Donnerstag, 13. Februar 2020
Abteilung 7/74
Az.: 03272/19-70-09
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß §§ 4 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum
Vorhaben: | Plangenehmigung gemäß § 68 WHG: Hochwasserschutz – Schaffung von Retentionsflächen durch Herstellung eines Durchlassbauwerks im Bereich der Hüttenmühle (Masselbach) | |||
Antragsteller: | Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach | |||
Grundstück: | ||||
Gemarkung: | Alsbach | Hilgert | ||
Flur: | 9 | 13 | ||
Flurstück: | 601 | 1093 |
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Die gemäß § 7 UVPG erforderliche allgemeine Vorprüfung des Antrages und der Unterlagen ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da aufgrund überschlägiger Überprüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu rechnen ist, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) sowie den erforderlichen Screening Unterlagen nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes entnommen werden, die bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 56410 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. B 124, zu den folgenden Dienstzeiten
Montag 7.30 – 16.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
eingesehen werden können.
Im Auftrag:
(Ds)
Wolfram Blecha