BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgenden Beschluss gefasst, der aufgrund des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448), öffentlich bekannt gemacht wird:
1. Der Jahresabschluss der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Jahr 2018 wird wie folgt festgestellt:
Bilanz Aktiva
1. Anlagevermögen 54.925.776,96 Euro
2. Umlaufvermögen 568.379,23 Euro
3. Ausgleichsposten für latente Steuern 0,00 Euro
4. Rechnungsabgrenzungsposten 3.537,07 Euro
Bilanzsumme Aktiva 55.497.693,26 Euro
Passiva
1. Eigenkapital 26.078.572,11 Euro
2. Sonderposten 22.530.150,07 Euro
3. Rückstellungen 771.147,64 Euro
4. Verbindlichkeiten 6.117.778,00 Euro
5. Rechnungsabgrenzungsposten 45,44 Euro
Bilanzsumme Passiva 55.497.693,26 Euro
Ergebnisrechnung Erträge 15.104.466,68 Euro
abzüglich Aufwendungen 13.427.583,63 Euro
= Jahresüberschuss + 1.676.883,05 Euro
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.676.883,05 Euro ist auf das Jahr 2019 vorzutragen und im Rahmen des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
3. Dem Stadtbürgermeister Michael Thiesen und den Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thilo Becker und den ihn vertretenden Beigeordneten, wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Jahresabschluss der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Jahr 2018 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) im Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, 56203 Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, Zimmer-Nr. 112, in der Zeit vom 02.01.2020 bis einschließlich 10.01.2020 (7 volle Werktage) während der Dienststunden öffentlich aus.
Höhr-Grenzhausen, 17.12.2019
Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
( Thilo Becker )
Bürgermeister