3G-Nachweis ersetzt nicht die Kontaktnachverfolgung
Das
Wetter wird kalt und nass, die Bereiche der Außengastronomie werden zunehmend
leerer und das Leben verlagert sich nach drinnen. Dies nimmt die
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zum Anlass, um nochmals auf die aktuell geltenden
Corona-Regelungen in der Gastronomie hinzuweisen. In gastronomischen
Einrichtungen wie Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Shisha-Bars gilt neben
den allgemeinen Hygieneregeln wie Maskenpflicht (nicht am Platz) und
Abstandsgebot für den Innenbereich die Testpflicht. Diese entfällt für
Geimpfte, Genesene, Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schüler. In diesem
Zusammenhang betont die Kreisverwaltung, dass ein 3G-Nachweis nicht die Pflicht
zur Kontaktnachverfolgung ersetzt, sodass sich Gäste weiterhin bei einem Besuch
der Gastronomie im Innenbereich beispielsweise über die Luca-App zu
registrieren haben.
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