Musik bei YouTube: Fragen 1 - 3

1. GEMA und YouTube: Was bedeutet die Einigung?

Lange Zeit waren bei YouTube viele Sperrtafeln zu sehen, die auf den Streit der Plattform mit der Verwertungsgesellschaft GEMA verwiesen. Im November 2016 wurde eine Einigung bekannt: YouTube zahlt an die GEMA Vergütungen, wenn Nutzer Musik der von ihr vertretenen Künstler und Musikverlage auf der Plattform verwenden. Viele Details des Vertrags bleiben bislang geheim. Der nach Medienberichten bis 2019 befristete Vertrag sorgt jedenfalls dafür, dass die meisten GEMA-Sperrtafeln bis auf weiteres verschwinden werden.

Unabhängig von der GEMA bestehen jedoch in der Regel weitere Rechte an Musik-stücken, zum Beispiel von Plattenfirmen an der konkreten Aufnahme. Daneben gibt es Musiker und Verlage, die nicht GEMA-Mitglied sind. Somit können YouTube-Nutzer nun zwar viele Videos anschauen, die bislang gesperrt waren. Man darf die Musik aber durch den Vertrag nicht automatisch auch verwenden. Dazu bleibt weiterhin entscheidend, ob alle nötigen Rechte geklärt wurden oder Rechteinhaber die konkrete Verwendung zumindest tolerieren (siehe Fragen 9 bis 14).

2. Verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man Ländersperren umgeht, um Musikvideos oder andere Inhalte anzuschauen?

Wahrscheinlich nicht. Wenn man Ländersperren umgeht, kommt meistens ein Proxy-Server zum Einsatz, ein zwischengeschalteter Rechner in einem anderen Land. Browsererweiterungen oder Webseiten, die Ländersperren umgehen, basieren darauf. Auch mit VPN-Diensten („virtuelles privates Netz“), bei denen der ganze Internetverkehr zunächst durch einen digitalen Tunnel geleitet wird, lassen sich Ländersperren umgehen. 

Beides sind in Deutschland grundsätzlich legale Werkzeuge, die jeder einsetzen darf. Auch im Urheberrecht gibt es dazu kein direktes Verbot. Womöglich lässt sich aber nicht ganz ausschließen, dass einige Juristen solche Ländersperren als wirksamen Kopierschutz einordnen würden, den man nach dem Gesetz nicht umgehen darf. Gerichtsentscheidungen dazu gibt es aber noch nicht. Außerdem wäre die Umgehung der Ländersperre durch den einzelnen Nutzer, zumindest auf YouTube, kaum feststellbar.

3. Darf ich Musikvideos bei YouTube herunterladen?

Grundsätzlich ja. Wer YouTube-Videos nur für den privaten Gebrauch herunterlädt, muss vom Urheberrecht her nichts befürchten. Ob man für das Herunterladen eine bestimmte Software einsetzt, eine Erweiterung für den Browser verwendet oder auf eine Webseite geht, macht dabei keinen Unterschied. Beim Herunterladen wird zwar eine Kopie auf dem eigenen Rechner angelegt, diese fällt aber unter die Privatkopieregelung – eine Ausnahmeregel, nach der Kopien für einen selbst, in der Familie und im Freundeskreis erlaubt sind. Das Herunterladen von Musik bei YouTube ist also vergleichbar mit dem privaten Mitschneiden am Radio früher. Die heruntergeladenen Videos darf man aber nicht wieder „öffentlich zugänglich machen”, also zum Beispiel erneut bei YouTube oder einer anderen Plattform hochladen. 

Allerdings gibt es noch die Nutzungsbedingungen von YouTube. Dort steht (Stand November 2016), dass man Videos nur streamen (also direkt über YouTube anschauen), nicht aber ohne Genehmigung herunterladen darf. Solche Nutzungsbedingungen gelten in Deutschland nur dann, wenn man ihnen vor der Benutzung zugestimmt hat. Wer also kein Benutzerkonto bei YouTube angelegt und dabei ein Häkchen unter die Bedingungen gesetzt hat, für den gelten sie nicht – auch wenn dort anderes steht.