Falls es zu einem ungeordneten Brexit kommt, dürfen Britinnen und Briten ihren britischen Pass im Falle einer Einbürgerung behalten, sofern sie den Einbürgerungsantrag vor dem 30. März 2019 gestellt haben und zu dem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren. Bei Interesse empfiehlt die Kreisverwaltung daher die zügige Antragstellung.
Bisher konnten Britinnen und Briten, die deutsche Staatsbürger werden wollten, ihren britischen Pass behalten, denn Bürgerinnen und
Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz müssen für
eine Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Dies ändert sich, wenn Großbritannien die EU verlässt. Es gelten dann folgende Bestimmungen:
Im Falle eines geregelten Austritts Großbritanniens aus der EU sieht ein
Brexit-Übergangsgesetz eine Übergangsregelung für britische
Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vor. Wenn diese vor Ablauf
des vorgesehenen Übergangszeitraums (31.12.2020) einen Einbürgerungsantrag
stellen und alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, sollen sie ihre
britische Staatsangehörigkeit beibehalten dürfen, auch wenn die Einbürgerung
erst nach Ablauf der Übergangsphase erfolgt. Kommt es zu keinem Abkommen
zwischen Großbritannien und der EU, kann diese Übergangsregelung nicht in Kraft
treten.
Für den Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU wurde nun
eine andere Übergangsregelung konzipiert (BrexitSozSichÜG). Dieser Entwurf
sieht vor, dass Britinnen und Briten im Falle des ungeregelten Brexits dann
generell mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert
werden, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt
haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung
und der Einbürgerung erfüllt sein.
Britinnen und Briten, die dauerhaft in Rheinland-Pfalz leben, Interesse an der
deutschen Staatsbürgerschaft haben und die für eine Einbürgerung erforderlichen
Voraussetzungen erfüllen, sollten daher nun sehr zügig ihre Einbürgerung
beantragen.
Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, 67292
Kirchheimbolanden, Uhlandstraße 2 als zuständige Einbürgerungsbehörde zu
stellen. Dort stehen die
notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung.
Die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis bietet auch gebührenfreie Beratungen an. Ansprechpartner:
Herr Schäfer, Zimmer 016, Telefon: 06352 / 710-191
Weitere
Informationen auch unter:
https://mffjiv.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/integrationsministerium-informiert-ueber-uebergangsfristen-fuer-einbuergerung-beim-eu-austritt/
https://einbuergerung.rlp.de/de/startseite/