Allgemeine Schutzmaßnahmen
(Teil 1 § 1; Nr. 7, 12. CoBeLVO)
Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen in der Friedhofshalle, ist auf eine Person pro 10 qm zu begrenzen.
· Friedhofshalle Südfriedhof max. 9 Personen
· Friedhofshalle Westfriedhof max. 9 Personen
· Alte Kirche Hillscheid max. 18 Personen
· Friedhofshalle Hilgert max. 7 Personen
Sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien, gilt das Abstandsgebot.
Das Betreten der Friedhofshalle ist nur mit einem geeigneten Mund- und Nasenschutz gestattet.
Die Maskenpflicht besteht während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Friedhofshalle und auf dem Friedhofsgelände.
Wir bitten dringend um Beachtung!
-Friedhofsverwaltung-