Ausstellungsjahr


Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012

19. Januar 2033

Wegen der Vielzahl der umzutauschenden Führerscheine kann es zu Wartezeiten kommen, daher bitten wir um frühzeitige Terminvereinbarung. Spätestens 2 - 3 Monate vor Ablauf Ihrer Frist sollten Sie einen Termin vereinbart haben, damit ein fristgerechter Umtausch möglich ist.

An wen muss man sich wenden?

Sie können sich an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm wenden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben.

Für den Führerscheinumtausch müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle erscheinen.
Einen Termin bei der Führerscheinstelle können Sie ganz bequem auf der Internetseite der Kreisverwaltung buchen: https://www.terminland.de/kv-bitburg/. So können Sie schauen, welche Termine frei sind und wann Sie Zeit haben. Hier können Sie auch auswählen, ob Sie aufgrund der Entfernung einen Termin bei der Außenstelle in Prüm bevorzugen. (Die Möglichkeit des Direktversands, siehe unten, besteht bei der Außenstelle in Prüm nicht).

Sollte eine Terminvereinbarung im Internet nicht möglich sein, können Sie sich telefonisch an die Zentrale der Kreisverwaltung unter 06561-15-0 wenden.

Bei sonstigen Rückfragen erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Führerscheinstelle per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06561-15-1212.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung)
  • jetziger Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

Bestellung des EU-Führerscheins - Direktversand

Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr neuer EU-Führerschein durch die Führerscheinstelle bestellt. Nachdem Ihr neuer Führerschein durch die Bundesdruckerei der Verwaltung zugesendet wurde, informieren wir Sie und Sie können diesen mittels Terminvereinbarung abholen kommen.

Wenn Sie bei der Antragsstellung den Direktversand auswählen, bekommen Sie den Führerschein auf direktem Wege von der Bundesdruckerei nach Fertigstellung an die Wohnadresse zugeschickt. Dies dauert ca. 10 Tage nach Bestellung durch die Führerscheinstelle. Dadurch sparen Sie sich einen weiteren Weg auf die Verwaltung, bei der wir Ihren alten Führerschein einbehalten und Ihnen den neuen Führerschein aushändigen. (Die Möglichkeit des Direktversands besteht bei Antragsstellung bei der Außenstelle in Prüm nicht.)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren belaufen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auf 25,30 € sowie zusätzlich für die Option des Direktversands 5,00 €.


Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 25.10.2022

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