Aktuelle Regelungen zu Besuchen
Wenn Sie unsere Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung besuchen möchten, gelten folgende Regelungen, die auf der Basis der Landesverordnung und den Pandemie-Handlungsempfehlungen erstellt wurden.
Klicken Sie hier um sich über die Details zu informieren.
Die Regelungen zum Verlassen der Einrichtung entfallen:
- Außerhalb der Einrichtungen gelten grundsätzlich die Regelungen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnungen.
- Bewohner*innen, die beispielsweise die Einrichtungen für Heimfahrten verlassen, müssen nicht mehr wie Neuaufnahmen behandelt werden.
- Heimfahrten oder das Verlassen der Einrichtungen aus anderen Gründen haben keine Auswirkungen auf Absonderungen, Maskenpflichten oder Testungen