Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge.
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 55 bis 110 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Keine.
Formloser Antrag - Antragsberechtigt ist jeder der beiden Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.