Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTGOftmals können ältere sowie pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, besonders wenn sie in einer entsprechenden Einrichtung wohnen, ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht mehr ausreichend selbst vertreten. Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (früher: Heimaufsicht) ist es, sich im Wege der Beratung und - wenn notwendig - auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen einzusetzen. Für welche Einrichtungen ist die Beratungs- und Prüfbehörde (BP-LWTG) zuständig?
Wie kann die BP-LWTG helfen?
Wer kann sich an die BP-LWTG wenden?
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