Cyber-Grooming
Cyber-Grooming, zu Deutsch etwa das Heranmachen an Kinder im Internet, erfolgt fast immer nach demselben Muster: die Täter bauen Vertrauen zu ihren meist minderjährigen Opfern auf und belästigen diese anschließend sexuell.
Was ist Cyber-Grooming?
Insbesondere Kinder- oder Teen-Channels bzw. -räume großer Chat-Portale ziehen Nutzer mit pädokriminellen Neigungen an. Fragen nach bisherigen sexuellen Erfahrungen des Kindes/Jugendlichen oder Beiträge mit Beschreibungen der sexuellen Vorlieben, Praktiken oder Fantasien von meist volljährigen Teilnehmern, kommen immer wieder vor. Auch Aufforderungen zu sexuellen Handlungen sind dabei. Von sexueller Belästigung sind in den meisten Fällen junge Mädchen betroffen- aber auch Jungen sind nicht vor solchen Übergriffen sicher.
Der Chat-Partner ist nicht immer der, für den er sich ausgibt
Als Eltern sollten Sie daher auch im Internet die „Orte“, also Dienste oder Portale, kennen, in denen sich Ihr Kind bewegt. Machen Sie es darauf aufmerksam, dass ein gesundes Misstrauen in der digitalen Welt notwendig ist: Der Chat-Partner ist nicht immer der, für den er sich ausgibt. Kontaktanfragen von Unbekannten im Instant Messenger oder Sozialen Netzwerk sollten generell nicht bestätigt werden. Bei Flirt- und Dating-Apps, die vor allem für ältere Jugendliche interessant sind, ist besondere Vorsicht geboten. Das Risiko für sexuelle Belästigung ist in solchen Portalen höher, v.a. auch wegen der fehlenden Moderation durch den Anbieter und oftmals unzureichenden Sicherheitseinstellungen. Unter anderem kann bei Dating-Apps der aktuelle Aufenthaltsort über die Umkreissuche gefunden bzw. eingegrenzt werden.
Über private Chats, Communitys und Messenger erfolgen heute meistens solche sexuellen Übergriffe. Zunehmend sind Belästigungen auch in der Öffentlichkeit zu beobachten. Kommentarfunktionen unter Videos oder auch in Chats und Live-Streams können dazu verwendet werden.
Sexuelle Belästigung geht nicht selten mit weitergehenden Anfragen an Kinder und Jugendliche einher. Oft wird hartnäckig die Zusendung von getragener Kinderunterwäsche oder (Nackt-)Bildern gefordert. Vielfach werden Kinder und Jugendliche angesprochen, ob sie zu Telefonsex ("TS"), Cybersex ("CS") oder Netmeeting- bzw. Webcam-Chats mit sexuellen Handlungen bereit wären. Diese Anfragen können auch ohne vorhergehende sexuelle Belästigung und nach einem bis dahin eigentlich unverfänglichen Gespräch erfolgen.
Fallbeispiele Cyber-Grooming
- Die elfjährige Laura spielt gerne FarmVille auf Facebook. Als sie eines Tages von einem ihr Unbekannten eine große Menge der FarmVille Spielwährung geschenkt bekommt, beginnt sie mit diesem zu chatten. Der Unbekannte stellt sich ihr als 14-Jähriger vor und bietet Laura an, ihr noch mehr der FarmVille Spielwährung zu schenken, wenn sie ihm Bilder von ihrer Unterwäsche schickt.
- Markus ist 13 und spielt viele seiner Spiele über die Onlineplattform Steam. Irgendwann bekommt er eine Chatnachricht von einem User, der ihm bis dahin unbekannt war. Dieser stellt sich ihm als 14-Jährige vor, die total begeistert von seiner Spielesammlung ist und sich gerne mal zum gemeinsamen Zocken treffen möchte.
