Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Kommunale Rahmenleistung