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Bei massiver Bedrohung sollte in jedem Fall umgehend die Polizei aufgesucht werden.

Facebook

Facebook bietet wie viele Betreiber Sozialer Netzwerke die Möglichkeit, (Cyber)Mobbing-Vorfälle zu melden. Erhalten die Anbieter Hinweise auf (Cyber)Mobbing, werden sie diese prüfen und können Inhalte löschen, die illegal sind oder auf eine andere Weise gegen die Community-Richtlinien verstoßen. 

    WhatsApp

    WhatsApp Nutzer nutzen die Anwendung nicht nur zum positiven Austausch untereinander, auch Mobbingfälle über WhatsApp sind bekannt. Das Mobbing findet vor allem in WhatsApp Gruppen statt. Es wird nicht nur per Text beleidigt, verletzt oder ausgegrenzt, sondern ebenfalls mit Bildern, Audiodateien oder Videos. WhatsApp ist deshalb problematisch, weil man einen Täter nicht über einen „Melde-Button“ melden kann.

    WhatsApp Kontakte können blockiert werden. Wurde ein Kontakt blockiert, erhält man von diesem via WhatsApp keine Nachrichten mehr, auch ist es dann nicht länger möglich, der blockierten Person Nachrichten zu schicken. Darüber hinaus kann die blockierte Person nicht einsehen, wann man „zuletzt online…“ war oder ob man gerade „online“ ist. Ebenso wenig werden Änderungen an dem eigenen Profil angezeigt. Hier eine detaillierte Anleitung zum Blockieren einer Person für jedes Betriebssystem.

    Snapchat

    Einen Nutzer zu melden ist bei Snapchat etwas komplizierter und erfordert Englischkenntnisse: Unter Einstellungen „Support“ und „Safety und Abuse“. Hier können Spam-Accounts („Report Spam“) oder gefährliche Nutzer („Report a Safety or Abuse Issue“) gemeldet werden. 

    Instagram

    Es gibt die Möglichkeit Bilder, die gegen die internen Richtlinien oder den guten Geschmack verstoßen, zu melden. Außerdem kann man auch Spam-Bilder oder den Missbrauch von Bildern melden. Dies wäre der Fall, wenn z. B. Persönlichkeitsrechte verletzt werden (man ist auf einem Bild zu sehen, hat aber der Veröffentlichung auf Instagram nicht zugestimmt). 

    YouTube

    Es gibt die Möglichkeit, Videos aus YouTube entfernen zu lassen. Entfernen lassen kann man ein Video dann, wenn illegale Inhalte innerhalb der Videos zu finden sind (Kinderpornografie, Gewaltdarstellungen, Anstachelung zum Hass) oder sie sonstige gesetzliche Regelungen verletzen. Dazu zählen auch Videos, in denen Personen, ohne ihre explizite Zustimmung, gezeigt werden, oder Filme, in denen über eine Person in diskriminierender Art und Weise gesprochen wird. 

    Handyanbieter

    Die Handyanbieter dürfen aus Datenschutzgründen die Handynummer von Kunden nicht herausgeben, auch nicht, wenn von einer Nummer eine Belästigung ausgeht. Jedoch kann man einige Nummern (wenn sie nicht unterdrückt sind) auf seinem Handy-Display sehen. Bekommt man wiederholt unerwünschte Nachrichten oder wird von ständigen Anrufen belästigt, sollte man sich von seinem Handyanbieter eine neue Nummer geben lassen. Bei anhaltender Belästigung oder gar Bedrohung empfiehlt es sich zusätzlich, die Polizei einzuschalten.

    E-Mail

    Bekommt man unerwünschte, beleidigende oder gar bedrohende E-Mails, sollte man die E-Mail-Adresse des Belästigers zunächst wie eine Spam-Adresse behandeln. Man kann jede beliebige E-Mail-Adresse auf die Spamliste setzen. Dann kommen die unerwünschten Nachrichten gleich in den Papierkorb.