Agrarförderung: Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten für Futternutzung freigegeben
Ab sofort dürfen in Rheinland-Pfalz ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden. Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen. Die Rechtsgrundlage für diese Ausnahmeregelung ist am 22.09.2021 in Kraft getreten.
Die extremen Regenfälle und Überflutungen haben die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Viele Flächen sind in Folge der hohen Niederschläge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt befahrbar oder nutzbar. Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen soll den Landwirten geholfen werden, ihre Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen, so das Landwirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Aussaat der Zwischenfrüchte zwingend erforderlich ist, um die künftige Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche im Rahmen der Direktzahlungen zu gewährleisten. Hierzu wird es keine Ausnahmegenehmigung geben.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 22.09.2021