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„Wassercent“ fürs Land verteuert Wasserrechnung

Ab Januar 2013 tritt auf Landesebene das “Wasserentnahmeentgeltgesetz“ (LWEntG) in Kraft. Auf dessen Grundlage wird für die Entnahme von Grund- und Quellwasser ein „Wasserentnahmeentgelt“ von sechs Cent je geförderten Kubikmeter Wasser erhoben. Dieses müssen die Wasserversorgungsunternehmen zukünftig an das Land Rheinland-Pfalz abführen. Das Geld soll vollständig in den Gewässerschutz investiert werden.

Für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm (WVEK) bedeutet dies ab 2013 die Verpflichtung, für die kreisweit 22.500 von ihr versorgten Haushalte jährlich ca. 310.000 Euro „Wasserentnahmeentgelt“ an das Land abzuführen. Wegen dieser gesetzlich vorgeschriebenen Abgabe sieht sich die WVEK veranlasst, eine Wasserpreisanpassung vorzunehmen, da diese Landesabgabe anders nicht kompensiert werden kann. Die Preisanpassungen setzen sich aus einer Grundpreisanhebung und einer Mengenpreiserhöhung zusammen.

Um deutlich zu machen, dass es sich bei dem zu erhebenden „Entnahmeentgelt“ eigentlich um eine öffentliche Abgabe handelt, soll der alte Wasserpreis (Mengenpreis) beibehalten werden, und zusätzlich das Entnahmeentgelt von 0,06 Euro/m³ netto auf der Jahresrechnung als eigener Rechnungsbetrag ausgewiesen werden.

Der Kreistag hat dieser gesetzlichen Vorgabe Rechnung getragen und einstimmig eine moderate Grundpreisanhebung um durchschnittlich vier Euro im Jahr, sowie die Erhebung eines „Entnahmeentgelt“ in Höhe von 6 Cent/m³ netto beschlossen, das in vollem Umfang auch bei vereinbarten Sonderpreisregelungen in Rechnung zu stellen ist.

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 16.11.2012

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