Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie führen die betreffenden Waren mit sich.
- Die Waren müssen:
- zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein sind und
- keinen Verboten und Beschränkungen bei der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Mengen- und Wertgrenzen:
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
- Arzneimittel
- die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
- Kraftstoffe
- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
- andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 300,00
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 430,00
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 175,00