Informationen zur Barrierefreiheit

Unsere Internetseite soll für alle Bürgerinnen und Bürger bedienbar sein.

 

Diese Erklärung gilt für die Internetseite unter www.cochem-zell.de.


Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:

Textgröße
Sie können den Text mit den Tasten STRG und +  vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und - wird der Text wieder kleiner.

 

Ohne Maus navigieren
Das Menü der Internetseite kann ebenfalls durch die Tab-Taste bedient werden. Dabei führt jeder Klick auf die Tab-Taste weiter durch die Navigation. Durch einen Klick auf ENTER rufen Sie die entsprechende Seite auf, die Sie durch die Tab-Taste erreicht haben. Zum Scrollen nutzen Sie die Pfeiltasten.

 

Brotkrumen-Navigation
Auf jeder Seite ist die sog. Brotkrumen-Navigation vorhanden. Sie wissen somit zu jeder Zeit, wo Sie sich in der Navigation befinden und können automatisch auf übergeordnete Bereiche springen.  Diese Navigation finden Sie unter der Menü-Leiste.

 

Leichte Sprache
Der Aufbau unserer Internetseite ist in leichter Sprache erklärt.


Fotos und Bilder
Wenn Sie mit der Maus über ein Foto oder Bild fahren, wird erklärt, was auf dem Bild zu sehen ist.


Verweise - Links
Verweise zu anderen Internetseiten oder E-Mailadressen werden ebenfalls angezeigt, wenn Sie mit der Maus über den entsprechenden Verweis fahren. Verweise sind immer in hellgrauer Schrift kenntlich gemacht. Sofern sich ein neues Browserfenster öffnet, werden Sie auch darauf hingewiesen.


Weitere Hinweise für barrierefreie Nutzung von Internetseiten:


Mit nur wenigen Schritten können Sie Ihren PC für mehr Bedienungshilfen einrichten.

  • Windows-PC: Wählen Sie die Schaltfläche Start und dann Einstellungen > Erleichterte Bedienung.

  • Mac: Wählen Sie im Apple Menü Systemeinstellungen und dann Bedienungshilfen.



Nicht barrierefreie Inhalte

  • Dateien im PDF-Format liegen noch nicht in barrierefreien Versionen vor. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Verbesserung der Zugänglichkeit.

  • Leichte Sprache: Wir arbeiten momentan an der Erstellung von Inhalten in leichter Sprache". Die Informationen werden fortlaufend ergänzt.
  • Die Internetseite verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
  • Sie verfügt nicht über eine Vorlesefunktion (Readspeaker).
  • Sie verfügt nicht über eine Mehrsprachigkeit.

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Bis zum Relaunch der neuen Webseite der Kreisverwaltung Cochem-Zell wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.


Feedback

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseite haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen.



Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Sollten Sie nach Ihrer Anfrage über das Feedback-Formular der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Internetseite www.cochem-zell.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

  • Matthias Rösch
    Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz
    Tel.: 06131 16 5342
    Fax: 06131 16 17 5342
    E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
    Internet:
    http://www.lb.rlp.de/


Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.




 

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