PflegeversicherungDie Pflegeversicherung ist die Basis für Leistungen im Pflegefall.
Das Sozialgesetzbuch XI regelt, welcher Bedarf an Pflege vorliegen muss, um Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigt.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Leistungen können bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Allerdings deckt die Pflegeversicherung meist nicht alle entstehenden Kosten der Pflege finanziell ab.
Einen Überblick über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung finden sie unter folgendem Link: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegeversicherung.html
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