Kommunale Impfstelle des Landkreises Cochem-Zell

 

Die Kommunale Impfstelle Cochem-Zell ist ab sofort wieder geöffnet.

Neuer Standort ist in der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2 (Eingang im Innenhof), 56812 Cochem.


Terminregistrierungen für eine Impfung in der Kommunalen Impfstelle sind ab sofort über die Internetseite https://impfen.rlp.de/de/, sowie über die Hotline 0800/57 58 100 möglich.

Bei der Terminregistrierung haben Sie nun die Möglichkeit sich selbst einen für sie passenden Termin zu buchen. Grundsätzlich ist Impfen ohne Termin nicht möglich. In dringenden Fällen bitte wenden Sie sich an: Tel: 02671/61-325.


    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Impfungen in der kommunalen Impfstelle:

      • Eine Impfung in der kommunalen Impfstelle ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich.
      • Es stehen die Vakzine von BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung.
      • Für unter 30-Jährige und schwangere Personen wird aufgrund der aktuellen STIKO-Empfehlung eine Impfung mit BioNTech sichergestellt.
      • Es sind Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen möglich. 
      • Impflinge, die mit einem mRNA Impfstoff geimpft werden, erhalten grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr den Impfstoff von BioNTech.
      • Der Impfstoff von Novavax kann an Personen ab dem 12. Lebensjahr, nach den derzeit gültigen Vorgaben der Stiko  (STIKO-Empfehlung), verimpft werden. Eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff ist momentan nur eingeschränkt möglich.
      • Für Auffrischimpfungen stehen nun auch die, an die Omikronvariante angepassten, mRNA Impfstoffe BA. 1 vsowie BA 4/5 von BioNTech und BA 1 von Moderna zur Verfügung.
      • Wir bitten zu beachten, dass Booster-Impfungen in einem Abstand ab drei Monaten zur Zweitimpfung verabreicht werden.
        • Personen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern, Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche können eine zweite Auffrischung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erhalten.
        • Personen, die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen mit direktem Patient*innen- und Bewohner:innenkontakt beschäftigt sind, können frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung eine zweite Auffrischung erhalten.
        • Eine zweite Auffrischimpfung für Minderjährige ist in der kommunalen Impfstelle momentan nur für Kinder ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe möglich. 

        • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen (siehe Muster).
        • Des Weiteren besteht für ungeimpfte Personen die Möglichkeit, sich in der kommunalen Impfstelle mit dem Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax impfen zu lassen.
        • Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments.

        • Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser vom Impfling mitzubringen. Die Impfstelle kann keine Impfausweise ausgeben. Sofern Sie oder Ihr Kind keinen Impfausweis besitzen, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert. 


      Unabhängig hiervon führen weiterhin die Hausärzte Impfungen durch.

       
      Anschrift

      Gesundheitsamt
      Endertplatz 2
      56812 Cochem


      Corona-Hotline

      02671/61-400

      • Montag - Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
      • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr


      Schnellteststation der Kreisverwaltung Cochem-Zell

        Standort: Gebäude des DRK Kreisverbandes, Ravenéstr. 15

        Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 09:00 -11:00 Uhr

        Terminvereinbarung:

        Eine Terminreservierung für einen PCR oder POC –Schnelltest ist nur noch online möglich.

        Erstellen Sie sich vorab einen QR-Code für Ihren persönlichen Testpass. So müssen Sie vor Ort kein Formular ausfüllen. Hier gelangen Sie zum Online-Formular.

        Hier können Sie sich vorab einen QR-Code erstellen für Ihren persönlichen Testpass.


        Formulare und Formblätter


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        Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde.


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