Lernmittelfreiheit

Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde in den allgemeinbildenden Schulen, in bestimmten Bildungsgängen der Berufsbildenden Schulen und in den Grundschulen das System der Lernmittelgutscheine durch ein Ausleihsystem ersetzt, das die Eltern finanziell entlastet.

 

1. Wer kann an der Schulbuchausleihe teilnehmen?

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler folgender Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cochem-Zell können an der Schulbuchausleihe teilnehmen:

  • Berufsbildende Schule Cochem in folgenden Bildungsgängen
  • Berufsfachschule I und II
  • Höhere Berufsfachschule I und II
  • Berufsoberschule I und II
  • Realschule Plus Blankenrath
  • Grund- und Realschule Plus Treis-Karden
  • Integrierte Gesamtschule Zell
  • Martin-von-Cochem-Gymnasium
  • Realschule Plus Cochem
  • Realschule Plus und Fachoberschule Kaisersesch
  • Realschule Plus Vulkaneifel, Ulmen/Lutzerath

Die Schulbuchausleihe für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Grundschulen im Landkreis Cochem-Zell wird über die jeweilige Verbandsgemeinde organisiert.

Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.

 

2. Welche Möglichkeiten der Teilnahme gibt es?

Es wird zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe unterschieden.

Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe Schulbücher, ersetzende sowie notwendige, ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte auf Antrag kostenlos.
Eltern, deren Einkommen über den Einkommensgrenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen (entgeltliche Ausleihe).

 

3. Wie und wo kann ich mich anmelden? Welche Fristen sind zu beachten?

Bei den Fristen muss man zwischen der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe unterscheiden:

  • unentgeltliche Ausleihe: Um an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen zu können, muss ein schriftlicher Antrag bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gestellt werden. Dieser muss bis zum 15.03. eines jeden Jahres für das folgendes Schuljahr abgegeben werden.
  • entgeltliche Ausleihe: Für die entgeltliche Ausleihe ist eine Registrierung und Anmeldung im Internetportal www.LMF-online.rlp.de notwendig. Diese muss bis zu einem festgelegten Termin vor den Sommerferien erfolgen.

    4. Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Alle Fragen im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit oder der Ausleihe gegen Gebühr für die oben genannten Schulen beantwortet die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständiger Schulträger. Besucht Ihr Kind eine Grundschule, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verbandsgemeinde.
    Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe erhalten Sie auch im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

     
    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Bildung und Kultur
    Andrea Hippchen
    Tel.: 02671/61-218
    E-Mail: Andrea.hippchen@cochem-zell.de

    Claudia Weinand
    Tel.:02671/61-224
    E-Mail: claudia.weinand@cochem-zell.de

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.