Die Kreisverwaltung
bittet die Bürgerinnen und Bürger des Donnersbergkreises, Alt-Kühlgeräte und
Elektroschrott möglichst erst morgens, kurz vor der Abholung, bereitzustellen. Ist
dies nicht machbar, sollte man auf die Geräte zumindest ein Auge haben.
Oft dauert es nach dem Abstellen nämlich nur Minuten, bis die ersten
Gegenstände entwendet sind. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Diebstahl, weil
die Abfuhr von Alt-Kühlgeräten und Elektroschrott ausschließlich über die von der
Kreisverwaltung beauftragte Entsorgungsfirma zu erfolgen hat. Außerdem entsteht der
öffentlichen Hand wirtschaftlicher Schaden, denn wertvolle Materialen wie
Kupfer oder Stahl werden von den Entsorgungsfirmen vergütet. Mit diesen Erlösen
versucht der Kreis zumindest einen Teil der Kosten zu decken, die aus dem Betrieb
der E-Schrott-Annahmestellen und der Abfuhr der Geräte resultieren.
Mit den Diebstählen
gehen meist Umweltstraftaten einher. Wird bei Alt-Kühlgeräten das Kühlsystem
(Aggregat und Kühlschlangen) abgeschnitten, entweicht das Kühlmittel (z. B.
FCKW) ungehindert in die Atmosphäre und verstärkt so den Treibhauseffekt.
Ausgeschlachtete Elektro- und Elektronikgeräte werden illegal entsorgt und
vermüllen die Landschaft.
Das Entwenden
abgestellten Sperrguts durch Unbefugte kann bei den Polizeiinspektionen im Donnersbergkreis
gemeldet werden. Hilfreich wären konkrete Hinweise wie zum Beispiel Kennzeichen
und Fahrzeugbeschreibung.
Für weitere Fragen
steht im Kreishaus Herr Löber unter 06352 / 710-110 zur Verfügung.