Hilfe zur PflegeIm Falle einer Pflegebedürftigkeit sichert die gesetzliche Pflegeversicherung das finanzielle Risiko oft nur teilweise ab. Häufig sind die Kosten für die ambulante Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim höher als die Leistungen der Pflegekassen. Reichen auch Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen vollständig zu decken, können Leistungen der Hilfe zur Pflege in Betracht kommen. Hilfe zur Pflege wird auf Antrag von der Kreisverwaltung Cochem-Zell gewährt. Es handelt sich um eine Leistung der Sozialhilfe nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (§§ 61 ff. SGB XII). Nähere Informationen und Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziale Hilfen bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Für eine individuelle Beratung wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten. | Kontakt Fachbereich Soziale Hilfen Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Pflege? Bei Fragen und Hinweisen zum Pflegeportal hilft Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne weiter! |