Stellenausschreibungen

Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)

Der Landkreis Bad Kreuznach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für den Sozialpsychiatrischer Dienst (EG S14) bis zu 39,00 Stunden/Woche beim Gesundheitsamt.

Bewerbungsende: 8. November 2024.




Beim Landkreis Bad Kreuznach ist die Stelle der Landrätin / des Landrats (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 08. Juli 2025 neu zu besetzen.

Beim Landkreis Bad Kreuznach ist die Stelle der Landrätin / des Landrats (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 08. Juli 2025 neu zu besetzen. Die Amtsinhaberin wird sich um eine Wiederwahl bewerben.

Der Landkreis Bad Kreuznach (rd. 163.000 Einwohner) besteht aus fünf Verbandsgemeinden (Bad Kreuznach, Kirner Land, Langenlonsheim-Stromberg, Nahe-Glan und Rüdesheim) mit 117 Ortsgemeinden und der großen kreisangehörigen Stadt Bad Kreuznach. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Stadt Bad Kreuznach.

Die Landrätin / der Landrat wird am Sonntag, 10. November 2024, von den Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Bad Kreuznach für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl).

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält keine Bewerberin/ kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, 24. November 2024, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin / zum Landrat ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur Landrätin / zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B5/B6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch die Einzelbewerberin / den Einzelbewerber oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bzw. durch eine Wählergruppe gemäß § 62 Kommunalwahlgesetzes erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 23. September 2024, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten – insbesondere die Ausschlussfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge – ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Wahlvorschläge und Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Wahl der Landrätin/ des Landrates
Wahlleiter
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach



Initiativbewerbungen

Beim Landkreis Bad Kreuznach freuen wir uns stets über Initiativbewerbungen als Sachbearbeiter des 2. Einstiegsamtes bzw. Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungsfachkraft (m/w/d) alternativ:
Sozialversicherungsfach-, Rechtsanwaltsfach-, Notarfach-, Justizfach- oder als Steuerfachangestellter (m/w/d) sowie:
Sachbearbeiter des 3. Einstiegsamtes bzw. Verwaltungsfachwirt oder I. juristisches Staatsexamen (m/w/d)


Ärztin/Arzt beim Gesundheitsamt

Beim Landkreis Bad Kreuznach sind gegenwärtig sowie mittelfristig Stellen als Ärztin/Arzt (m/w/d) beim Gesundheitsamt in Bad Kreuznach (in der Mitte von Rheinland-Pfalz) zu besetzen. Vor dem Hintergrund der künftigen personellen Ausrichtung und der Altersstruktur des ärztlichen Personals beim Gesundheitsamt Bad Kreuznach sind mehrere Arztstellen (Vollzeit und/oder Teilzeit) nachzubesetzen.

Hinweise für Ihre Bewerbung:

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnis und Lichtbild an folgenden Ansprechpartner:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
z. H. Herrn Kai Strasburger
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Für telefonische Rückfragen steht er Ihnen unter der Tel.-Nr.  0671 803-1230 gerne zur Verfügung.

Bewerbungen können Sie uns auch in digitaler Form per E-Mail senden.

Bitte nur die folgenden Formate verwenden und eine Dateigröße von max. 10 MB beachten:

  • Microsoft Word (.doc)
  • JPEG-Dateien (.jpg)
  • PDF-Dateien (.pdf)