Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen
Die verheerende Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat mehrere Regionen in nördlichen Rheinland-Pfalz verwüstet. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat daher umfangreiche Finanzhilfen für den Wiederaufbau beschlossen.
Die Aufbauhilfen umfassen auch Hilfen für Landwirtschafts- und Winzerbetriebe. Dabei sollen unter anderem Schäden an Flächen einschließlich des Aufwuches sowie Schadensbeseitigung, aber auch Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, Maschinen usw. ausgeglichen werden.
Die Kreisverwaltungen nehmen die Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden entgegen. Für Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, Maschinen usw. entstandene Schäden ist das Dienstleitungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel zuständig (https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe).
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der eigens für die Wiederaufbauhilfen eingerichteten Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz: https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 29.09.2021