Soziale Teilhabe
Wir bieten Menschen mit Behinderung Wohn- und Assistenzangebote sowie Beschäftigung und Teilhabe in den beiden Tagesförderstätten.
Besuche in den Wohneinrichtungen wieder möglich
Mit der neuen Landesverordnung vom 1.7.20 sind Besuche in unseren Wohneinrichtungen wieder möglich. Jeder Bewohner darf pro Tag zwei Besucher empfangen, zeitliche Begrenzungen gibt es nicht mehr. Für schwerkranke oder sterbende Menschen gibt es keine Beschränkung. Im Gebäude sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Händedesinfektion, Tragen von Mund-Nasen-Schutz) zu beachten.
Zudem können die Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtungen nun wieder verlassen, ohne eine anschließende Quarantäne-Pflicht.
Für Neuaufnahmen gilt, dass in den ersten sieben Tagen außerhalb des eigenen Zimmers eine Mund-Nasen-Maske zu tragen ist und dass eine Testung auf Corona am 1. sowie nach sieben Tagen erfolgen muss.