In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
In der Regel:
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung