Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm
- 1.
die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- 2.
die Geburtsurkunde,
- 3.
ein Nachweis über den letzten Wohnsitz,
- 4.
eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorgelegt wird. Auf die Vorlage der nach Nummer 2 erforderlichen Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.