Inschriftenkatalog: Landkreis Jena
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 39: Landkreis Jena (1995)
Nr. 116 Frauenprießnitz, Dorfkirche St. Mauritii um 1512
Beschreibung
Grabplatte des (9) Hans Schenk zu Tautenburg und seiner Frau Adelheid von Diepholt, im Boden des nördlichen Seitenschiffes (Erbbegräbnis), oberste Reihe, Mitte. Rechteckige Platte aus gelblichem Sandstein mit Relief (T. ca. 6 cm) links des Verstorbenen in Rüstung, vor dem rechten Bein das Wappen; rechts seiner Frau in langem Gewand, in der rechten Hand den Rosenkranz, mit der linken das Wappen haltend. Die Umschrift steht, oben in vierzeiliger, von den Köpfen unterbrochener Anordnung, an den Seiten eng und gedrängt, auf dem 13 cm Rand, beginnend oben links. Stark verwittert und zerstört.
Maße: H. 210 cm; B. 127,5–129 cm; Bu. ca. 6,5 cm (oben).
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
⸢....⸣a) iar ⸢– – – – – – – – –⸣b) der edel u(n)d [wo]lge[bo/ren] hans sch[en]ck [u(n)d] w[ey]la[ndc) zu / t]hauten burgk u(n)d imd)[– – – / – – – ist vo]rsc[hei]de(n) die / wol[ge]b[oren – – –gr]effin [die]phold[t / de]n got genadt[e]e)
Schenk zu Tautenburg; Diepholt.1) |
Textkritischer Apparat
- Jahreszahl fehlt, wie bereits Friderici bemerkte.
- Unbeschrieben.
- Lesung sehr unsicher.
- Lesung unsicher; zu erkennen sind vier Hasten.
- DER. EDEL. VND. WOLGEBORNE. BIRHART. S. SCHENCK. VND. HER. ZV. TAVTENBORG.– – – DEN GOT GENADE. Friderici.
Anmerkungen
- PrA 146, Taf. 96 (Schenk zu Tautenburg). – Souv. 1,28, Taf. 50 (Diepholt).
- Möglicherweise war der auf Hans Schenk bezügliche erste Teil der Inschrift durch eine Invokation abgeschlossen. Von einer zweiten Jahreszahl ist nichts zu erkennen.
- Vgl. Europäische Stammtafeln, N.F. Bd. VIII, Taf. 144.
Nachweise
- Friderici 1722, 42 und 43 Anm. ***.
- Schneider 1820, 12.
- BuKTh I (Jena), 1888, 46 Nr. 1.
Zitierhinweis:
DI 39, Landkreis Jena, Nr. 116 (Luise und Klaus Hallof), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di039b006k0011606.
Kommentar
Die Grabplatte gehört mit Nrr. 112–115 der gleichen Werkstatt und der gleichen, durch Nrr. 114 und 115 auf 1512 bestimmten Zeit an. Das Fehlen der Jahreszahl hatte bereits Friderici angemerkt, ohne die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Der Stein muß bereits zu Lebzeiten des Stifters angefertigt worden sein. Damit wird Fridericis Lesung birhart s. und die Identifizierung des Verstorbenen mit (4) Burkhard Schenk hinfällig, zu der er sich wohl veranlaßt sah, weil er von einer chronologischen Abfolge der zwölf Grabplatten in der Schenkengruft ausging. Die Inschrift betrifft vielmehr (9) Hans Schenk, der nach dem Tode seiner Brüder Georg (gest. 1512, vgl. Nr. 114) und Rudolf (gest. 1516) auf Frauenprießnitz für seinen Neffen (10) Hans (s. Nr. 149) die Vormundschaft ausübte. Er ist der Stifter der fünf ältesten Grabmale im Erbbegräbnis der Schenken.
Die Inschrift weicht vom Formular der anderen Grabplatten durch größere Erweiterungen ab, die sich aber nicht mehr vollständig entziffern lassen; zu denken ist an eine Aufzählung von Ämtern. Links unten läßt sich aber noch so viel erkennen, daß der Name der Frau mit Epitheta (wohlgeboren) eingeleitet wurde, was auf den anderen Steinen (Nrr. 112, 114) sonst nicht üblich ist, so daß ein eigener Eintrag, vielleicht sogar mit eigener Datierung,2) angenommen werden muß. Es handelt sich um die erste Frau des Hans Schenk, Adelheid Gräfin von Diepholt, die am 14. August 1521 verstorben ist. Ihr Wappen ist hinlänglich zu erkennen. Nach den Urkunden heiratete sie den Schenken vor dem Jahre 1518.3) Der Grabstein ist demnach ebenfalls vor 1518 angefertigt worden.