Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG

Oftmals können ältere sowie pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, besonders wenn sie in einer entsprechenden Einrichtung wohnen, ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht mehr ausreichend selbst vertreten. Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (früher: Heimaufsicht) ist es, sich im Wege der Beratung und - wenn notwendig - auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen einzusetzen.

Für welche Einrichtungen ist die Beratungs- und Prüfbehörde (BP-LWTG) zuständig?

  • Pflegeeinrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen
  • Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen 
  • Betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen
  • Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung 
  • Stationäre Hospize 
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege 
  • Seniorenresidenzen


Wie kann die BP-LWTG helfen?

  • Sie nimmt Beschwerden entgegen und geht diesen nach.
  • Sie berät zu Fragen der Einrichtungen. 
  • Sie informiert und berät zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung (LWTGDVO). 
  • Sie führt Prüfungen in den Einrichtungen durch.
  • Sie moderiert bei Konflikten.


Wer kann sich an die BP-LWTG wenden?

  • Bewohnerinnen und Bewohner
  • Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher, Beirat der Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer
  • Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte der Bewohnerinnen und Bewohner 
  • Träger einer Einrichtung 
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen 
  • Andere Behörden 
  • Interessentinnen und Interessenten zur Gründung für Wohnformen nach den §§ 4, 5 und 6 LWTG 
  • Personen mit berechtigten Anliegen
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
    Beratungs- und Prüfbehörde LWTG Koblenz

    Baedekerstraße 2-20
    56073 Koblenz
    Telefon: 0261/4041-1
    Fax: 0261/4041 407
    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
    Homepage: www.lsjv.rlp.de

Zeige 1 bis 1 von 1

 
Kontakt

Fachbereich Soziale Hilfen
Dagmar Neises
Tel.: 02671/61-303
E-Mail: dagmar.neises@cochem-zell.de

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Pflege?
Die Pflegestützpunkte für den Landkreis Cochem-Zell stehen Ihnen gerne zur Seite!


Bei Fragen und Hinweisen zum Pflegeportal hilft Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne weiter!

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.