Folgen der Flut: Waxweiler erhält Förderung aus dem Wiederaufbaufonds für Instandsetzung der Sportanlage
Gleich zwei Förderbescheide hatte Staatsekretärin Nicole Steingaß bei ihrer Dienstreise nach Waxweiler im Gepäck. Von der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren 78 Haushalte in der 1200-Einwohner-Gemeinde betroffen. Massiv beschädigt wurde auch die Sportanlage in Waxweiler. Und dafür gab es jetzt Geld aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern.
Bescheide über 616 000 Euro aus dem Sondervermögen konnte Nicole Steingaß, die Leiterin des Wiederaufbaustabes der Landesregierung, für die Reparatur und Wiederherstellung des Sportplatzgebäudes und des Sportplatzes übergeben. Vonseiten der Ortsgemeinde Waxweiler nahm der Erste Beigeordnete Lothar Brandt im Beisein von Gerhard Kauth, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Arzfeld, sowie Michael Ludwig, Erster Beigeordneter des Eifelkreises Bitburg-Prüm, den Bescheid entgegen.
Besonders groß war die Freude über Förderung des Wiederaufbaus bei Ariane Last, Vorsitzende des Sportvereins „Eifelland Waxweiler“. Im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde bereits vor Übergabe des Bewilligungsbescheids mit der Umsetzung der Wiederaufbaumaßnahmen begonnen, wie der sattgrüne Naturrasen der Sportler bei der Übergabe der Förderbescheide zeigte.
„Sportstätten stellen einen wesentlichen Bestandteil der örtlichen Daseinsvorsorge dar. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des Sports für das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Menschen ist mir der Wiederaufbau der durch die verheerende Flutkatastrophe stark beschädigten Sportanlagen in Waxweiler ein besonderes Anliegen“, sagte Staatssekretärin Steingaß bei der Bescheid.
Für die Reparatur des Sportplatzgebäudes erhält die Gemeinde eine Förderung von 314.000 Euro. Durch die Wassermassen wurden insbesondere die Wände und Böden stark beschädigt. Türen, Fenster, Heizkörper und Fliesen mussten erneuert oder repariert werden. Für die Instandsetzung des umliegenden Sportplatzgeländes stellt das Land weitere 302 000 Euro zur Verfügung, sodass 100 Prozent der Reparatur- und Wiederherstellungskosten übernommen werden.
Foto: Uli Adams
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 11.05.2022