Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Karrierecenter.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Zur Verwendung der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder zur Hilfeleistung bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann im Spannungs- und Verteidigungsfall ein gedienter Wehrpflichtiger herangezogen werden, soweit er sich schriftlich dazu bereit erklärt hat, diese "Hilfeleistungen im Innern" zu leisten.
Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Karrierecenter.