Beruf und PflegeViele ältere und pflegebedürftige Menschen wünschen sich zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt zu werden. Für berufstätige Angehörige ist dies eine besondere Herausforderung. Wie kann Beruf und Pflege vereinbart werden? Der Gesetzgeber sieht im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern, vor. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall folgende berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen:
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Eine allgemeine Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten.
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