Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist die Basis für Leistungen im Pflegefall.

Das Sozialgesetzbuch XI regelt, welcher Bedarf an Pflege vorliegen muss, um Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigt.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Leistungen können bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Allerdings deckt die Pflegeversicherung meist nicht alle entstehenden Kosten der Pflege finanziell ab.

Einen Überblick über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung finden sie unter folgendem Link: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegeversicherung.html



Eine ausführliche Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützung bei der Beantragung erhalten Sie bei den ortsansässigen Pflegestützpunkten und privat Pflegeversicherte zudem bei der privaten Pflegeberatung COMPASS.


 
Kontakt

Fachbereich Soziale Hilfen
Dagmar Neises
Tel.: 02671/61-303
E-Mail: dagmar.neises@cochem-zell.de

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Pflege?
Die Pflegestützpunkte für den Landkreis Cochem-Zell stehen Ihnen gerne zur Seite!


Bei Fragen und Hinweisen zum Pflegeportal hilft Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne weiter!

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