Vor einigen Wochen
hat die Kreisverwaltung darauf hingewiesen, dass die Haltung
von Wirbeltieren, die besonders geschützten Arten angehören, der Unteren Naturschutzbehörde
schriftlich anzuzeigen ist. Einige Tierbesitzer haben seither ihre Anzeige für
bestehende Haltungen nachgeholt. Zu den zur Rede stehenden Arten zählen Kamelion
und Kakadu ebenso wie griechische Landschildkröten und Schlangen. Einige von ihnen
stehen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere.
Die Umweltabteilung im Kreishaus appelliert
weiterhin an den betreffenden Personenkreis, ihre Meldung im Sinne des Artenschutzes
nachzuholen. Ein Grund, warum es wohl eine gewisse Dunkelziffer gibt, mag die Unkenntnis
darüber sein, dass ein Tier überhaupt Schutzstatus genießt und meldepflichtig ist. Hierzu
kann man sich jedoch im Internet infomieren, wo entsprechende Artenlisten des
Bundesamtes für Naturschutz zu finden sind. Auskunft, ob es sich im Einzelfall um
ein streng oder besonders geschütztes Tier handelt, gibt Jennifer Beutel unter
Tel. 06352 / 710-146 oder auf E-Mail-Anfragen an:
Wenn dies prinzipiell
mit ja beantwortet wird, müssen die Tierbesitzer ihrer Meldepflicht nachkommen. Ansonsten können
hohe Bußgelder verhängt werden - insbesondere, wenn der Halter bewusst und
vorsätzlich handelt. Gerade bei exotischen Tieren werden hohe
Anforderungen an eine artgerechte
Haltung gestellt, was vom Kreis-Veterinäramt überprüft werden kann. Bei den Anzeigen zur
Haltung besonders und streng geschützter Arten müssen für jedes einzelne Tier Angaben
über Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und
Kennzeichen enthalten sein. Auch ein Herkunftsnachweis muss vorgelegt und eine
Standortverlegung - etwa bei Umzug - gemeldet werden.