Kreisverwaltung
zieht positive Bilanz nach erstem Online-Bewerbungsverfahren - Das
Bewerbungsverfahren für die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt (2.
Einstiegsamt) und das duale Studium zum Bachelor of Arts (3. Einstiegsamt) ist
abgeschlossen. 287 Bewerbungen, davon 217 für das Studium und 70 für die
Ausbildung, sind im Kreishaus eingegangen. 17 junge Menschen werden im nächsten
Sommer bei der Kreisverwaltung ins Berufsleben starten. Zum ersten Mal konnte
man sich von Juni bis August über die Internetseite des Kreises Mayen-Koblenz
online bewerben.
„Das Online-Bewerberverfahren wurde super angenommen. Von den 287 Bewerbungen
mussten nur 50 händig im System nachregistriert werden, da sie noch in
Papierform eingingen. Das sollte im nächsten Jahr entfallen, da wir die
Onlinebewerbung noch stärker bewerben werden“, sagt der Ausbildungsbeauftragte
Stefan Heftrich, der den Prozess betreut hat. Das Verfahren selbst hat sich
durch die Digitalisierung verkürzt. Der Erfassungsaufwand aus den Vorjahren mit
dem Anlegen von Akten und langen Postwegen – das alles ist nicht mehr
erforderlich. „Das Onlineverfahren ist eine echte Arbeitserleichterung“, freut
sich Heftrich. Eine Einschränkung gab es in diesem Jahr noch: Die Berichte zur
Auswertung der Daten und damit zum Vergleich der Bewerber bereiteten Probleme
und sorgten an dieser Stelle für Mehraufwand. „Solche Kinderkrankheiten
schrecken uns nicht ab. Wir benötigen bei der Digitalisierung eine gesunde
Fehlerkultur“, betont Petra Kretzschmann, Büroleiterin in der Kreisverwaltung.
„Nicht alles läuft immer direkt richtig. Man muss auch mal Fehler in Kauf
nehmen, aus denen wir lernen.“
Für die nächste
Bewerberphase ab Juni 2020 werden der Onlineprozess und das Auswahlverfahren
nachjustiert und weiterentwickelt. Zukünftig möchte man auch den Einstellungstest
im Kreishaus durch ein Onlineverfahren ersetzen. „Junge Menschen agieren
tagtäglich in ihrer Onlinewelt. Wir müssen uns als Arbeitgeber darauf
einstellen und neue Wege gehen“, sagt die Büroleiterin. 17 Zusagen gibt es für
2020. Diese kommen aber ganz klassisch per Brief ins Haus. „Die Bewerber
möchten etwas in der Hand haben, erklärt Stefan Heftrich, „anders als im Angestelltenverhältnis
gibt es für Beamtenanwärter keinen Arbeitsvertrag, sondern erst bei Ernennung
im Juli 2020 eine Ernennungsurkunde.“