Beratung zu BetreuungsrechtWas ist, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Dann müssen andere für Sie entscheiden …
Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit, seelische Krise oder durch altersbedingte Gebrechen in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten ihres Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. In solchen Fällen wird vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.
Beachten Sie: Ehegatten untereinander, Eltern für Ihre erwachsenen Kinder oder Kinder für ihre Eltern können sich nicht automatisch untereinander gesetzlich vertreten! Hierzu bedarf es einer entsprechenden Legitimation.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer für Sie in diesen Fällen Entscheidungen treffen soll. Regeln Sie in gesunden Tagen, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorzusorgen!
Hiervon zu unterscheiden ist die Patientenverfügung. In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Weitergehenden Informationen und Beratung zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei der Örtlichen Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell und den Betreuungsvereinen.
Broschüren mit detaillierten Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Weitere Informationen: | Kontakt Fachbereich Soziale Hilfen Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Pflege? Bei Fragen und Hinweisen zum Pflegeportal hilft Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne weiter! |