LernmittelfreiheitSeit dem Schuljahr 2010/2011 wurde in den allgemeinbildenden Schulen, in bestimmten Bildungsgängen der Berufsbildenden Schulen und in den Grundschulen das System der Lernmittelgutscheine durch ein Ausleihsystem ersetzt, das die Eltern finanziell entlastet.
1. Wer kann an der Schulbuchausleihe teilnehmen? Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler folgender Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cochem-Zell können an der Schulbuchausleihe teilnehmen:
Die Schulbuchausleihe für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Grundschulen im Landkreis Cochem-Zell wird über die jeweilige Verbandsgemeinde organisiert. Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.
2. Welche Möglichkeiten der Teilnahme gibt es? Es wird zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe unterschieden. Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe Schulbücher, ersetzende sowie notwendige, ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte auf Antrag kostenlos.
3. Wie und wo kann ich mich anmelden? Welche Fristen sind zu beachten? Bei den Fristen muss man zwischen der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe unterscheiden:
4. Wo erhalte ich weitere Informationen? Alle Fragen im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit oder der Ausleihe gegen Gebühr für die oben genannten Schulen beantwortet die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständiger Schulträger. Besucht Ihr Kind eine Grundschule, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verbandsgemeinde. | Ansprechpartner Fachbereich 2 - Bildung und Kultur Claudia Weinand Ausschüsse/Beiräte |