Wer kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden?
An die Gleichstellungsbeauftragte können sich alle Einwohnerinnen des Landkreises Cochem-Zell sowie alle Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Cochem-Zell wenden, die
sich im Beruf, in der Familie oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlen
konkrete Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Hilfe brauchen.
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