Inschriftenkatalog: Landkreis Jena
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 39: Landkreis Jena (1995)
Nr. 181 Dornburg, Pfarrarchiv 1576
Beschreibung
Inschriften auf silberner, vergoldeter Deckelkanne. Auf dem Knauf des Deckels eingeritzt leerer Wappenschild, darüber Jahreszahl (A); um den Knauf drei vorgewölbte Medaillons, dazwischen plastische Masken mit Frucht- und Rankenwerk. Der Griff ist verziert mit Tier- und Menschenköpfen zwischen Blumen- und Rankenwerk, am Scharnier oben eine weibliche Herme; auf deren glatt abgeschnittener Rückseite Ziffern (B). Unter dem oberen Rand der Kanne drei Marken, eine mit Initiale (C); unter der Schneppe Initialen und Jahreszahl (D).
Maße: H. 21,6 cm; Dm. 7,8 cm (Deckel), 11,9 cm (Fuß); Zi. 0,3 cm (A), 0,6 cm (B,D); Bu. 0,25 cm (C), 0,7 cm (D).
Schriftart(en): Kursive Majuskeln; gepunzt (B,D), eingraviert (A), eingeschlagen (C).
- A
1 5 7 6
- B
4 5a)
- C
S
- D
S. E. R. W. / 1 6 9 0
Textkritischer Apparat
- oder 46.
Anmerkungen
- Oben ein Kreuz, unten links Buchstabe S, rechts Lindenblatt; s. Anhang, Nr. 26. Sollte das S das Zeichen der Beschau sein, so hätte man an Schmalkalden zu denken, vgl. Kühlke 132.
- Das hält auch Kühlke 98 für „sehr wahrscheinlich“.
- Vgl. H. Seling, Die Kunst der Augsburger Goldschmiede 1529–1868, München 1980. Keinesfalls ist in dem floralen Motiv der dritten Marke das Augsburger Beschauzeichen, der Pinienzapfen, zu sehen.
Nachweise
- BuKTh I (Jena), 1888, 25–26 (nur (A), Nachzeichnung des Henkels).
- Kühlke 1962, 98 und 99 (Photo).
- Victor 1991, 12 und Photo S. 37.
- Mertens 1982, 155 und Photo S. 55.
Zitierhinweis:
DI 39, Landkreis Jena, Nr. 181 (Luise und Klaus Hallof), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di039b006k0018105.
Kommentar
Die Kanne wurde aufgrund ihrer künstlerischen Qualität stets dem Lencker-Kelch in Dornburg (Nr. 194) zur Seite gestellt, und es ist zu vermuten, daß sie dasselbe Schicksal wie dieser hat und aus dem Besitz der Herzogin Anna Maria von Sachsen-Altenburg (1575–1643) im Jahre 1631 der Stadtkirche Dornburg als Abendmahlsgerät geschenkt wurde. Der Künstler, der die Kanne als Tafelgerät schuf, konnte noch nicht bestimmt werden. Die drei Marken1) sind in dieser Kombination nicht nachzuweisen. Lehfeldt wollte das Gefäß einem Augsburger Meister zuschreiben;2) das kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden.3) (B) könnte ein Gewichtsvermerk sein.