Die Abstufung der K 4 zwischen Winnweiler und
dem Wingertsweilerhof beschäftigte den Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Am 10. Dezember hatte sich das Gremium für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit den anliegenden Gemeinden Höringen und Winnweiler über den
Ausbau mit anschließender Abstufung ausgesprochen. Dieser Beschluss ist jetzt
jedoch hinfällig, denn der Ortsgemeinderat Höringen hatte jüngst dagegen votiert.
Winnweiler hat der Abstufung zugestimmt unter der Prämisse, dass vorher die
fast parallel verlaufende L 390 durch das Land ausgebaut wird.
Nun liegt dem Kreisausschuss eine Eingabe des
Ortsbürgermeisters der Gemeinde Gehrweiler, Bernhard Kiefer, vor, in der er
darum bittet, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Kiefer argumentiert
mit der Bedeutung der K 4 als Hauptverbindung nach Winnweiler und der schlechten
ÖPNV-Anbindung und schlägt eine kleine Lösung in Form eines neuen Belags vor.
Wie Eva Hoffmann, Leitende Staatliche Beamtin
im Kreishaus, erklärte, ist die Abstufung der K 4 alternativlos, denn das
Landesstraßengesetz (LStrG § 3) räume hier kein Ermessen ein. Auch im sogenannten
"Alsheimer Urteil" stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im November
2010 fest: "Eine Gemeinde ist [...] ausreichend an das überörtliche
Verkehrsnetz angebunden, wenn die Ortslage [...] mit dem überörtlichen
Verkehrsnetz verknüpft ist." Einer entsprechenden Anbindung einzelner –
auch getrennt von der (Haupt-)Ortslage gelegener – Ortsteile bedürfe es dafür
nicht. Eine ausreichende Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz sei auch
dann gewährleistet, wenn eine klassifizierte Straße in geringer Entfernung an
der Ortslage vorbeiführe und die Verbindung über eine in der Straßenbaulast der
Gemeinde stehende kurze Zubringerstraße erfolge, so das OVG-Urteil.
Der Wingertsweilerhof als Ortsteil von Höringen
sei mit dieser Gemeinde durch die L 387 verbunden und damit an das überörtliche
Verkehrsnetz angebunden, erläuterte Hoffmann. Die K 4 habe dem LStrG nach keine
Anbindungsfunktion für den Wingertsweilerhof oder Höringen (da direkt über L 387
und L 390 angebunden). Gleiches gelte für Gehrweiler und Gundersweiler, die beide
über die L 387 und die L 388 angebunden seien. Dadurch ist eine Förderung aus
Landesmitteln ausgeschlossen, der Kreis kann – und dürfte – die Kosten von 3,5
bis 4 Millionen Euro für einen Vollausbau aus eigenen Kräften jedoch nicht
stemmen.
Für Landrat Rainer Guth wäre die vorgesehene
Sanierung der Höringerbachbrücke ein guter Kompromiss, durch den die Nutzung
der Straße für die kommenden Jahre gewährleistet wird. Würde die Brücke nicht
ertüchtigt, schwebe "ein Damoklesschwert" über dem Kreis, so der
Landrat.
Auf der Tagesordnung stand zudem u. a. die
Sportförderung aus Spendenmitteln. Um die Antragstellung zu vereinfachen und
Fördermittel etwas schneller fließen lassen zu können, wurde ein vorgezogener
Termin für die jährliche Sitzung des Sportstättenbeirats im September beschlossen.
Zudem soll die Antragsfrist für Vorhaben mit einem Kostenvolumen unter 75.000 €
künftig am 30. Juni enden. Darüber hinaus entschied der Kreisausschuss über die
Vergabe der Architekturleistungen zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen in der
Karl-Ritter-Schule in Kirchheimbolanden. "Es ist wichtig, dass wir das
Gebäude wieder komplett nutzen können", betonte Landrat Guth.