Bei einer Feierstunde im
Kreishaus überreichte Landrat Rainer Guth 30 Personen aus 16 Herkunftsländern ihre
Einbürgerungsurkunden. Zuvor hatten sich alle gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt.
Der Landrat zeigte sich
stolz darüber, dass der Donnersbergkreis die dritthöchste Einbürgerungsquote in
Rheinland-Pfalz vorweisen kann. Er dankte dem zuständigen Sachbearbeiter Volker
Schäfer, der "mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen" auf dem Weg
zur Einbürgerung unterstütze.
Die Gesellschaft profitiere
von Vielfalt und "Impulsen von außen", betonte Landrat Guth,
"dadurch entwickelt sie sich weiter." Und er fügte hinzu: "Es
ist unbedeutend, woher man kommt, wichtig ist nur, wo man hin will."
Der neue deutsche Pass sei
jedoch nur das äußere Zeichen dafür, dass man in der Pfalz angekommen sei.
"Echte Integration gelingt nur über das Erlernen der deutschen Sprache,
auch wenn Ihre Muttersprache immer die Sprache Ihres Herzens bleiben
wird", so der Kreischef. Er empfahl den Anwesenden, guten Kontakt zu Deutschen
zu pflegen, weil dadurch der Spracherwerb leichter falle. Mit der deutschen
Staatsbürgerschaft sei nun Vieles einfacher, meinte Landrat Guth und nannte
stellvertretend berufliche Chancen, aber auch die Reisefreiheit. Gleichzeitig appellierte
er an die Neubürger, ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürger wahrzunehmen
und zur Wahl zu gehen. Nur so könne Extremismus und Rassismus Einhalt geboten
werden.
Musikalisch umrahmt wurde
die Veranstaltung durch Gennadij Sidel von der Kreismusikschule. Er spielte
zwei moderne Stücke auf dem Saxophon und begleitete, unterstützt von
KMS-Leiterin Jolanthe Seidel-Zimmermann, das Singen der Nationalhymne.
Von den 30 Neubürgern
stammen 10 aus der Türkei, 4 aus Italien, je 2 aus Polen und dem Kosovo sowie je eine bzw. einer
aus Bulgarien, Frankreich, Guinea, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Pakistan,
den Philippinen, Portugal, Rumänien, der Ukraine und Ungarn.
Stichwort: Einbürgerung
In Deutschland eingebürgert werden können Menschen,
die hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und
einige weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie
z. B. deutschen Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer hier
erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit mind.
B2-Niveau – kann eine Verkürzung auf sechs
Jahre erfolgen. Auf jeden Fall müssen sich die Bewerber zur demokratischen Grundordnung
bekennen, ihren Lebensunterhalt i. d. R. selbst bestreiten und genügende
Deutschkenntnisse nachweisen können. Ein Ausschlussgrund wäre die Verurteilung
aufgrund einer Straftat. EU-Bürger/innen dürfen ihre bisherige
Staatsangehörigkeit beibehalten.
Weitere Auskunft erteilt Volker Schäfer im Kreishaus (Zimmer 06) oder
unter Tel. 06352 / 710-191.