Aktuelle Regelungen zu Besuchen

Wenn Sie unsere Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung besuchen möchten, gelten folgende Regelungen, die auf der Basis der Landesverordnung und den Pandemie-Handlungsempfehlungen erstellt wurden. 

Klicken Sie hier um sich über die Details zu informieren.

Die Regelungen zum Verlassen der Einrichtung entfallen: