Wir haben eine Stimme
Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte sowie Angehörige haben verschiedene Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitgestaltung des Geschäftsfeldes Leben mit Behinderung. Dazu gehören Bewohnerräte, Werkstatträte sowie der Angehörigenkreis.
Informationen des Angehörigenkreises zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Unterstützung für Menschen mit Behinderung stärker deren individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Grundsätzlich unterstützen wir als Angehörigenvertretung diesen Gedanken. Doch was verbirgt sich hinter dem BTHG? Was bedeutet das für uns als Angehörige oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, wenn das Gesetz zum 1.1.2020 umgesetzt wird?
Wir stehen in engem Kontakt mit der Stiftung kreuznacher diakonie.
In Kürze bieten wir Ihnen verschiedene Informationsveranstaltungen an, um Ihnen Hilfestellung zu diesem Thema anzubieten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
www.beb-ev.de