Anbahnung von sexuellem Missbrauch
Zweifellos gehen Kinder oder Jugendliche mit einem persönlichen Treffen außerhalb des Chats ein großes Risiko ein. Eine herbe Enttäuschung ist dabei die geringste, ein sexueller Übergriff durch einen Pädokriminellen die größte aller Gefahren. Dabei kann der Täter seine wahre Identität meist bis zum Treffen verschleiern. Die Anbahnung spielt sich meist in drei Schritten ab:
- Der Täter versucht das Vertrauen des potenziellen Opfers zu gewinnen, um es gezielt nach Name, Alter und Adresse auszuhorchen.
- Durch Kontakt per Telefon oder SMS versucht der Täter sich zu versichern, dass er es auch wirklich mit einem Kind zu tun hat und seine Erfolgsaussichten abzuwägen.
- Der Täter vereinbart mit dem Opfer ein Treffen an einem für Kinder attraktiven Ort z.B. einem Zoo, einem Schwimmbad o.ä.
Natürlich wird ein Kind oder Jugendlicher nicht zwangsläufig mit einer oder gar allen der beschrieben Gefahren konfrontiert, selbst wenn er oder sie regelmäßig chattet.
Kinder und Jugendliche schützen
Kinder und Jugendliche müssen über die Risiken der Online-Kommunikation präventiv aufgeklärt werden, um in einer Belästigungsituation richtig zu handeln. Weisen Sie Ihr Kind an, den Kontakt sofort abzubrechen, wenn die Fragen des Chat-Partners unangenehm werden oder es sich bedrängt fühlt. Im Falle einer sexuellen Belästigung sollte das Kind sofort die Eltern informieren und Screenshots zur Beweissicherung machen. Weisen Sie Ihr Kind auch frühzeitig darauf hin, sich niemals alleine mit einer Online-Bekanntschaft zu treffen. Im Elternbereich von klicksafe finden Sie weitere Tipps für die Nutzung von Chats, Sozialen Netzwerken und Messengern für Eltern von jüngeren Kindern (bis 10 Jahre) und älteren Kindern (ab 10 Jahre).
Videoclips können dabei helfen, das Thema Cyber-Grooming anzusprechen. Der Spot „Cybersex“ aus den Niederlanden verdeutlicht auf ironische Art und Weise, dass man oft nicht weiß, mit wem man gerade über das Internet "kommuniziert". Für die Thematisierung im Schulunterricht eignet sich beispielsweise das Arbeitsblatt Sexy Chat (pdf) aus dem klicksafe-Modul Let´s talk about Porno (pdf). Zudem gibt es Unterrichtsmaterial zum Film "Das weiße Kaninchen", welcher das Thema Cyber-Grooming behandelt.
Wenn Kinder und Jugendliche beim Chatten einige wichtige Regeln beachten, trägt dies erheblich zu ihrer eigenen Sicherheit bei. Sie sollten ihren Kindern diese Regeln daher verständlich vermitteln und sich regelmäßig über aktuelle, rechtliche Aspekte der Online-Kommunikation informieren. jugendschutz.net hat die wichtigsten Regeln für Kinder und Jugendliche auf dem Poster „Sicher chatten!“ zusammengefasst.
Im Themen-Spezial „Cyber-Grooming – Sexuelle Belästigung in Chats“ des Jugendportals Handysektor erfahren Jugendliche, wie sie Cyber-Grooming erkennen und sich davor schützen können.
Wenn Ihr Kind belästigt wurde und sich vertrauensvoll an Sie wendet, so ist Ihre erste Reaktion entscheidend. Die Medienpädagogin und juuuport-Beraterin Susanne Rödiger rät Eltern dazu, den Kindern die Scham zu nehmen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie der richtige Ansprechpartner sind und ihm helfen. Im Artikel auf Saferinternet.at finden Eltern Tipps, wie sie ihr Kind vor Cyber-Grooming schützen und im Anlassfall reagieren können.