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Arbeitsaufnahme

Dem ausländischen Staatsangehörigen (Drittausländer) ist die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet nur mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung gestattet.

Während des Besuchsaufenthaltes eines ausländischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland mit oder ohne Sichtvermerk (Visum) der deutschen Auslandsvertretung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.

Seit dem 01.01.2005 gelten für ausländische Arbeitnehmer die eine neue Beschäftigung aufnehmen möchten folgende Regelungen:

  • Es muss sich aus dem Aufenthaltstitel, der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder Aufenthaltsgestattung eindeutig ergeben, in welchem Umfang und ob die Beschäftigung erlaubt ist.
  • Ist ein solcher Zusatz nicht auf Ihrem Aufenthaltstitel, der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder Aufenthaltsgestattung, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde beantragen bevor Sie die angestrebte Erwerbstätigkeit ausüben.
  • Damit die Ausländerbehörde den Zusatz auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerken kann, muss dieser ein Arbeitsvertrag (Stellenbeschreibung siehe unten) vorliegen, um die Anfrage bei der Agentur für Arbeit durchzuführen. Sobald die Zustimmung von der Agentur für Arbeit vorliegt, kann die Arbeitserlaubnis in den Aufenthaltstitel übertragen werden.
  • Wird die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber fortgesetzt, sollten Sie zur Beschleunigung des Verfahrens die letzten drei Gehaltsabrechnungen der Ausländerbehörde vorlegen.
  • Von der Agentur für Arbeit wird für EU-Bürger seit dem 01.01.2005 keine Arbeitsgenehmigung mehr erteilt. Ausnahme: Bulgarien und Rumänien.,

Weitere Hinweise für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldung

  • Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung dürfen frühestens ein Jahr nach Einreise einer Beschäftigung nachkommen.
  • Da die Bearbeitungszeit in der Regel sechs bis acht Wochen beträgt sollte der Antrag auf Arbeitserlaubnis frühzeitig gestellt werden.

Zuständig

  • Mayers, Thomas

    Schulische Angelegenheiten, Grundstücksbewirtschaftung

    Tel.: 06561 15-4342
    Kontaktformular
  • Roßler, Marga

    Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Familiennamen, A - K, Heilpraktiker- und Schornsteinfegerwesen, Schwarzarbeit

    Tel.: 06561 15-1230
    Kontaktformular
  • Reiffers, Daniela

    Gewässerschutz, Immissionsschutz

    Tel.: 06561 15-3251
    Kontaktformular

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