Schutzschild für Vereine in Not
Zuschüsse bis zu 12.000 Euro vom Land - Die Landesregierung
hat ein eigenes Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und Organisationen aufgelegt,
die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten. Darauf weist die Ehrenamtsstelle
der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Das Programm läuft vom 4. Mai bis zum 31.
Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom
Landessportbund und den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgewickelt.
Antragsberechtigt
sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in
Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen
konnten oder ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können,
der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020
unbürokratisch online gestellt werden.
Alle
Informationen sind ab 4. Mai 2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung
unter www.wir-tun-was.de oder unter www.kvmyk.de/gemeinsamstark abrufbar.
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