Wer kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden?

An die Gleichstellungsbeauftragte können sich alle Einwohnerinnen des Landkreises Cochem-Zell sowie alle Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Cochem-Zell wenden, die

  • sich im Beruf, in der Familie oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlen
  • konkrete Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
  • sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Hilfe brauchen.



 

 

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