Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Spricht nur ein Elternteil vor, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, der auch den Aufenthalt zu bestimmen hat, vorliegen.
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: Nein
Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
MdI